2 Haushalte pro Wohnung?

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Heiko66
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Heiko66 »

Ja und das ist auch richtig so. Die paar Verwirrten muss man eben aushalten und/oder versuchen zu überzeugen.
Da die Virusausbreitung einen exponentiellen Muster folgt, ist es eben gerade nicht so, dass man ein paar Verwirrte aushalten muss/darf. Zum Thema überzeugen: Wie überzeugst du denn jemanden der Corona als Risiko sieht aber bereit ist dieses Risiko einzugehen? Es mag ja viele Esotheriker, Rechte und was weiß ich alles auf diesen Veranstalltungen geben. Aber was vermutlich auch die Maßnahmenbeführworter mit vielen Gegnern eint ist, dass es irgendwann einmal zum persönlichen Lebensrisiko gehören muss, so es nicht gelingen sollte einen Impfstoff/Medikament in absehbarer Zeit zu finden. Eigentlich streitet man sich doch gar nicht darum, ob man dafür oder gegen die Maßnahmen ist, sondern wie lange man bereit ist mit diesem Maßnahmen zu leben. Für einige ist dieser Zeitraum schon überschritten.

Für mich persönlich endet diese Bereitschaft ca. in 2022. Sollte es bis dahin nicht gelungen sein das Problem zu lösen, wechsel ich auf die andere Seite. Eine Diskussion darüber muss endlich einmal geführt werden wie lange man nun bereit ist diese Maßnahmen aufrecht zu erhalten koste es was es wolle.

Mein Gefühl sagt mir 3 Jahre oder länger darf es nicht sein ohne einen Bürgerkrieg zu riskieren. Diese Diskussion erst bei einer möglichen verlorenen Impfstoffwette zu führen ist zu spät. Man muss sich gesellschaftsweit mal darauf einigen wie lange man auf was wetten möchte. Wenn man den Aussagen von Frau Merkel glauben schenken möchte, dann will Frau Merkel im Zweifel auch 100 Jahre warten. Ob die 90% der Maßnahmenbeführworter zu denen ich aktuell noch gehöre das auch so sehen, würde ich stark bezweifeln wollen.

Wenn die Lösung bis zur nächsten Bundestagswahl nicht gefunden worden sein sollte, dann droht AfD>30% im Bundestag, so es im Sommer auch weierhin zu starken Einschränkungen kommen sollte.
Es grenzt schon an Satire, eine Demo gegen Masken und Abstandspflicht unter der Auflage in der Innenstadt zu genehmigen, dass die Teilnehmer Masken tragen und Abstand halten.
Das stimmt wohl.
Dann spiegeln sie im Übermaß das Problem unserer heutigen Gesellschaft wieder. Da wird die Freiheit des Einzelnen über das der Gemeinschaft gestellt.
Das heißt wenn die dann alle mit Ihrer Entscheidung Leben (und Sterben) und es sich dann nicht anders überlegen dann wäre das im Ergebnis also ok.
Tastenspitz
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 09.11.20, 08:29 Verbote jetzt nicht mehr so einfach durch die Justiz aufgehoben werden.
Die Versammlungsfreiheit ist afaik nicht an eine Örtlichkeit gebunden. Insbesondere wenn der Veranstalter es bisher nicht schaffte, die einfachsten Regeln zu gewährleisten.
Berlin Tegel wäre jetzt ja zB. frei wenn die Queries mal wieder in Berlin demonstrieren möchten. Platz, sanitäre Anlagen, super WLAN. Alles da.
Heiko66
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Heiko66 »

Tastenspitz hat geschrieben: 09.11.20, 08:39
ktown hat geschrieben: 09.11.20, 08:29 Verbote jetzt nicht mehr so einfach durch die Justiz aufgehoben werden.
Die Versammlungsfreiheit ist afaik nicht an eine Örtlichkeit gebunden. Insbesondere wenn der Veranstalter es bisher nicht schaffte, die einfachsten Regeln zu gewährleisten.
Berlin Tegel wäre jetzt ja zB. frei wenn die Queries mal wieder in Berlin demonstrieren möchten. Platz, sanitäre Anlagen, super WLAN. Alles da.
So richtig helfen tut das aber nicht. Das ist trotzdem ein potentieller Infektionsherd bei dem die Teilnehmer am Ende das Virus dann wieder Deutschlandweit mit nach Hause nehmen und verbreiten. Helfen tut nur, wenn die Polizei die Maßnahmen rigeros durchsetzt. Ohne da Exempel zu staturieren ändert sich da gar nichts.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Tastenspitz »

Es ist und bleibt eine Gratwandewrung zwischen Versammlungsfreiheit und Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren. Die Kommunen/Stadt sehen tendenziell die Gefahren vorrangig. Die Veranstalter die Versammlungsfreiheit.
Das und das Auflagen gemacht werden ist business as usual. Anders hier sind nur die Art der Auflagen.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Heiko66 »

Das und das Auflagen gemacht werden ist business as usual. Anders hier sind nur die Art der Auflagen.
Und es ist auch business as usual das diese Auflagen nur auf dem Papier stehen aber sich in der Praxis niemand dran hält und es von Seiten der Polizei auch kein Interesse gibt die Auflagen durchzusetzen? Wozu dann noch Auflagen machen?
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von ktown »

Tastenspitz hat geschrieben: 09.11.20, 08:39
ktown hat geschrieben: 09.11.20, 08:29 Verbote jetzt nicht mehr so einfach durch die Justiz aufgehoben werden.
Die Versammlungsfreiheit ist afaik nicht an eine Örtlichkeit gebunden.
Anscheinend sah dies das OVG Leipzig anders. Die Stadt wollte die Demo auf einem Gelände zulassen wo faktisch bei den prognostizierten Teilnehmern ansatzweise die Abstandsregeln hätte eingehaltet werden können.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Celestro »

ktown hat geschrieben: 09.11.20, 09:37 Anscheinend sah dies das OVG Leipzig anders.
Das OVG in Sachsen sitzt in Bautzen. :wink:
ktown hat geschrieben: 09.11.20, 09:37 Anscheinend sah dies das OVG Leipzig anders. Die Stadt wollte die Demo auf einem Gelände zulassen wo faktisch bei den prognostizierten Teilnehmern ansatzweise die Abstandsregeln hätte eingehaltet werden können.
Und das OVG steht jetzt auch in der Kritik. Mal sehen, was daraus für weitere Demos in der Zukunft folgt. Ich finde aber auch die Kritik an der Polizei berechtigt. Nur keine "schlechten Bilder riskieren zu wollen und daher nicht einzugreifen" finde ich ... irritierend.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Heiko66 »

Und das OVG steht jetzt auch in der Kritik. Mal sehen, was daraus für weitere Demos in der Zukunft folgt.
Das Problem liegt nicht bei den Gerichten die eine Demo erlauben, unter Auflagen erlauben oder verbieten.

Was soll sich schon ändern? Egal ob man ein Gelände wählt wo die Abstandsregeln eingehalten werden könnten oder nicht. Die Teilnehmer sind nicht willens diese Regeln einzuhalten. Sie demonstrieren ja dagegen und wie könnte man besser dagegen demonstrieren als es direkt auch umzusetzen wofür man demonstriert. Und die Polizei ist nicht Willens die Einhaltung der Regeln durchzusetzten. Im Ergebnis läuft es immer auf das Gleiche hinaus egal was irgend ein Gericht entscheidet.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 09.11.20, 09:37 Anscheinend sah dies das OVG Leipzig anders.
Wäre interessant die Begründung zu lesen.
Heiko66 hat geschrieben: 09.11.20, 10:12 Und die Polizei ist nicht Willens die Einhaltung der Regeln durchzusetzten.
Die Polizei ist durchaus Willens das tun zu wollen. Nur ist es eben Abwägungssache. Setze ich es als Einsatzleitung konsequent durch, laufe ich Gefahr, dass es an allen Ecken und Enden eskaliert. Und das ist eben in einer Innenstadt sehr schwer zu beruhigen bzw. nur mit massivem Aufgebot zu bewältigen. Kritik ist von allen Seiten sowieso vorprogrammiert, egal wie man sich hier entscheidet.
Heiko66
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Heiko66 »

Kritik ist von allen Seiten sowieso vorprogrammiert, egal wie man sich hier entscheidet.
Eben. Es gibt also wenig Argumente warum man es nicht einfach unterbindet.
ktown
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von ktown »

Celestro hat geschrieben: 09.11.20, 10:03
ktown hat geschrieben: 09.11.20, 09:37 Anscheinend sah dies das OVG Leipzig anders.
Das OVG in Sachsen sitzt in Bautzen. :wink:
Klugscheißer :wink: :lachen:
Celestro hat geschrieben: 09.11.20, 10:03Ich finde aber auch die Kritik an der Polizei berechtigt. Nur keine "schlechten Bilder riskieren zu wollen und daher nicht einzugreifen" finde ich ... irritierend.
Wurde das so durch die Polizei selbst gesagt? Was ich heute morgen als Interview gesehen habe, wurde die Verhältnismäßigkeit auch beurteilt. Gerade hinsichtlich der Tatsache, dass auch Kinder und ältere Personen dabei waren. Ich möchte auch nicht wissen, wenn die Polizei so wie bei Stuttgart 21 vorgegangen wäre, wie groß dann der Aufschrei gewesen wäre.
Dann gäbe es so Schlagzeilen wie:
"Die Polizei knüppelt die Demokratie nieder"
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 09.11.20, 11:17 wie groß dann der Aufschrei gewesen wäre.
Vermutlich schlimmer.
Ein Herr Seehofer (dem ich selten zustimme) hat hier bereits passendes dazu gesagt:
"Wir müssen damit aufhören, die Taktik der Polizei im Nachhinein ohne Kenntnis von Details und ohne vollständiges Bild per Ferndiagnose zu hinterfragen. Alle Beteiligten, die Versammlungsbehörden, die Polizei und die Gerichte müssen im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens verantwortungsvolle Entscheidungen treffen"
Heiko66
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von Heiko66 »

Wir müssen damit aufhören, die Taktik der Polizei im Nachhinein ohne Kenntnis von Details und ohne vollständiges Bild per Ferndiagnose zu hinterfragen.
Ja bei Frau Merkel ist ja auch alles alternativlos. Bitte aufhören selber zu denken. Wir machen das schon für Euch und wenn ihr alle brav seit, dürft ihr vielleicht Weihnachten feiern. Wenn nicht seit ihr natürlich selbst schuld.
Alle Beteiligten, die Versammlungsbehörden, die Polizei und die Gerichte müssen im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens verantwortungsvolle Entscheidungen treffen
Und da fehlt dann noch das dies im Nachhinein auch bewertet werden sollte. Scheinbar finden es 90% (sind es noch 90%?) falsch 10% die Infektionsquote hochtreiben zu lassen und dafür länger oder noch schärfere Maßnahmen aufgedrückt zu bekommen, an die sich wiederum wieder nur die 90% halten.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von ktown »

Zwischenfrage: Kann man eigentlich, so rein formal, im Nachhinein der Veranstalter verklagt werden (und sei es durch einen Bürger selbst der seine freiheitlichen Rechte dadurch verletzt sieht)? Letztlich ist doch auch er dafür verantwortlich dass die Auflagen eingehalten werden.
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Re: 2 Haushalte pro Wohnung?

Beitrag von o0Julia0o »

Celestro hat geschrieben: 06.11.20, 16:27 ICH habe nicht geschrieben, das Wohnungen ausgenommen sind, der Garten aber nicht. Meines Erachtens nach gehört der Garten (sofern umzäunt und somit nicht öffentlich zugänglich) ebenfalls nicht zum "öffentlichen Raum" und damit ebenfalls zum Raum, in dem die Einschränkungen NICHT gelten.
Also der Garten gehört zur Wohnung, wenn er eingezäunt ist? Öffentlich ist der uneingezäunte Bereich doch dann aber auch nicht!? Klar, da kann der Postbote hin, aber ist dieser Bereich dann automatisch öffentlich? Und hier dürte man sich nicht mit 10 Leuten versammeln ohne Mundschutz und Abstand? Was gilt denn, wenn der Gartenzaun Aerosoldurchlässig ist. Düften 1cm dahinter dann 100 Leute ohne Mundschutz in Richtung öffentlicher Straße sprechen? Alle nebeneinanderstehend ohne Abstand.
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