Vertragshändler verschweigt Unfallschaden

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Alternative96
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Vertragshändler verschweigt Unfallschaden

Beitrag von Alternative96 »

Guten Tag miteinander,

ich habe Anfang März bei einem großen Vertragshändler einen (Wortsperre: Firma) M140i als Jahreswagen übernommen. Es wurde ein Leasingvertrag über drei Jahre geschlossen. Letztens ist mir aufgefallen, dass das Fahrzeug hinten rechts einen reparierten Unfallschaden hat. Ich habe den Händler darüber informiert, da mir nie was über den Schaden erzählt wurde. Auch in meinem Übergabeprotokoll ist der Schaden nicht geführt. Vor Vertragsabschluss wurde mir erzählt, es wurden lediglich mal Kratzer per Smartrepair-Verfahren ausgebessert. Bei mir liegt aber ein reparierter Unfallschaden vor und das an einer ganz anderen Stelle des Fahrzeugs.

Daraufhin wollte ich das Fahrzeug zurückgeben. Der Händler will aber lediglich den schlecht reparierten Schaden "nachbessern" und meinte zu mir er müsse mir gegenüber nicht alles was am Fahrzeug mal "nachgebessert" wurde angeben. Auch als ich den reparierten Unfallschaden erstmals angesprochen habe, wollte niemand im Autohaus was von dem Schaden gewusst haben. Erst nach mehrmaliger Nachfrage wurde mir der Schaden offenbart. Kann ich das Fahrzeug nun aufgrund arglistiger Täuschung zurückgeben? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Mit freundlichen Grüßen
Alternative96
ExDevil67
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Re: Vertragshändler verschweigt Unfallschaden

Beitrag von ExDevil67 »

Was ist denn vertraglich zur Eigenschaft des Fahrzeuges vereinbart? So wirklich einen Mangel der die Gebrauchstauglichkeit einschränkt kann ich da nicht erkennen.

Spannend dürfte auch die Frage sein welche Auswirkungen der Unfallschaden auf den Wert hat und damit auf die monatlichen Leasingraten. Sollte der dort einkalkuliert worden sein, dürfte man da kaum Ansprüche raus ableiten können.
Gaia
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Re: Vertragshändler verschweigt Unfallschaden

Beitrag von Gaia »

Ich bin da nicht so fit, aber 'Leasing' und 'übernommen' bedeutet doch, daß der Leasinggeber weiterhin der Eigentümer ist, richtig? Der Leasingnehmer ist zwar Halter des Kfz, aber im Prinzip nichts anderes als ein langfristiger Mieter, korrekt?

Wenn keine Unfallfreiheit im Leasingvertrag vereinbart wurde, kann von arglistiger Täuschung keine Rede sein (mal ganz abgesehen davon, daß bisher nur behauptet wird, es läge ein Unfallschaden vor - der Schaden könnte auch schon im Werk entstanden sein). Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß der LN eine niedrigere Rate hätte vereinbaren können, hätte er von dem Unfall gewußt. Und so schlecht kann der Schaden nicht repariert worden sein, wenn der LN ihn erst nach rund vier Monaten entdeckt.

Wichtig ist m.E., daß der Schaden dokumentiert wird, damit er bei Rückgabe des Fahrzeuges nicht dem LN angelastet wird. Wahrscheinlich ist im Vertrag ja auch ein Restwert o.ä. bei Rückgabe vereinbart. Da muß der LN dann darauf achten, daß der Schaden nicht wertmindernd angesetzt wird.

Den Hinweis auf die Forenregeln wird sicher der Mod noch anbringen.
hambre
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Re: Vertragshändler verschweigt Unfallschaden

Beitrag von hambre »

Wenn keine Unfallfreiheit im Leasingvertrag vereinbart wurde, kann von arglistiger Täuschung keine Rede sein
Das sieht der BGH in seinem Urteil vom 10.10.2007 (Az.: VIII ZR 330/06) aber anders.

Der Umstand, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist stellt somit einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt vom Kauf- oder hier Leasingvertrag berechtigt.
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