Krankenkasse Regress

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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DerFragestehler
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Krankenkasse Regress

Beitrag von DerFragestehler »

Hallo zusammen,

folgendes fiktives Problem:

Person A wird von Person B geschlagen. A hat in der Folgezeit mit Kopfschmerzen und Sehproblemen auf einem Auge zu kämpfen. Beim Arzt wird ein Haarriss am Schädel festgestellt. A lebt nun weiter wie gehabt. Nach 12 Monaten kommt ihm der Gedanke, dass er Person B u.U. bei der eigenen Krankenkasse hätte melden müssen, unabhängig von etwaigen Schmerzensgeldforderungen, damit die Kasse den B in Regress nehmen und sich ihre Kosten von ihm zurückholen kann.

Kann A nun Problem bekommen, weil er oder sie nicht wusste, dass man sowas melden muss?

Danke im voraus für die Hilfe
Czauderna
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Re: Krankenkasse Regress

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
nein,bekommt er nicht. Die Krankenkasse erfährt das sowieso. Bei den Krankenkassen werden die Abrechnungen von Leistungen nach Unfalldiagnosen durchsucht. Werden solche Diagnosen gefunden, bekommt der/die Versicherte einen sog. "Unfallfragebogen", in dem u.a. auch die eventuell Beteiligten angegeben werden können.
Die Kasse prüft dann, ob die Beteiligten eine Haftpflichtversicherung besitzen und wenn ja, macht die Kasse dort ihren Regressanspruch geltend. Das sind, unabhängig von der Schuldfrage meist Pauschalbeträge.
Ist Gewalt im Spiel und/oder auch die Polizei eingeschaltet, dann kann es auch so sein, dass die Kasse die gesamten Leistungen als Regressanspruch geltend machen und das sogar beim Schuldigen selbst, auch wenn der/die keine Haftpflichtversicherung hat.
In der Praxis ist das meist so, dass dieses Procedere (Unfallfragebogen) erst zeitversetzt anläuft - kommt eben auch auf die Art der Leistungen an.
Krankenhaus und/oder Arbeitsunfähigkeit, das geht das sehr schnell, nur ambulante Behandlungskosten, das kann dauern.
Gruss
Czauderna
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