Kann das jemand beantworten und vielleicht Hinweise zum Nachlesen im einschlägigen Gesetz geben: Wenn jemand den Kfz-Führerschein dauerhaft (oder auch nur zeitweise) abgeben muss, ist er dann auch seine Piloten-Lizenz los?
Welche Piloten Lizenzen sind betroffen (z.B. Drachen- und Gleitschirmflieger?)
Wie funktioniert das Verwaltungstechnisch zwischen den zuständigen Behörden?
Führerschein weg = Pilotenlizenz weg?
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Re: Führerschein weg = Pilotenlizenz weg?
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Zuletzt geändert von ktown am 31.12.20, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerschein weg = Pilotenlizenz weg?
Leider funktioniert der Link nicht...Froggel hat geschrieben: ↑31.12.20, 11:21 Dieser Beitrag und nachfolgende könnten dir bei der Frage sicherlich weiterhelfen.
Re: Führerschein weg = Pilotenlizenz weg?
Hier mal ein OLG Urteil
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Führerschein weg = Pilotenlizenz weg?
DANKE!
Das wurde hier für eine PPL (A) Lizenz ausgeurteilt. Ich kann aber - ausser in den für Österreich ausgegebenen Richtlinien - nichts in den einschlägigen Bestimmungen zur Erlangung der Luftfahrerscheine für Luftsportgeräteführer (Sport Pilot License / Paragleiter & Hängegleiter) finden, was auf die "Eignung" eingeht. Wird das eventuell unterschieden?
Im § 4 der LuftVO finde ich nur sehr allgemein "Wer infolge geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung eingeschränkt ist, darf kein Luftfahrzeug führen "
Das wurde hier für eine PPL (A) Lizenz ausgeurteilt. Ich kann aber - ausser in den für Österreich ausgegebenen Richtlinien - nichts in den einschlägigen Bestimmungen zur Erlangung der Luftfahrerscheine für Luftsportgeräteführer (Sport Pilot License / Paragleiter & Hängegleiter) finden, was auf die "Eignung" eingeht. Wird das eventuell unterschieden?
Im § 4 der LuftVO finde ich nur sehr allgemein "Wer infolge geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung eingeschränkt ist, darf kein Luftfahrzeug führen "
Zuletzt geändert von Mark Herzog am 31.12.20, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Führerschein weg = Pilotenlizenz weg?
Tut mir leid, in der Vorschau funktionierte er noch. Wahrscheinlich ist er gelöscht worden, weil er auf eine Antwort in einem anderen Forum verwiesen hat. Einfach mal mit folgenden Begriffen googeln: Abhängigkeit Pilotenlizenz Führerschein. Wenn man dann eine Antwort in einem Verkehrsportal findet, dann steht so einiges ab Beitrag #13 geschrieben von einem Ausbildungsleiter einer Flugschule.Mark Herzog hat geschrieben: ↑31.12.20, 15:31Leider funktioniert der Link nicht...Froggel hat geschrieben: ↑31.12.20, 11:21 Dieser Beitrag und nachfolgende könnten dir bei der Frage sicherlich weiterhelfen.
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