Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Moderator: FDR-Team
Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Ein unverschuldeter Unfall im Ausland und man beauftragt die deutsche Versicherung den Schaden zu begleichen. Die ausländische Versicherung interessiert das nicht und überweisst dem Geschädigten pauschal einen Betrag, der natürlich unter dem Gutachten liegt, aber laut Landesrecht rechtens ist. Wie sieht es jetzt rechtlich aus, muss die Versicherung der deutschen Versicherung trotzdem den vollen Betrag des Gutachtens zahlen?
Welche Vereinbarungen haben die Versicherungen? So viel ich herausgefunden habe, zahlen die ausländischen Versicherungen den vollen Betrag und nicht nur einen Teilbetrag wie sie es laut deren Land tun müssten. Die deutschen Versicherungen zahlen also nicht die differenz aus eigener Tasche. Wie ist es also im oben genannten Fall?
Welche Vereinbarungen haben die Versicherungen? So viel ich herausgefunden habe, zahlen die ausländischen Versicherungen den vollen Betrag und nicht nur einen Teilbetrag wie sie es laut deren Land tun müssten. Die deutschen Versicherungen zahlen also nicht die differenz aus eigener Tasche. Wie ist es also im oben genannten Fall?
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Da es 194 verschiedene "Auslande" gibt wird kaum jemand die Frage abschließend beantworten wollen.
Wenn jedoch:
Wenn jedoch:
ist doch alles bereits erledigt.
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Ist nicht erledigt, da nicht nach deutschem Recht abgerechnet wurde. Das Land ist egal, soviel ich verstanden habe, rechnen die Versicherung mit jedem Land nach deutschem Recht ab. Weiss jemand genaueres?
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Laut dem allseits bekannten Fahrzeugclub heißt es:
und bei einer großen Versicherung steht:Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands.
Konnte ich übrigens nach 15sek in der allseits bekannten Suchmaschine finden.Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?
Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Autounfall passiert ist. Das bedeutet, dass Sie entweder mehr oder weniger Leistungen erhalten als bei einem Unfall in Deutschland. Fakt ist: Fast immer kommen Sie schlechter weg. Nach italienischem Recht müssen Sie zum Beispiel Ihren Sachverständigen selbst bezahlen. In der Tschechischen Republik gibt es von der Haftpflichtversicherung keine Ersatzleistungen für Wertminderung, Mietwagen etc. Das jeweilige Landesrecht müssen Sie leider akzeptieren.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
und da es sich nicht um eine verkehrsrechtliche sondern um eine schadensrechtliche Fragestellung handelt, ist der Thread hier besser aufgehoben.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Dazu braucht man auch kein googeln. Da deutsche Gesetze ausschließlich in Deutschland gelten können, kann es gar keinen Grund geben weshalb der ausländische Unfallgegner oder seine ausländische Versicherung bei einem Schaden im Ausland mehr bezahlen sollen müssten, als nach dortigem Recht zutreffend.
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Laut Auskunft der deutschen Versicherung, muss die Versicherung im Ausland den vollen Betrag bezahlen, genau wie in Deutschland. Natürlich an die deutsche Versicherung, die zahlt dann an mich.
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Die Auskunft ist falsch. Die ausländische Versicherung muss einen Unfall nur dann nach deutschem Recht regulieren, wenn der Unfall in Deutschland passiert ist.Laut Auskunft der deutschen Versicherung, muss die Versicherung im Ausland den vollen Betrag bezahlen, genau wie in Deutschland.
Bei einem Unfall im Ausland richtet sich die Schadenregulierung dagegen nach dem Recht des Staates, in dem der Unfall passiert ist. Einzige Ausnahme ist der Fall, dass der Unfallgegner ebenfalls ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug gefahren hat.
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Naja. Wenn die deutsche Versicherung an den Geschädigten nach deutschem Recht auszahlt, dann kann das dem Versicherungsnehmer ja schnuppe sein, was diese von der ausländischen Versicherung bekommt.
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Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Es kann dem Versicherungsnehmer nicht egal sein, weil die auslöndische Versicherung einen Teil an den Versicherten gezahlt hat, ohne sein Einverständnis bzw. Aufforderung. Ausserdem warum zahlt die Versicherung an den Geschädigten und nicht an die Versicherung, wenn sie doch eh nach ausländischem Recht zahlt? Es macht nur sinn, dass die ausländische Versicherung so versucht sich mit dem Geschädigten zu einigen, um weniger zahlen zu müssen. Ich bin 100% überzeugt, dass die mit der deutschen Versicherung nach deutschem Recht abrechnen müssen.
Warum sollten denn deutsche Versicherungen einen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen? Freiwillig? Wäre ja das erste mal wo Versicherungen freiwillig mehr zahlen, denn durch den Mehrbeitrag, der kaum einer ist, kann das nie abgedeckt werden.
Wer hat einen Draht zu jemandem der bei einer Versicherung arbeitet?
Warum sollten denn deutsche Versicherungen einen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen? Freiwillig? Wäre ja das erste mal wo Versicherungen freiwillig mehr zahlen, denn durch den Mehrbeitrag, der kaum einer ist, kann das nie abgedeckt werden.
Wer hat einen Draht zu jemandem der bei einer Versicherung arbeitet?
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Wenn man zu 100 % überzeugt ist, warum fragt man dann überhaupt noch?
Praktisch helfen kann da nicht jemand der bei irgendeiner Versicherung arbeitet, sondern ein Rechtsanwalt, zweckmäßiger Weise einer mit Zulassung in jenem unbekannten Land.
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Na dann füllt die deutsche Versicherung den Fehlbetrag auf und gut ist.
Weil vermutlich die Rechtslage in dem Land es so vorsieht!
Nö. Es macht nur Sinn, wenn man Aussagen eine Callcenter-Mitarbeiter für bare Münze nimmt.
Na ist doch perfekt. Da freut sich jeder Anwalt.
Na wenn diese doch der festen Ansicht ist, dass ihrem Versicherungsnehmer das zusteht!
Wieso freiwillig. Nach Ansicht der Versicherung steht ihrem Versicherungsnehmer das zu und wieso sollte man dem widersprechen?
Dieses Forum hat ja keine Kenntnis darüber, in welchem EU-Land die Versicherung ansässig ist. Vielleicht hat sie ihren Sitz ja im selben Land wo der Unfall geschah.
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Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Meine Versicherung fordert weiter den vollen Betrag von der Versicherung, denn sie hat nicht gesagt, dass sie mir den Restbetrag zahlt. Die Gegnerische Versicherung muss laut deren Landesrecht, auch nicht mit mir abrechnen. Manche drehen sich die Sachlage so, dass sie ins eigene Weltbild passt.
Antwortet doch einfach nicht, wenn ihr es nicht 100% wisst, dann kann derjenige antworten, der es weiss.
Wenn jemand erst auf der Seite einer Versicherung nachlesen muss, soll er einfach nicht antworten, da er von dem Thema keine Ahnung hat.
Antwortet doch einfach nicht, wenn ihr es nicht 100% wisst, dann kann derjenige antworten, der es weiss.
Wenn jemand erst auf der Seite einer Versicherung nachlesen muss, soll er einfach nicht antworten, da er von dem Thema keine Ahnung hat.
Re: Auslandsschadenschutz Wer kennt sich damit aus?
Und wenn jemand eine Rechtsberatung will, dann geht er zum Anwalt.
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