Hallo,
ich habe bei einem Autohaus eines großen deutschen Herstellers einen Leasing-Vertrag für einen Pkw für gewerbliche Nutzung abgeschlossen. Nachdem ich in dem Vertrag über den Auslieferort und die Auslieferzeit getäuscht worden bin, habe ich bei dem Verkäufer des Autohauses den Vertrag per E-Mail widerrufen. Ich weiß, dass mir als gewerblicher Nutzer kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Den Vertrag habe ich dennoch widerrufen. Der Verkäufer hat den Widerruf mit den Worten: "Das können wir gerne machen" per E-Mail bestätigt. Auf eine weitere Anfrage von mir hat er geantwortet: "Selbstverständlich erhalten Sie eine schriftlichen Widerruf aus unserer Verkaufsleitung". Ich meine, das ist eine Bestätigung des Widerrufs und daher ist dieser rechtsgültig. Nun behauptet der Geschäftsführer des Autohauses, der Verkäufer sei nicht dazu befugt gewesen, den Widerruf zu bestätigen. Wenn dem so sei, woher soll ich wissen, wer dazu befugt ist. Ist der Widerruf nun rechtsgültig?
Leasing-Vertrag Widerruf
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Re: Leasing-Vertrag Widerruf
Ist denn im Vertrag ein Widerrufsrecht vereinbart? Ansonsten würde ich sagen ist die erste Aussage des Verkäufers richtig, einem gewerblichen Kunden steht kein Widerrufsrecht zu. Zumindest wüsste ich keine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür.
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Re: Leasing-Vertrag Widerruf
Hallo,
Schon mal beim Anwalt gewesen?
MfG
Ggf. könnte man da eine Anfechtung .....martin freibourg hat geschrieben: ... in dem Vertrag über den Auslieferort und die Auslieferzeit getäuscht worden bin ...
Schon mal beim Anwalt gewesen?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Leasing-Vertrag Widerruf
Mir geht es in erster Linie darum, ob der Verkäufer für das Autohaus rechtsgültige Aussagen treffen darf oder ob das nur der Geschäftsführer darf.
Re: Leasing-Vertrag Widerruf
Wenn er die Aussage in Unkenntnis der Sachlage (z.B. Unterschied zwischen Verbraucher und Gewerblicher) getroffen hat, kann sich der Geschäftsführer auf Irrtum nach § 119 BGB berufen.martin freibourg hat geschrieben:Mir geht es in erster Linie darum, ob der Verkäufer für das Autohaus rechtsgültige Aussagen treffen darf oder ob das nur der Geschäftsführer darf.
Ich bin kein Jurist.
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