Nach einem unverschuldeten Autounfall, hat die Versicherung des Gegners sich fast 1 Jahr Zeit gelassen den Kostenvoranschlag zu bezahlen. Welche Zinsen kann man hier verlangen?
Wie lange hat man Anspruch auf ein Mietauto, wenn man kein Geld hat um die Reparaturkosten vorzustrecken und das Auto zu reparieren?
Wie lange kann man eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen?
Danke schon mal.
Wie lange Anspruch auf Mietwagen?
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Re: Wie lange Anspruch auf Mietwagen?
Erstes Unterscheidungskriterium: Ist der Wagen Fahrbereit?
Dann ist zu bedenken, dass alle mir bekannten Werkstätten anbieten, den Schaden direkt mit der Versicherung abzurechnen, so dass der Kunde hier kein Liqiditätsproblem hat.
Bezüglich Verzinsung gilt der Basiszinssatz - siehe hier:
https://www.bundesbank.de/de/presse/pre ... atz-855334
Dann ist zu bedenken, dass alle mir bekannten Werkstätten anbieten, den Schaden direkt mit der Versicherung abzurechnen, so dass der Kunde hier kein Liqiditätsproblem hat.
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Wie lange Anspruch auf Mietwagen?
Danke aber das Auto ist und war die ganze Zeit im EU-Ausland. Fahrbereit eher nicht, weil man die Motorhaube nicht richtig schliessen konnte.
Zu den Zinsen hab ich dies gefunden: "Geschäftsleuten darfst du 8,12 % Verzugszinsen berechnen. Von Verbrauchern kannst du 4,12 % Verzugszinsen verlangen"
Ist eine Versicherung jetzt ein Verbraucher oder Geschäftsmann?
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Re: Wie lange Anspruch auf Mietwagen?
"Eher nicht" gibts nicht. Und wenn es nur die Haubenverriegelung war. Das lässt sich mit wenig Aufand in einer beliebigen Werkstatt provisorisch beheben um das Fahrzeug fahrbereit zu machen. Schadenminderungspflicht ist hier das Stichwort.
Wenn sie das nicht wissen, sollten sie sich ohne Hilfe nicht an eine Berechnung eines Ausfalls wagen.
Schalten sie einen Anwalt ein. Sonst geht das in die Hose. Insbesondere wenn das auch noch im Ausland war.
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