laut Wikipedia.de: Straßenbaulast obliegt die Straßenbaulast für Bundesstraßen zwar grundsätzlich dem Bund, wird jedoch bei Ortsdurchfahrten von größeren Städten auf die jeweilige Stadt übertragen.
Wikipedia.de: Straßenbaulast hat geschrieben:Diese Übertragung ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Diese Regelungen sind in den jeweiligen Straßengesetzen der Bundesländer festgehalten.
In Baden-Württemberg scheint die Grenze bei 80.000 Einwohnern zu liegen. Diese Grenze müsste doch eigentlich im Straßengesetz Baden-Württemberg definiert sein, aber dort finde ich die Zahl nicht.
Wer findet die Quelle, die festlegt, ab welcher Einwohnerzahl eine Stadt in Baden-Württemberg die Straßenbaulast für den innerörtlichen Teil einer Bundesstraße zu tragen hat?
Danke im voraus!
Gruß
ob8