Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Recht rund ums Tier

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Wanda
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Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von Wanda »

Hallo allerseits, liebe Tierfreunde und andere,

das Thema ist hier bestimmt schon erörtert worden. Ich darf aber nicht so viel lesen, deshalb könnt ihr mich gern auf Entsprechendes verweisen.

Beispiel: Ein nicht angeleinter Hund verursacht einen Schaden. Auf dem Grundstück der Siedlungsgesellschaft, wo die Hundehalter wohnen, als auch in der Gemeinde herrscht Leinenpflicht. Ich habe gelesen, dass es Versicherungen gibt, die trotz des Fehlverhaltens der Hundehalter zahlen.

Frage: Ist sicher, dass die Hundehalter nicht in Regress genommen werden?

Das ist ja fast wie eine Aufforderung, die Regeln zu übertreten. Ich liebe Hunde, Tiere im allgemeinen, finde es aber nicht richtig, wenn man gegen soziale Regeln verstößt, besonders wenn die Gemeindegrenze nur 200 m entfernt ist vom freien Feld, wo die Tiere laufen können.

Danke und liebe Grüße
Wanda
FM
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Re: Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von FM »

Die Schadensersatzpflicht, welche von der Versicherung übernommen wird, ist keine Sanktion für Fehlverhalten, sondern eben Ausgleich für den Geschädigten. Ob die Versicherung da zahlt oder nicht hängt vom Vertrag ab.

Die Sanktion bei dem Verstoß gegen eine kommunale Anleinpflicht dürfte ein Bußgeld sein, wenn ein Mensch verletzt wird kommt auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht. Die Rechtsfolgen daraus übernimmt keine Versicherung.

Eine rein mietvertragliche Pflicht könnte (wohl nur bei entsprechend schweren Verstößen) mit einer Kündigung des Mietvertrages durchgesetzt werden. Auch da übernimmt keine Versicherung die Folgekosten.
SusanneBerlin
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Re: Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn ein Hundehalter Regeln übertritt, kann man ihm eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen und sogar eine Unterlassungsklage mit Geldauflage bei jedem Regelübertritt einreichen. Es ist nicht einmal nötig, dass ein Schaden entsteht.

Eine Haftpflichtversicherung hat man genau deswegen, damit man abgesichert ist, auch wenn man fahrlässig einen Schaden verursacht. Bei der Hundehalterhaftpflicht eben für den Fall, dass der Hund den Schaden verursacht. Insofern ist es verantwortungsvoll, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschliessen. Ein Freibrief um Regeln zu übertreten ist eine Haftpflichtversicherung nicht.
Grüße, Susanne
Wanda
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Re: Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von Wanda »

Danke, Susanne

Ich hatte an die Autohaftpflicht gedacht, die bei grober Fahrlässigkeit zwar den Schaden der anderen Beteiligten ersetzt, dann aber Regressansprüche an den Schadensverursacher stellt. Die Geschädigten sollen keinen Nachteil haben, dafür ist die Versicherung da, völlig richtig.
Aber wie wäre es in einem Fall, wie oben umrissen, mit dem Verhalten der Versicherung? Dürfte sie den Hundehalter in Regress nehmen?
Liebe Grüße
Wanda
FM
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Re: Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von FM »

Dazu bitte erstmal den Vertragstext dieser Versicherung (Versicherungsbedingungen) nennen.
SusanneBerlin
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Re: Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Aber wie wäre es in einem Fall, wie oben umrissen, mit dem Verhalten der Versicherung? Dürfte sie den Hundehalter in Regress nehmen?
Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Grobe Fahrlässigkeit kann ausgeschlossen bzw. regresspflichtig sein, Vorsatz ist immer ausgeschlossen.


Ich weiß aber nicht was das Herumreiten auf der Regresspflicht soll. Wenn es einen stört dass Hunde laufen gelassen werden, obwohl Leinenpflicht vereinart ist, kann man dagegen vorgehen. Man muss nicht warten bis ein Schaden ensteht.
Grüße, Susanne
Wanda
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Re: Hundehaftpfl.: Vers. zahlt, wenn Leinenpfl. ignoriert?

Beitrag von Wanda »

Hallo Susanne,
da kann ich Dich gerne erlösen: Es interessiert mich einfach. - Mit Herumreiten hat meine Frage nichts zu tun. Wenn Du anderer Meinung bist, ist das in Ordnung. Jedenfalls danke ich für die Antworten.
LG
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