Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
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Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Hallo,
angenommen Vater A hat eine Grundschuld vollständig getilgt. Nun möchte er die nicht mehr valutierende Grundschuld auf den Sohn B übertragen. Das heisst die Abtretungserklärung soll an den Sohn erteilt werden.
Die Grundschuldurkunde soll an Vater A gesandt werden.
Bekommt dann Sohn B das überhaupt mit bzw wird irgendwie informiert oder muss wo unterschreiben? Was für Vor und Nachteile ergibt sich aus so einer Konstellation?
Danke
angenommen Vater A hat eine Grundschuld vollständig getilgt. Nun möchte er die nicht mehr valutierende Grundschuld auf den Sohn B übertragen. Das heisst die Abtretungserklärung soll an den Sohn erteilt werden.
Die Grundschuldurkunde soll an Vater A gesandt werden.
Bekommt dann Sohn B das überhaupt mit bzw wird irgendwie informiert oder muss wo unterschreiben? Was für Vor und Nachteile ergibt sich aus so einer Konstellation?
Danke
Re: Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Was soll denn mit der Abtretung bezweckt werden?
Der Sohn erfährt davon, da die Abtretung bei einer Buchgrundschuld erst mit Eintragung in das Grundbuch und bei einer Briefgrundschuld erst mit Aushändigung der Abtretungserklärung nebst Grundschuldbrief an den Sohn wirksam wird.
Der Sohn erfährt davon, da die Abtretung bei einer Buchgrundschuld erst mit Eintragung in das Grundbuch und bei einer Briefgrundschuld erst mit Aushändigung der Abtretungserklärung nebst Grundschuldbrief an den Sohn wirksam wird.
Gruß
khmlev
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Re: Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Da Vater A Selbstständig ist ist eine solche Grundschuld für den Sohn eine Art Sicherheit oder sehe ich das falsch?
Weiterhin wenn der Sohn mal einen Kredit braucht kann er dies mit der vorhanden Grundschuld leichter verwirklichen
Wenn der Vater jetzt der Bank (angenommen die Bank wäre eine Hypothekenbank )antworten würde:
Abtretungserklärung soll erstellt werden zugunsten von Sohn B
aber die Urkunde möchte Vater A haben
hätte dies keine Rechtskraft?
Weiterhin wenn der Sohn mal einen Kredit braucht kann er dies mit der vorhanden Grundschuld leichter verwirklichen
Wenn der Vater jetzt der Bank (angenommen die Bank wäre eine Hypothekenbank )antworten würde:
Abtretungserklärung soll erstellt werden zugunsten von Sohn B
aber die Urkunde möchte Vater A haben
hätte dies keine Rechtskraft?
Re: Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Ich kann keine erkennen. Der Eigentümer hat einen Löschungsanspruch, wenn die dem Grundpfandrecht zugrunde liegende Forderung bedient wurde. Hier gibt es aber nicht einmal eine Forderung des Sohnes gegenüber dem Vater, welche es zu sichern gibt.Dresden2018 hat geschrieben:Da Vater A Selbstständig ist ist eine solche Grundschuld für den Sohn eine Art Sicherheit oder sehe ich das falsch?
Dann kann die Grundschuld immer noch abgetreten werden.Weiterhin wenn der Sohn mal einen Kredit braucht kann er dies mit der vorhanden Grundschuld leichter verwirklichen
Natürlich hat die Abtretungserklärung "Rechtskraft". Die Abtretung ist dann aber nicht wirksam erfolgt, weil der Abtretungsempfänger darüber nicht verfügen kann.Wenn der Vater jetzt der Bank (angenommen die Bank wäre eine Hypothekenbank )antworten würde:
Abtretungserklärung soll erstellt werden zugunsten von Sohn B
aber die Urkunde möchte Vater A haben
hätte dies keine Rechtskraft?
Gruß
khmlev
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Re: Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Hier gibt es aber nicht einmal eine Forderung des Sohnes gegenüber dem Vater, welche es zu sichern gibt.
-> schützt aber das Grundbuch vor eventuellen anderen Gläubigern!?
Dann kann die Grundschuld immer noch abgetreten werden.
->im Zuge der jetzigen Abzahlung doch aber kein Fehler?!
Natürlich hat die Abtretungserklärung "Rechtskraft". Die Abtretung ist dann aber nicht wirksam erfolgt, weil der Abtretungsempfänger darüber nicht verfügen kann.
-> Verfügung nur mit vorliegenden Brief?
-> schützt aber das Grundbuch vor eventuellen anderen Gläubigern!?
Dann kann die Grundschuld immer noch abgetreten werden.
->im Zuge der jetzigen Abzahlung doch aber kein Fehler?!
Natürlich hat die Abtretungserklärung "Rechtskraft". Die Abtretung ist dann aber nicht wirksam erfolgt, weil der Abtretungsempfänger darüber nicht verfügen kann.
-> Verfügung nur mit vorliegenden Brief?
Re: Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Die Grundschuld an den Sohn abtreten zu lassen, ist ohne weiteres möglich (sofern sich alle darüber einig sind). Ob es einen (und welchen) Sinn (z. B. Vorratsgrundschuld oder zum Zwecke der Vollstreckungsvereitelung) macht, ist erstmal eine andere Frage.
Wenn sie aber an den Sohn abgetreten wird, gehört auch die Grundschuldurkunde (ggf. auch Brief) dazu.
Wenn sie aber an den Sohn abgetreten wird, gehört auch die Grundschuldurkunde (ggf. auch Brief) dazu.
Der Sohn muss die Abtretung (ausdrücklich oder konkludent) annehmen. Notwendigerweise muss er dazu was davon "mitbekommen".Dresden2018 hat geschrieben:Bekommt dann Sohn B das überhaupt mit bzw wird irgendwie informiert oder muss wo unterschreiben?
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Re: Abtretungserklärung Grundschuld zugunsten Sohn
Man kann nicht irgendjemand irgendwas abtreten ohne dass derjenige es weiß. Die Abtretung ist erst wirksam, wenn der Empfänger die Abtretung annimmt. Zudem müssen die Unterschriften der beiden Beteiligten von einem Notar beglaubigt werden. Vater und Sohn müssen sich also zum Notar begeben und die Vereinbarung zur Abtretung der Grundschuld vom Notar beglaubigen lassen.Dresden2018 hat geschrieben:Bekommt dann Sohn B das überhaupt mit bzw wird irgendwie informiert oder muss wo unterschreiben?
Der Nachteil ist, nach wirksamer Abtretung an den Sohn, kann der Sohn seinerseits die Grundschuld abtreten. Zum Beispiel an eine Bank, indem der Sohn ein Darlehen aufnimmt. Kommt der Sohn später in Zahlungsverzug, dann kann die Bank die Zwangsversteigerung einleiten.Was für Vor und Nachteile ergibt sich aus so einer Konstellation?
Grüße, Susanne