Herausgabe ärztlicher Unterlagen

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Niemand2000
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 09:53Die elektronischen Aufzeichnungen müssen dem mit oder weiterbehandelnden Arzt
in einer für diesen geeigneten Form zugänglich gemacht werden können.
Wäre ich anstelle des B würde ich den mit- oder weiterbehandelnden Arzt bitten, die Unterlagen bei der Praxis anzufordern oder mich gegenüber der Praxis auf https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html#Abs2:S1 berufen, dabei aber https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html#Abs2:S2 nicht außer acht lassen.
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Leider sagen die Ärzte gerne, dass die Patienten selbst die Bilder herbeibringen müssen, weil das deren Sache ist. Den Ärzten sind glaube ich nur Befunde wichtig, wenn es um das Anfordern geht. Viele schauen sich Bilder die sie nicht selbst gemacht haben auch gar nicht an, selbst wenn man sie mitbringt. Können die keine Bilder anfordern, die jemand anderes beauftragt hatte? Müssten die Ärzte dann auch die Kosten übernehmen die für das Anfordern anfallen oder würde das über die Krankenkasse laufen?
Niemand2000
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

Ein guter Freund hat folgende E-Mail von der Praxis erhalten, die die Unterlagen des verstorbenen Arztes übernommen hatte: "bitte füllen Sie beigefügtes Formular aus und schicken Sie es uns zusammen mit einem Überweisungsschein Ihres nachbehandelnden Arztes zu." viewtopic.php?f=53&t=286571 Als er sich auf § 630g BGB berief, bekam er die Unterlagen, ohne dass es nötig war, einen nachbehandelnden Arzt zu benennen.
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Dann könnte B das bekommen was er möchte und der Arzt würde vielleicht auch auf die Kosten verzichten, die anfallen um stundenlange die Rechner wieder abzuändern, damit er an die Daten wieder herankommt?
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Auf den 630g hat er sich bereits berufen. Er hatte geschrieben, dass er Einsicht in die Patientenunterlagen möchte.

Ist es nicht besser ihn ständig mit neuen Begründungen zu beschäftigen was mit seiner Dokumentation nicht stimmt und man darauf anhand der Ausdrucke schließen kann oder muss er nicht auf jeden Brief antworten wie z. B. Behörden?
Seine Arztdokumentation entspricht nicht dem Stand der Technik, das lässt sich an den Bildern erkennen. Zuerst Brief mit Bildgröße, dann einen mit der Bildqualität hinterhergeschickt.
Wenn er dann schreibt, dass er die Rohdaten noch aufbewahrt schreibt B zurück, dass die erhaltenen Papierausdrucke unvollständig waren und nicht alle Regionen abgebildet waren um, unter Berücksichtigung der Fragestellung des Überweisenden, auf das Untersuchungsergebnis zu kommen. Er solle die Befundung anhand gezielterer Bilder nachholen.
Dann bietet sich noch das mit den sehr kleinen anatomischen Teilen an. Diese sieht man nicht auf den wenigen vorhandenen Detailbildern, selbst nicht immer auf den digitalen Originalbildern und waren ja danach doch nachweislich pathologisch. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie auch bei der Untersuchung schon so waren, aufgrund der Anamnese...

Alles immer schön untermauert mit sämntlichen Verdachts- und gesicherten Diagnosen.
Und am Ende jedes Briefes immer schreiben, dass er die Befundung nochmal nachholen soll, in dem er B die Bilder digital zuschickt.
winterspaziergang

Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von winterspaziergang »

BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
Ist es nicht besser ihn ständig mit neuen Begründungen zu beschäftigen was mit seiner Dokumentation nicht stimmt und man darauf anhand der Ausdrucke schließen kann oder muss er nicht auf jeden Brief antworten wie z. B. Behörden?
Falls die bereits verschickten Bilder alles ist, worauf der B einen Anspruch hat, muss der Arzt ihm nicht mehr antworten
Alles immer schön untermauert mit sämntlichen Verdachts- und gesicherten Diagnosen.
Und am Ende jedes Briefes immer schreiben, dass er die Befundung nochmal nachholen soll, in dem er B die Bilder digital zuschickt.
Der Anspruch des B auf seine Unterlagen ist unbestritten. Auch darauf, dass die pathologischen
sehr kleinen anatomischen Teilen
zu sehen sind.

Dennoch eine Frage, damit man das Anliegen des B vielleicht besser einordnen kann: Wozu benötigt er diese 9 Jahre alte Befunde?
Jim Panse
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Jim Panse »

BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57 Und am Ende jedes Briefes immer schreiben, dass er die Befundung nochmal nachholen soll, in dem er B die Bilder digital zuschickt.
Das ist etwas gänzlich anderes als "Herausgabe ärztlicher Unterlagen".

Gruß
jp
in dubio pro leo!
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Dummerchen »

BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57 Dann bietet sich noch das mit den sehr kleinen anatomischen Teilen an.
Ich weiß ja nicht, welche Vorstellungen von einer Szinitgrafie man hier hat. Aber eine Abbildung der Organe mit feinem Bleistift gezeichnet wird es nicht geben.

Die Szintigrafie zeichnet radioaktive Strahlung auf, stärker in Bereichen, in denen sich der jeweils verwendete radioaktive Stoff mehr anreichert, schwächer, da, wo er weniger ist. Das Ergebnis ist ein, sagen wir mal, grob verpixeltes Bild. Feinheiten erkennt man darauf nicht.
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lottchen
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von lottchen »

Kleine Anekdote am Rande.
Ich hatte vor vielen Jahren ein Szintigramm von der Schilddrüse machen lassen. Wurde ausgedruckt auf Papier, der Arzt kreiste mit einem Stift die linke Seite ein und meinte, da gibt es Probleme, das muss man beobachten. 10 Jahre später noch eins gemacht. Wurde ausgedruckt auf Papier, der Arzt kreiste die rechte Seite mit einem Stift ein und meinte, es gäbe da ein Problem. Übrigens derselbe Arzt. Ich legte daraufhin das Bild von vor 10 Jahren daneben "Aber Hr. Doktor, damals sagten Sie noch, links wäre ein Problem". Herr Herr runzelte die Stirn, kreiste dann mit dem Stift alles ein und meinte, dass es überall ein Problem gäbe....Offenbar hat der Herr Doktor auf seinen Szintigrammen auch nicht wirklich viel Konkretes erkennen können. Nur, dass es Probleme gibt (das hätte ich ihm allerdings auch sagen können, da der Hals so dick wurde, dass die Schilddrüse punktiert werden musste). Vor der OP wurde dann im KKH noch ein Szintigramm gemacht, der Arzt sagte auch nur "Hmmm, besonders viel kann ich da nicht erkennen, ich sehe erst bei der OP was zu tun ist". Also, was man aus Szintigrammen herauslesen kann sollte man nicht überbewerten. Egal ob digital oder in Papierform.
Niemand2000
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

Dummerchen hat geschrieben: 30.04.21, 16:15Das Ergebnis ist ein, sagen wir mal, grob verpixeltes Bild. Feinheiten erkennt man darauf nicht.
Ich möchte bei mir eine Schilddrüsenszintigrafie machen lassen. Mit welchen Verfahren kann man Klarheiten schaffen bzw. Feinheiten herausfinden?
FM
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von FM »

Niemand2000 hat geschrieben: 30.04.21, 20:06
Dummerchen hat geschrieben: 30.04.21, 16:15Das Ergebnis ist ein, sagen wir mal, grob verpixeltes Bild. Feinheiten erkennt man darauf nicht.
Ich möchte bei mir eine Schilddrüsenszintigrafie machen lassen. Mit welchen Verfahren kann man Klarheiten schaffen bzw. Feinheiten herausfinden?
Bitte wechsel sofort den Arzt, wenn der dir das nicht sagen konnte.
Niemand2000
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von Niemand2000 »

Den Arzt habe ich noch gar nicht gefragt. Ich weiß eh noch nicht, ob ich eine Überweisung erhalten werde für diese Untersuchung.
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Dummerchen hat geschrieben: 30.04.21, 16:15
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57 Dann bietet sich noch das mit den sehr kleinen anatomischen Teilen an.
Ich weiß ja nicht, welche Vorstellungen von einer Szinitgrafie man hier hat. Aber eine Abbildung der Organe mit feinem Bleistift gezeichnet wird es nicht geben.

Die Szintigrafie zeichnet radioaktive Strahlung auf, stärker in Bereichen, in denen sich der jeweils verwendete radioaktive Stoff mehr anreichert, schwächer, da, wo er weniger ist. Das Ergebnis ist ein, sagen wir mal, grob verpixeltes Bild. Feinheiten erkennt man darauf nicht.
Bei der Szintigrafie stehen Vorgänge und nicht die Morphologie im Vordergrund.
lottchen hat geschrieben: 30.04.21, 17:06 Kleine Anekdote am Rande.
Ich hatte vor vielen Jahren ein Szintigramm von der Schilddrüse machen lassen. Wurde ausgedruckt auf Papier, der Arzt kreiste mit einem Stift die linke Seite ein und meinte, da gibt es Probleme, das muss man beobachten. 10 Jahre später noch eins gemacht. Wurde ausgedruckt auf Papier, der Arzt kreiste die rechte Seite mit einem Stift ein und meinte, es gäbe da ein Problem. Übrigens derselbe Arzt. Ich legte daraufhin das Bild von vor 10 Jahren daneben "Aber Hr. Doktor, damals sagten Sie noch, links wäre ein Problem". Herr Herr runzelte die Stirn, kreiste dann mit dem Stift alles ein und meinte, dass es überall ein Problem gäbe....Offenbar hat der Herr Doktor auf seinen Szintigrammen auch nicht wirklich viel Konkretes erkennen können. Nur, dass es Probleme gibt (das hätte ich ihm allerdings auch sagen können, da der Hals so dick wurde, dass die Schilddrüse punktiert werden musste). Vor der OP wurde dann im KKH noch ein Szintigramm gemacht, der Arzt sagte auch nur "Hmmm, besonders viel kann ich da nicht erkennen, ich sehe erst bei der OP was zu tun ist". Also, was man aus Szintigrammen herauslesen kann sollte man nicht überbewerten. Egal ob digital oder in Papierform.
Also das erste Bild in Wikipedia ist folgendes:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... sseuse.jpg
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
Ist es nicht besser ihn ständig mit neuen Begründungen zu beschäftigen was mit seiner Dokumentation nicht stimmt und man darauf anhand der Ausdrucke schließen kann oder muss er nicht auf jeden Brief antworten wie z. B. Behörden?
Falls die bereits verschickten Bilder alles ist, worauf der B einen Anspruch hat, muss der Arzt ihm nicht mehr antworten
Wenn Bilder digital gespeichert werden hat er auch einen Anspruch darauf. Der Arzt kann die Daten ja nicht auf die schnelle verschwinden lassen, gerade wenn sie archiviert wurden. Der Arzt sagt ja selbst, dass er die Rohdaten noch hat.


winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
Alles immer schön untermauert mit sämntlichen Verdachts- und gesicherten Diagnosen.
Und am Ende jedes Briefes immer schreiben, dass er die Befundung nochmal nachholen soll, in dem er B die Bilder digital zuschickt.
Der Anspruch des B auf seine Unterlagen ist unbestritten. Auch darauf, dass die pathologischen
sehr kleinen anatomischen Teilen
zu sehen sind.
Nach denen wurde vom Überweiser nicht einmal hauptsächlich gefragt. Aber so würde er evtl. nochmal überlegen und mehr in die Richtung denken, von selbst die Daten/Bilder wieder hervorholen zu wollen. Hat er sie dann, kann B sie vielleicht einfacher abholen.
Von den Körperregionen die der Überweiser hauptsächlich untersucht haben wollte, wurden im Gegensatz kein Detailbild gemacht. Vielleicht genügt das ja schon um stichhaltig behaupten zu können, er habe den B gar nicht ordnungsgemäß untersucht und müsse das nun nachholen. Wenn er davon kein Bild parat hat muss er mit den originalen Bildern nochmal arbeiten.

Dennoch eine Frage, damit man das Anliegen des B vielleicht besser einordnen kann: Wozu benötigt er diese 9 Jahre alte Befunde?
[/quote]

Mit den Bildern lässt sich besser belegen, dass zur Untersuchung alles in Ordnung war. Das hatte er auch geschrieben, kein pathologischer Befund. Gibt es hingegen bei genaueren Nachforschungen und späteren Bildern Anhaltspunkte, dass doch nicht alles in Ordnung war, lässt sich eben sagen, dass es auch damals schon so war.
BishrH
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Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von BishrH »

Dummerchen hat geschrieben: 30.04.21, 16:15
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57 Dann bietet sich noch das mit den sehr kleinen anatomischen Teilen an.
Ich weiß ja nicht, welche Vorstellungen von einer Szinitgrafie man hier hat. Aber eine Abbildung der Organe mit feinem Bleistift gezeichnet wird es nicht geben.

Die Szintigrafie zeichnet radioaktive Strahlung auf, stärker in Bereichen, in denen sich der jeweils verwendete radioaktive Stoff mehr anreichert, schwächer, da, wo er weniger ist. Das Ergebnis ist ein, sagen wir mal, grob verpixeltes Bild. Feinheiten erkennt man darauf nicht.
Bei der Szintigrafie stehen Vorgänge und nicht die Morphologie im Vordergrund.
lottchen hat geschrieben: 30.04.21, 17:06 Kleine Anekdote am Rande.
Ich hatte vor vielen Jahren ein Szintigramm von der Schilddrüse machen lassen. Wurde ausgedruckt auf Papier, der Arzt kreiste mit einem Stift die linke Seite ein und meinte, da gibt es Probleme, das muss man beobachten. 10 Jahre später noch eins gemacht. Wurde ausgedruckt auf Papier, der Arzt kreiste die rechte Seite mit einem Stift ein und meinte, es gäbe da ein Problem. Übrigens derselbe Arzt. Ich legte daraufhin das Bild von vor 10 Jahren daneben "Aber Hr. Doktor, damals sagten Sie noch, links wäre ein Problem". Herr Herr runzelte die Stirn, kreiste dann mit dem Stift alles ein und meinte, dass es überall ein Problem gäbe....Offenbar hat der Herr Doktor auf seinen Szintigrammen auch nicht wirklich viel Konkretes erkennen können. Nur, dass es Probleme gibt (das hätte ich ihm allerdings auch sagen können, da der Hals so dick wurde, dass die Schilddrüse punktiert werden musste). Vor der OP wurde dann im KKH noch ein Szintigramm gemacht, der Arzt sagte auch nur "Hmmm, besonders viel kann ich da nicht erkennen, ich sehe erst bei der OP was zu tun ist". Also, was man aus Szintigrammen herauslesen kann sollte man nicht überbewerten. Egal ob digital oder in Papierform.
Er hatte aber nie gesagt, dass alles einwandfrei ist?

Also das erste Bild in Wikipedia ist folgendes:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... sseuse.jpg
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
Ist es nicht besser ihn ständig mit neuen Begründungen zu beschäftigen was mit seiner Dokumentation nicht stimmt und man darauf anhand der Ausdrucke schließen kann oder muss er nicht auf jeden Brief antworten wie z. B. Behörden?
Falls die bereits verschickten Bilder alles ist, worauf der B einen Anspruch hat, muss der Arzt ihm nicht mehr antworten
Wenn Bilder digital gespeichert werden hat er auch einen Anspruch darauf. Der Arzt kann die Daten ja nicht auf die schnelle verschwinden lassen, gerade wenn sie archiviert wurden. Der Arzt sagt ja selbst, dass er die Rohdaten noch hat.


winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
Alles immer schön untermauert mit sämntlichen Verdachts- und gesicherten Diagnosen.
Und am Ende jedes Briefes immer schreiben, dass er die Befundung nochmal nachholen soll, in dem er B die Bilder digital zuschickt.
Der Anspruch des B auf seine Unterlagen ist unbestritten. Auch darauf, dass die pathologischen
sehr kleinen anatomischen Teilen
zu sehen sind.
Nach denen wurde vom Überweiser nicht einmal hauptsächlich gefragt. Es hatte ganz grob multilokulär geheißen. Aber so würde er evtl. nochmal überlegen und mehr in die Richtung denken, von selbst die Daten/Bilder wieder hervorholen zu wollen. Hat er sie dann, kann B sie vielleicht einfacher abholen.
Von den Körperregionen die der Überweiser hauptsächlich untersucht haben wollte, hatte er im Gegensatz kein Papierausdruck ausgehändigt. Vielleicht genügt das ja schon um stichhaltig behaupten zu können, er habe den B gar nicht ausführlich und ordnungsgemäß untersucht und müsse das nun nachholen, indem er aus den Daten neue Bilder generiert. Wenn er von der Körperregion kein Bild parat hat muss er mit den originalen Bildern nochmal arbeiten.
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22 Dennoch eine Frage, damit man das Anliegen des B vielleicht besser einordnen kann: Wozu benötigt er diese 9 Jahre alte Befunde?
Die Bilder sagen dann besser aus, dass zur Untersuchung alles in Ordnung war. Das hatte er auch geschrieben, kein pathologischer Befund. Gibt es hingegen bei genaueren Nachforschungen und späteren Bildern Anhaltspunkte, dass doch nicht alles in Ordnung war, lässt sich eben sagen, dass es auch damals schon so war.
winterspaziergang

Re: Herausgabe ärztlicher Unterlagen

Beitrag von winterspaziergang »

BishrH hat geschrieben: 01.05.21, 18:56
Dummerchen hat geschrieben: 30.04.21, 16:15
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57 Dann bietet sich noch das mit den sehr kleinen anatomischen Teilen an.
Ich weiß ja nicht, welche Vorstellungen von einer Szinitgrafie man hier hat. Aber eine Abbildung der Organe mit feinem Bleistift gezeichnet wird es nicht geben.

Die Szintigrafie zeichnet radioaktive Strahlung auf, stärker in Bereichen, in denen sich der jeweils verwendete radioaktive Stoff mehr anreichert, schwächer, da, wo er weniger ist. Das Ergebnis ist ein, sagen wir mal, grob verpixeltes Bild. Feinheiten erkennt man darauf nicht.
Bei der Szintigrafie stehen Vorgänge und nicht die Morphologie im Vordergrund.
Dezenter Hinweis "Dummerchen" ist Ärztin. Der müssen Sie wohl nicht erklären, was eine Szintigrafie ist.
BishrH hat geschrieben: 01.05.21, 18:56
lottchen hat geschrieben: 30.04.21, 17:06 Kleine Anekdote am Rande.
....Also, was man aus Szintigrammen herauslesen kann sollte man nicht überbewerten. Egal ob digital oder in Papierform.
Er hatte aber nie gesagt, dass alles einwandfrei ist?
:?: siehe
BishrH hat geschrieben: 01.05.21, 18:56Die Bilder sagen dann besser aus, dass zur Untersuchung alles in Ordnung war. Das hatte er auch geschrieben, kein pathologischer Befund.
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22
BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
Ist es nicht besser ihn ständig mit neuen Begründungen zu beschäftigen was mit seiner Dokumentation nicht stimmt und man darauf anhand der Ausdrucke schließen kann oder muss er nicht auf jeden Brief antworten wie z. B. Behörden?
Falls die bereits verschickten Bilder alles ist, worauf der B einen Anspruch hat, muss der Arzt ihm nicht mehr antworten
Wenn Bilder digital gespeichert werden hat er auch einen Anspruch darauf. Der Arzt kann die Daten ja nicht auf die schnelle verschwinden lassen, gerade wenn sie archiviert wurden. Der Arzt sagt ja selbst, dass er die Rohdaten noch hat.
Diese Antwort bezieht sich auf die Frage, ob der Arzt einem wiederholt antworten muss, wenn man ihn nur mit immer neuen Begründungen belästigt

BishrH hat geschrieben: 29.04.21, 20:57
winterspaziergang hat geschrieben: 30.04.21, 07:22 Dennoch eine Frage, damit man das Anliegen des B vielleicht besser einordnen kann: Wozu benötigt er diese 9 Jahre alte Befunde?
Die Bilder sagen dann besser aus, dass zur Untersuchung alles in Ordnung war. Das hatte er auch geschrieben, kein pathologischer Befund. Gibt es hingegen bei genaueren Nachforschungen und späteren Bildern Anhaltspunkte, dass doch nicht alles in Ordnung war, lässt sich eben sagen, dass es auch damals schon so war.
Das ist keine Antwort auf die Frage, wozu man 9 Jahre alte Aufnahmen benötigt. Man möchte also anhand der Bilder feststellen, ob ein heute vorhandener Befund nicht bereits damals vorhanden war, vermutet, dass die Diagnose des Arztes damals nicht stimmt und möchte die Aufnahmen, um das überprüfen zu lassen. Man könnte diese überprüfende Stelle bitten, die Aufnahmen anzufordern.
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