vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

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neutrino
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von neutrino »

FM hat geschrieben: 26.12.19, 15:45
Die Beweismittel muss der Kläger vorlegen, der Beklagte muss sie ihm nicht selbst liefern.
Daa ist schon klar, dass A sich auf die Suche machen müsste.
neutrino
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von neutrino »

ktown hat geschrieben: 26.12.19, 17:01 Aber selbst wenn es Zeugen gibt die das Plastikteil auf dem Boden sahen, so kann weder eine Kameraaufnahme noch ein Zeuge belegen, ob das Personal diese hätte sehen müssen und das diese so unglücklich lag, dass ein Kunde sie übersehen konnte.
Wäre es dann hier nicht das Gleiche, wie wenn ein Kunde im Supermarkt auf einer nassen Stelle ausrutscht?
Auch im Supermarkt ist es menschlich, dass die Mitarbeiter nicht unbedingt sofort alle nassen Stellen bemerken und beseitigen, trotzdem kommt es bei Stürzen in solchen Fällen regelmäßig zu Schmerzensgeldzahlungen.
winterspaziergang

Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von winterspaziergang »

neutrino hat geschrieben: 27.12.19, 09:58
FM hat geschrieben: 26.12.19, 15:45
Die Beweismittel muss der Kläger vorlegen, der Beklagte muss sie ihm nicht selbst liefern.
Daa ist schon klar, dass A sich auf die Suche machen müsste.
Fraglich weiter der Beweiswert der Beobachtung, dass da eine Plane liegt, jemand ins Rutschen kommt, mit den Armen rudert, um das Gleichgewicht zu halten, aber nicht hinfällt.

Die rechtliche Frage ist, wie weit die Verkerhrssicherungspflicht des Betreibers geh.Ob er haftet, weil jemand nur aufgrund einer nicht ausgeheilten Verletzung durch eine zum normalen Leben gehörende Bewegung einen "Schaden" erleidet.
Hier liegt kein Unfallgeschehen vor.
winterspaziergang

Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von winterspaziergang »

neutrino hat geschrieben: 27.12.19, 10:03 Wäre es dann hier nicht das Gleiche, wie wenn ein Kunde im Supermarkt auf einer nassen Stelle ausrutscht?
Im Eingangsbeitrag ist nicht von einem Sturz die Rede
Auch im Supermarkt ist es menschlich, dass die Mitarbeiter nicht unbedingt sofort alle nassen Stellen bemerken und beseitigen, trotzdem kommt es bei Stürzen in solchen Fällen regelmäßig zu Schmerzensgeldzahlungen.
kommt auf die Umstände an und vor allem, dass es zu einem Sturz kommt. Dazu: Die Eingangsschilderung weist darauf hin, dass der A nur aufgrund seiner bestehenden Verletzung Probleme bekommen hat bzw. seine Schmerzen auf das Rudern ein paar Stunden vorher zurückführt.
FM
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von FM »

Die Verschlimmerung eines Leidens kann schon ein Schaden sein. Ob die Ursächlichkeit nachweisbar ist, ist dann eine andere Frage.

Verkehrssicherungspflicht und ggf. culpa in contrahendo kämen in Betracht. Der Schilderung nach aber vielleicht weniger bei demjenigen der das Ding nicht gesehen hat auf seinem Grundstück als eher bei demjenigen, der es dorthin verbracht hat; also eine Sache aufgestellt hatte die so schlecht verarbeitet war, dass sich Teile davon lösen und dann als Risiko herumliegen.
neutrino
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von neutrino »

FM hat geschrieben: 27.12.19, 21:00 Die Verschlimmerung eines Leidens kann schon ein Schaden sein. Ob die Ursächlichkeit nachweisbar ist, ist dann eine andere Frage.
Danke für diese Auskunft.
Es kann ja eigentlich auch gar nicht anders sein, sonst wäre es ja so, dass jeder, der gerade an irgendwelchen Unfall- oder Operationsfolgen laboriert, keine Chance auf Schmerzensgeld hätte, weil er ja zum Unfallzeitpunkt eh schon lädiert war. Das wäre ja ein Freifahrtschein, jemanden folgenlos weiter zu schädigen.

Zur Ursächlichkeit muss man eben die Untersuchungsergebnisse von vor dem Ausrutscher vergleichen mit den Untersuchungsergebnisse von nach dem Ausrutscher. Dazwischen liegen in Falle von A nur 5 Tage.

Ich denke A sollte zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.
Gibt es dabei Fristen zu beachten?
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von ktown »

neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 13:17 Es kann ja eigentlich auch gar nicht anders sein, sonst wäre es ja so, dass jeder, der gerade an irgendwelchen Unfall- oder Operationsfolgen laboriert, keine Chance auf Schmerzensgeld hätte, weil er ja zum Unfallzeitpunkt eh schon lädiert war. Das wäre ja ein Freifahrtschein, jemanden folgenlos weiter zu schädigen.
Sie verkennen die Aussage von FM. :wink: :wink:
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neutrino
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von neutrino »

ktown hat geschrieben: 28.12.19, 14:40
neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 13:17 Es kann ja eigentlich auch gar nicht anders sein, sonst wäre es ja so, dass jeder, der gerade an irgendwelchen Unfall- oder Operationsfolgen laboriert, keine Chance auf Schmerzensgeld hätte, weil er ja zum Unfallzeitpunkt eh schon lädiert war. Das wäre ja ein Freifahrtschein, jemanden folgenlos weiter zu schädigen.
Sie verkennen die Aussage von FM. :wink: :wink:
Ist das so?
Hab schon verstanden ... die Ursächlichkeit ist noch ein Thema.
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von ktown »

neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 14:56
ktown hat geschrieben: 28.12.19, 14:40
neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 13:17 Es kann ja eigentlich auch gar nicht anders sein, sonst wäre es ja so, dass jeder, der gerade an irgendwelchen Unfall- oder Operationsfolgen laboriert, keine Chance auf Schmerzensgeld hätte, weil er ja zum Unfallzeitpunkt eh schon lädiert war. Das wäre ja ein Freifahrtschein, jemanden folgenlos weiter zu schädigen.
Sie verkennen die Aussage von FM. :wink: :wink:
Ist das so?
Hab schon verstanden ... die Ursächlichkeit ist noch ein Thema.
und die wird ihnen kein Arzt der Welt bestätigen. Woher will der Arzt auch wissen, ob der Erguss nicht von was anderem entstanden ist.
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von karli »

neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 13:17Es kann ja eigentlich auch gar nicht anders sein, sonst wäre es ja so, dass jeder, der gerade an irgendwelchen Unfall- oder Operationsfolgen laboriert, keine Chance auf Schmerzensgeld hätte, weil er ja zum Unfallzeitpunkt eh schon lädiert war.
Andersrum wird auch ein Schuh draus.
Wer schon lädiert ist, muß halt Uffbasse. 8)

Der Supermarktbetreiber muß, auch im Anbetracht der Verkehrssicherungspflicht, nicht jede Eventualität erwägen und berücksichtigen.
Besonders muß und kann er nicht wissen, welche Vorschäden vorliegen könnten, um entsprechend zu agieren.
Wikipedia schreibt dazu:
Es sind nur Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die der Verkehr erwarten kann. Es muss daher nicht jede theoretisch mögliche Gefährdung vermieden werden, sondern nur naheliegende Gefahren. Außerdem muss das Gefährdungspotential für den Sichernden erkennbar sein.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
winterspaziergang

Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von winterspaziergang »

neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 13:17
FM hat geschrieben: 27.12.19, 21:00 Die Verschlimmerung eines Leidens kann schon ein Schaden sein. Ob die Ursächlichkeit nachweisbar ist, ist dann eine andere Frage.
Danke für diese Auskunft.
Auskunft? wohl eher Wunschantwort ...
Es kann ja eigentlich auch gar nicht anders sein, sonst wäre es ja so, dass jeder, der gerade an irgendwelchen Unfall- oder Operationsfolgen laboriert, keine Chance auf Schmerzensgeld hätte, weil er ja zum Unfallzeitpunkt eh schon lädiert war. Das wäre ja ein Freifahrtschein, jemanden folgenlos weiter zu schädigen.
Es kann und wird in vielen Fällen durchaus anders sein, sonst könnte ja jeder, der an irgendeinem Ort aufgrund der Folgen einer anderen Läsion allein, Schmerzen bekommt, denjenigen zur Verantwortung zu ziehen, auf dessen Gelände er sich gerade befindet.

Schon bemerkenswert wie jemand einen nicht vollendeten "Ausrutscher" beharrlich als Unfall bezeichnet. Nach der Definition müsste jeder Mensch in seinem Leben mehrfach im Jahr "Unfälle" erleiden. :shock: :ironie:
Zur Ursächlichkeit muss man eben die Untersuchungsergebnisse von vor dem Ausrutscher vergleichen mit den Untersuchungsergebnisse von nach dem Ausrutscher. Dazwischen liegen in Falle von A nur 5 Tage.
Und wie kommt A dazu, dass ausgerechnet sein wildes Arm wedeln die Ursache sein soll? Sein Arzt mag ein Gefälligkeitsattest schreiben, spätestens der Gutachter der Versicherung dürfte bei satten 5 Tagen zu einem ganz anderen Ergebnis kommen
Ich denke A sollte zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.
Gibt es dabei Fristen zu beachten?
Das ist sicher eine gute Idee.
neutrino
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von neutrino »

zur Klarstellung würde ich ja mal das Gefährdungspotenzial hier einstellen. Kann man Bilder einfügen? Hab keine Möglichkeit gefunden.
neutrino
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von neutrino »

winterspaziergang hat geschrieben: 28.12.19, 15:20
Zur Ursächlichkeit muss man eben die Untersuchungsergebnisse von vor dem Ausrutscher vergleichen mit den Untersuchungsergebnisse von nach dem Ausrutscher. Dazwischen liegen in Falle von A nur 5 Tage.
Und wie kommt A dazu, dass ausgerechnet sein wildes Arm wedeln die Ursache sein soll? Sein Arzt mag ein Gefälligkeitsattest schreiben, spätestens der Gutachter der Versicherung dürfte bei satten 5 Tagen zu einem ganz anderen Ergebnis kommen

Weil sonst in diesen 5 Tagen nichts weiter passiert ist und A vor diesem Ausrutscher schmerzfrei war, es nach dem Ausrutscher aber nicht mehr ist.
Es mag schwer oder vielleicht auch unmöglich zu beweisen sein aber für A ist die Ursache der jetzigen Schmerzen eindeutig.

Es wäre sonst ein komischer, großer Zufall.
winterspaziergang

Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von winterspaziergang »

neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 15:33
winterspaziergang hat geschrieben: 28.12.19, 15:20


Und wie kommt A dazu, dass ausgerechnet sein wildes Arm wedeln die Ursache sein soll? Sein Arzt mag ein Gefälligkeitsattest schreiben, spätestens der Gutachter der Versicherung dürfte bei satten 5 Tagen zu einem ganz anderen Ergebnis kommen

Weil sonst in diesen 5 Tagen nichts weiter passiert ist und A vor diesem Ausrutscher schmerzfrei war, es nach dem Ausrutscher aber nicht mehr ist.
Dadurch allein dürfte sich kaum eine Versicherung in der Haftung sehen. Nichts passiert? Keine Belastung? wie nachweisbar?
woher weiß A, dass er nicht eine Komplikation hatte, die so oder so aufgetreten wäre? oder die sonst in 2 Tagen aufgetreten wäre und die durch das Rudern halt einen Tag früher kam? usw.
A übersieht, dass erstmal nicht die Plane und nicht sein Rudern, sondern seine vorhandene Verletzung verantwortlich dafür ist, dass er eine normale Bewegung so schmerzhaft erlebt hat.
Es mag schwer oder vielleicht auch unmöglich zu beweisen sein aber für A ist die Ursache der jetzigen Schmerzen eindeutig.
Das mag A so sehen, aber ursächlich für die Schmerzen ist die bereits vorhandene Schädigung der Schulter.
Normalerweise bekommt man nämlich nicht gleich einen Erguss, nur weil man sich zum Erhalt des Gleichgewichts etwas mehr bewegt.
Es wäre sonst ein komischer, großer Zufall.
Der Zusammenhang zwischen dem Rudern und dem Erguss mag für A eindeutig sein, ist es aber nicht mal medizinsch betrachtet. Geschweige denn versicherungsrechtlich.
und zu
Das wäre ja ein Freifahrtschein, jemanden folgenlos weiter zu schädigen.
Der Supermarkt hat niemand geschädigt, auch nicht A. Und anders als in den USA ist man nicht gleich haftbar, egal was passiert ist und wie geschädigt oder einfach dumm (siehe Urteile zu Kaffeebecher und Co) jemand ist, nur weil dieser jemand zufällig auf dem eigenen Grund war, als er sich eine Schädigung zuzog.
:arrow: Anders wäre es ein Freifahrtschein andere für die eigene Fahrlässigkeit verantwortlich zu machen oder auch einer für jede Art von Betrug.
FM
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Re: vor dem Eingang zum Supermarkt ausgerutscht - wer kommt für den Schaden auf?

Beitrag von FM »

neutrino hat geschrieben: 28.12.19, 15:33 Weil sonst in diesen 5 Tagen nichts weiter passiert ist und A vor diesem Ausrutscher schmerzfrei war, es nach dem Ausrutscher aber nicht mehr ist.
Der Beweis dass in 5 Tagen etwas nicht passiert ist, ist eben schwierig. Und offenbar reichten ja schon "falsche Bewegungen" aus. Wie will man beweisen, dass man den Arm in diesen 5 Tagen sonst niemals falsch bewegt hat? Deutlich höher ist die Chance, wenn man sich sofort nach einem solchen Vorfall zum Arzt begibt, nicht erst Tage später. Zumal längeres Abwarten dafür spricht, dass der Vorfall keine direkten Folgen hatte.
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