Kinder im Luxus-Sterne-Restaurant bewirten?

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Hirnfreund
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Kinder im Luxus-Sterne-Restaurant bewirten?

Beitrag von Hirnfreund »

Hallo.

Folgender fiktiver Fall:

Restaurantbesiter A betreibt ein hochklassiges Restaurant mit entsprechenden Preisen. So kostet ein Mittagsessen mit Vorspeise, Hauptgan, Dessert und Getränken gut und gerne an die 300,00 Euro. Kürzlich kamen zwei ca. 12-14jährige Kinder, die nicht aussahen, als könnten Sie mit diesen Preisen mithalten. Sie versicherten jedoch zahlen zu können - und zahlten, zu zweit insgesamt 460,00 Euro. Alles wunderbar. Aber Restaurantbetreiber A fragte sich nach dieser Bewirtung, ob es klug ist, Kinder oder jugendliche Gäste zu bewirten und ob diese überhaupt rechtlich befugt sind, derartige Ausgaben für Nahrung zu erbringen. Restaurantbesitzer A möchte vermeiden, dass Eltern aufwarten und Geld zurückfordern oder dass sonstige "rechtliche Probleme" auftauchen. Logischerweise wurde kein Alkohol serviert. Sind Kinder also geschäftsfähig und legitimiert, allein ohne Erziehungsberechtigte extrem hochpreisige Speisen zu verzehren? Wohingegen es für ein Kind kein Problem wäre, ein i Phon e für 1000 Euro zu kaufen. Dennoch!?

Freue mich über Hilfe bei diesem fiktiven Fall.
SusanneBerlin
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Re: Kinder im Luxus-Sterne-Restaurant bewirten?

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Kinder haben das Geld wahrscheinlich in einem antiquarischen Buch gefunden.
Grüße, Susanne
Hirnfreund
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Re: Kinder im Luxus-Sterne-Restaurant bewirten?

Beitrag von Hirnfreund »

:roll: Ich hoffe, das hier noch hilfreiche Antworten kommen.
fodeure
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Re: Kinder im Luxus-Sterne-Restaurant bewirten?

Beitrag von fodeure »

Hirnfreund hat geschrieben: 01.10.19, 21:45ob diese überhaupt rechtlich befugt sind, derartige Ausgaben für Nahrung zu erbringen.
Der Bewirtungsvertrag mit den Kindern ist schwebend unwirksam und kann von den Eltern rückabgewickelt werden.
Hirnfreund hat geschrieben: 01.10.19, 21:45Restaurantbesitzer A möchte vermeiden, dass Eltern aufwarten und Geld zurückfordern oder dass sonstige "rechtliche Probleme" auftauchen.
Dann sollte er keine Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern bewirten.
Hirnfreund hat geschrieben: 01.10.19, 21:45Sind Kinder also geschäftsfähig
Kinder sind beschränkt geschäftsfähig und deshalb ist der Vertrag mit diesem, wie oben schon erwähnt, schwebend unwirksam.
Hirnfreund hat geschrieben: 01.10.19, 21:45Wohingegen es für ein Kind kein Problem wäre, ein i Phon e für 1000 Euro zu kaufen.
Das ist natürlich nicht richtig, da hier dasselbe gilt.
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