winterspaziergang hat geschrieben: ↑09.05.21, 09:16
1. PCR/Schnelltest ist gefährliche eingriff in körperliche Unversehrheit .
schon mal grob unzutreffend, da in die Unversehrtheit nicht eingegriffen wird
"Gefährlich" wohl nicht, aber es ist sicher ein medizinischer Eingriff (der hier sogar zu Nasenbluten geführt hat), dem der Patient zustimmen muss.
winterspaziergang hat geschrieben: ↑09.05.21, 09:16
Da der Test nur wie bekannt durchgeführt werden kann
Ja und nein. Z. B. Apotheken-Umschau, bereits im Dezember 2020:
In der österreichischen Hauptstadt Wien wird deshalb inzwischen eine andere Testmethode verwendet, für die kein medizinisches Personal benötigt wird und die schmerzfrei ist: den Gurgeltest. Dafür gurgelt man für etwa eine Minute mit einer speziellen Lösung. Die Viren und menschliche Zellen, die mit Viren infiziert sind, trennen sich von der Rachenwand und werden mit der Flüssigkeit in ein Röhrchen gespuckt. Die Auswertung dieses Rachenspülwassers erfolgt mit den üblichen PCR-Tests.
Auch beim RKI kann man etwas dazu finden, die warten aber wohl erst einmal ab, was weitere Studien ergeben.
winterspaziergang hat geschrieben: ↑09.05.21, 09:16
keine Religion verbietet der Nase zu bluten oder was auch immer so im Körper passieren kann.
Der Patient, der gern anderen unterstellt, sie würden mit Absicht missverstehen,
hat hier was gründlich missverstanden.: Es gibt eher "Untergruppen" bestimmter Religionen- nicht die Religion an sich- die z.B. bestimmte Eingriffe am Körper oder Blutspenden verbieten. Dies bedeutet aber, dass der Vorgang, dem der Patient zustimmen muss, vorab schon z.B. mit "bluten" verbunden sein muss. Was bedeuten würde, dass der Patient sich nicht operieren lassen darf und lieber an einer Blinddarmentzündung verstirbt, weil seine Freikirche (nicht die Religion) den Schnitt verbietet.
Das ist leider ein sehr verbreiteter Irrtum, als "Religion" nur das anzuerkennen, was von einer genügend großen Gemeinschaft von Gläubigen bzw. in deren religiösen Schriften vertreten wird. Mit dem Umkehrschluss, dass man dann einen Menschen, der sich auf Art. 4 GG beruft, darüber belehrt, dass "seine" Religion das gar nicht vorschreibt, was er tun oder lassen will. Art. 4 GG schützt aber auch die Weltanschauungsfreiheit von "Untergruppen" und sogar von Einzelnen, auch dann, wenn sie keiner Religionsgemeinschaft angehören (wie z. B. Agnostiker und Atheisten), und sogar dann, wenn sie die Lehren "ihrer" Religion gründlich missverstanden haben (aus Sicht der katholischen Kirsche wären das so ziemlich alle Angehörigen anderer Kirchen
) oder die Begründung für Außenstehende nicht in sich widerspruchsfrei ist (was wohl für viele Religionen gilt). Ein Urteil darüber, was ein Missverständnis ist und was nicht, steht dem Staat nicht zu (Ausnahme: wenn die vertretenen Lehren und ihre Umsetzung dem Charakter einer Religionsgemeinschaft widersprechen - Beispiel Scientology. Trifft hier aber sicher nicht zu.)
Zur Rechtslage:
- Ein PCR-Test setzt normalerweise eine Einwilligung voraus, die kann aber auch darin bestehen, wenn der Patient nach einigem Hin und Her den PCR-Test über sich ergehen lässt. Wie hier wohl geschehen.
- Das Krankenhaus kann den Zugang grundsätzlich von einem PCR-Test abhängig machen.
- Etwas schwierig wird es allerdings, wenn das dazu führt, das lebensrettende Operationen und Behandlungen (im Eingangsbeitrag steht was von "Chemo") nicht stattfinden können. Hier müsste man dann abwägen und dabei spielen sicher auch die "religiösen Argumente" eine Rolle.
Im vorliegenden Fall gab es wohl eine - konkludente - Einwilligung, also hat der Arzt nichts falsch gemacht.
Im Wiederholungsfall könnte der Patient sich weigern, dann dürfte der Arzt den Test nicht mehr machen. Die weiteren Folgen sind ungewiss. U. U. wird dann eine gerichtliche Klärung erforderlich, damit der Patient die notwendige Behandlung bekommt. Oder man findet eine pragmatische Lösung. Die könnte z. B. auch darin bestehen, dass der Patient sich Rat von einem Geistlichen seiner "Untergruppe" holt.