Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Moderator: FDR-Team
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Dennoch ist es auch ein Vermögensvorteil.
Kann man aber vermeiden, indem man die zweite Impfung nicht nimmt. Nur bekommt man dann auch nie den ausreichenden Impfpass.
Aber was die STIKO in 12 Wochen empfiehlt, weiß jetzt ohnehin noch niemand.
Kann man aber vermeiden, indem man die zweite Impfung nicht nimmt. Nur bekommt man dann auch nie den ausreichenden Impfpass.
Aber was die STIKO in 12 Wochen empfiehlt, weiß jetzt ohnehin noch niemand.
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Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Subjektiver Tatbestand. Es muss Vorsatz in Bezug auf den Vermögensvorteil bestehen.
Diese Diskussion kommt immer wieder mal auf. Es geht um falsche Angaben in irgendwelchen Formularen und sofort kommt dann jemand, der "Betrug" schreit. Betrug im strafrechtlichen Sinn ist aber mehr, als nur einfach falsche Angaben zu machen.
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Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Welcher Straftatbestand liegt denn dann im konkreten Fall vor? Impfvordränglerei soll ja, wie gesagt, doch nicht mit Bußgeld belegt werden. Aber gäbe es außer Betrug noch etwas, wie der Covid-Genesene, der sich zu Unrecht viel zu früh eine Impfung erschleichen will, belangt werden kann?
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Bei den Impfvordränglern ging es um Fälle, die offensichtlich noch nicht dran waren, nicht darum, das jemand ein Kreuz an der falschen Stelle macht. Auch da ist aber oft kein Straftatbestand verwirklicht.Thomas Kaiser hat geschrieben: ↑08.05.21, 20:08 Welcher Straftatbestand liegt denn dann im konkreten Fall vor? Impfvordränglerei soll ja, wie gesagt, doch nicht mit Bußgeld belegt werden. Aber gäbe es außer Betrug noch etwas, wie der Covid-Genesene, der sich zu Unrecht viel zu früh eine Impfung erschleichen will, belangt werden kann?
Wenn Unterlagen gefälscht werden, z. B. wenn Mitarbeiterlisten von Pflegediensten um weitere Namen "erweitert" werden, dann käme Urkundenfälschung als Straftatbestand in Frage.
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Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Sie wollen also andeuten, dass das Verschweigen einer vorangegangenen Corona-Infektion den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Nein. "Wenn ... dann ...". Wenn der Betreffende nicht gerade ein Attest vom Arzt fälscht...Thomas Kaiser hat geschrieben: ↑11.05.21, 08:00 Sie wollen also andeuten, dass das Verschweigen einer vorangegangenen Corona-Infektion den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Der fiktive Genese sollte sich klar machen, was er möchte. Trotz Infektion und ohne Frist abzuwarten sich impfen lassen, aber nicht gegen Recht und Gesetz verstoßenThomas Kaiser hat geschrieben: ↑11.05.21, 08:00 Sie wollen also andeuten, dass das Verschweigen einer vorangegangenen Corona-Infektion den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt?
dann spielt man mit offenen Karten, teilt mit, was Sache ist und ob man dennoch usw. Eventuell wird nach einem ärztlichen Gespräch vor Ort entschieden.
Will der fiktive Genesene unbedingt die Impfung, so wie es weiter oben steht
dann will er sie auch wenn er gegen Recht und Gesetz verstößt und fragt deswegen lieber nicht dort nach, wo man es ihm sicher und verbindlich mitteilen könnte.
Also, worum geht es?
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Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
https://www.swr.de/report/pressemitteil ... index.html
Mal als kleine Gedankenblase.
Genesene haben einen vorläufigen Schutz gegen eine Neuinfektion. Und für das Immunsystem ist es besser, zu warten, und dann es noch mals zu Erinn, als in ein größeres Heer von Antikörpern wieder was reinschießen. Dann wird dieses gar nicht richtig aktiviert.
Mal als kleine Gedankenblase.
Genesene haben einen vorläufigen Schutz gegen eine Neuinfektion. Und für das Immunsystem ist es besser, zu warten, und dann es noch mals zu Erinn, als in ein größeres Heer von Antikörpern wieder was reinschießen. Dann wird dieses gar nicht richtig aktiviert.
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Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Gegen welches Gesetz verstößt der fiktive Genesene in diesem Fall?winterspaziergang hat geschrieben: ↑11.05.21, 11:10
Will der fiktive Genesene unbedingt die Impfung, so wie es weiter oben steht
dann will er sie auch wenn er gegen Recht und Gesetz verstößt und fragt deswegen lieber nicht dort nach, wo man es ihm sicher und verbindlich mitteilen könnte.
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Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Dies ist nicht weiter verwunderlich, da mit der Impfung viele Privilegien verbunden sind.
Noch eine Gedankenblase:
https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... s-101.html
-> Es wird einen einheitlichen Impfachweis geben; von einem einheitlichen Genesenennachweis steht da aber kein Wort. Noch ein Grund, warum manch ein Genesener sich die Impfung "erschleichen" will.
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Die AZ-Impfung kann er inzwischen ja problemlos bekommen, wenn auch nicht innerhalb von 3 Tagen. Wenn er dem Impfarzt dabei falsche oder unvollständige Angaben über die gesundheitliche Vorgeschichte macht, trägt der Patient eben alle Risiken selbst. Daneben bleibt immer noch die Frage des Betruges, wenn man die Impfung kostenlos in Anspruch nimmt ohne die Voraussetzungen zu erfüllen. Aber man kann dem Arzt ja sagen, ich will die Impfung jedenfalls selbst bezahlen.
Was genau gilt eigentlich als "Genesung"? Schon ein positiver Test und ein paar Wochen später ein negativer? Sinnvoller wäre wohl eine Prüfung der Antikörper, und dazu ist dann ja eine ärztliche Bescheinigung leicht möglich.
Was genau gilt eigentlich als "Genesung"? Schon ein positiver Test und ein paar Wochen später ein negativer? Sinnvoller wäre wohl eine Prüfung der Antikörper, und dazu ist dann ja eine ärztliche Bescheinigung leicht möglich.
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
Ich habe jetzt mal ein bisschen recherchiert. In der Impfverordnung steht nichts davon, dass Genesene kein Anrecht auf eine Impfung haben. Dort wird vielmehr ein Rechtsanspruch für alle Einwohner definiert:
Eine Einschränkung lässt sich nur den Empfehlungen der STIKO entnehmen:Personen nach Satz 2 haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Anspruchsberechtigt nach Satz 1 sind:
1. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert
sind,
2. Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, ...
(Quelle: RKI)Aufgrund der Immunität nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine durch direkten Erregernachweis (PCR) gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der STIKO zunächst nicht geimpft werden. Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion. Entsprechend sollte frühestens 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung unter Berücksichtigung der Priorisierung erwogen werden. Hierbei reicht zunächst eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. Ob und wann später eine 2.COVID-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sagen.
Die Frage ist, ob so eine wissenschaftliche Empfehlung das in der Impfverordnung festgeschriebene Recht des Einzelnen auf eine Impfung überschreibt. Sobald die Priorisierung offiziell aufgehoben ist, könnte man das in Frage stellen, denn dann spielt der Grund "Impfstoffmangel" eigentlich keine Rolle mehr.
Die 2. Frage ist dann, ob man wahrheitsgemäße Angaben macht und anschließend sein Recht auf eine Impfung vor den Gerichten einklagt, oder ob man einfach das Kreuz an der falschen Stelle macht.
Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen
ich hab das relevante Wort mal hervorgehoben. Dieses Bruchstück stammt aus einem Beitrag, der meint, kurz:
Der Impfbereite kann doch einfach mit offenen Karten spielen. Wenn (betont WENN, also falls, im Falle von, unter der Voraussetzung, dass) er geimpft werden kann/darf, wird er geimpft werden, wenn nicht, dann nicht.
Da der TE aber über den fiktiven Genesenen schreibt, dass er unbedingt geimpft werden will, was bedeutet, selbst wenn (also WENN, im Falle von usw.) es gegen das Gesetz verstoßen würde, fragt er lieber nicht dort nach, wo man es ihm genau sagen würde.
Ansonsten zum rechtlichen aktuell heute in den Nachrichten: Es ist bislang nicht mal eine Ordnungswidrigkeit sich eine Impfung "zu erschleichen"
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