Quarantaene in Einzelbuero
Moderator: FDR-Team
Quarantaene in Einzelbuero
Hallo,
Folgende Frage hätte ich
A hat vor kurzem eigene GmbH gegründet. Noch hat er keine Mitarbeiter, und ist in einem eigenem abschließbaren Büroraum in einem Bürohaus.
Sollte es dazu kommen, dass in Familie von A ein Corona-Fall gäbe - ist es dann A erlaubt, mit privatem PKW dann zum Buero zu fahren? Es gibt ja dann keine Kontakte mit irgendjemandem, ob auf dem Arbeitsweg oder im Buero. So könnte er dann die Maschinenmontage, usw. weiter machen, und nicht die Zeit verlieren. Ware sowas in Bayern möglich?
Folgende Frage hätte ich
A hat vor kurzem eigene GmbH gegründet. Noch hat er keine Mitarbeiter, und ist in einem eigenem abschließbaren Büroraum in einem Bürohaus.
Sollte es dazu kommen, dass in Familie von A ein Corona-Fall gäbe - ist es dann A erlaubt, mit privatem PKW dann zum Buero zu fahren? Es gibt ja dann keine Kontakte mit irgendjemandem, ob auf dem Arbeitsweg oder im Buero. So könnte er dann die Maschinenmontage, usw. weiter machen, und nicht die Zeit verlieren. Ware sowas in Bayern möglich?
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Re: Quarantaene in Einzelbuero
Eine sog. Arbeitsquarantäne ist meines Wissens nur in Ausnahmefällen möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsqu ... prov=sfti1
Normale Bürotätigkeit wird da nicht zu zählen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsqu ... prov=sfti1
Normale Bürotätigkeit wird da nicht zu zählen.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Reines Buero ist es nicht, es ist eine Produktionstaette in 3D Druck...
Sollte so etwas nicht möglich sein - kann A dann irgendwelche Hilfegelder wg. Produktionsausfall beantragen? Gehalt von A, usw, wird ja weiterhin von seiner GmbH bezahlt...
Sollte so etwas nicht möglich sein - kann A dann irgendwelche Hilfegelder wg. Produktionsausfall beantragen? Gehalt von A, usw, wird ja weiterhin von seiner GmbH bezahlt...
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Re: Quarantaene in Einzelbuero
Ich gehe davon aus, das Sie ein Haushalt meinen- quasi ein "Nahkontakt" einer Hochinfektiösen Person über eine gewisse Zeitdauer!
Die Wahrscheinlichkeit als "Wirt" unterwegs zu sein, wäre m.E. nicht so abwegig.
Sollte man also selber ansteckend sein, könnte bei der Fahrt mit dem Auto durchaus eine (gewollte oder ungewollte) Fahrtunterbrechung
sich abzeichnen. Das Risiko andere zu infizieren steigt damit.
Auch im Bürogebäude laufen gelegentlich Reinigungskräfte/Servicekräfte durch. Vielleicht auch ein Hausmeister/Feuerwehr/Gewerbeamt/Zoll/...
Vielleicht ist die Idee nach dem Motto "wird schon eh nix passieren" nicht die Beste?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Ob es in der Quarantäneanordnung eine Ausnahme für die Benutzung eines PKW gibt, müsste man die anordnende Behörde (Gesundheitsamt) fragen.
Wenn man wegen einer solchen Anordnung Einkommensausfall hat, gibt es einen Ersatz nach: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Zuständig sind je nach Land festgelegte Behörden, z.B. in Bayern die Regierungen.
Wenn man wegen einer solchen Anordnung Einkommensausfall hat, gibt es einen Ersatz nach: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
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Re: Quarantaene in Einzelbuero
Das dürfte aber nicht helfen. Bei einer Ein-Mann-GmbH mag vielleicht die GmbH einen Anspruch auf Erstattung der Lohnkosten ihres geschäftsführenden Gesellschafters haben. Die Folgeschäden die entstehen weil dessen Arbeitskraft ausfällt, dürften aber unternehmerisches Risiko der GmbH sein.FM hat geschrieben: ↑10.05.21, 14:11 Wenn man wegen einer solchen Anordnung Einkommensausfall hat, gibt es einen Ersatz nach: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Zuständig sind je nach Land festgelegte Behörden, z.B. in Bayern die Regierungen.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Der Verordnungsgeber spricht von häuslicher Quarantäne und nicht von Büroquarantäne. Da erübrigt sich jedwede Diskussion.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Quarantaene in Einzelbuero
Es ist auch nicht jede Arbeit unmöglich. Der Allein-Geschäftsführer kann vielleicht in seiner Wohnung nicht 3-D-drucken, aber er kann die Buchhaltung machen, Kunden suchen, was eben so im home office geht. Allerdings gibt es dann auch keinen Verdienstausfall. Nachteile des Unternehmens wie z.B. nicht rechtzeitig ausführbare Aufträge sind letztlich selbst in kauf genommen mit einer so dünnen Personaldecke. Ein unerwarteter Ausfall des einzigen Mitarbeiters ist ja auch sonst immer möglich, z.B. durch Krankheit. Wenn man als Unternehmen da nicht vorsorgt, bleibt eben ein Risiko.ExDevil67 hat geschrieben: ↑10.05.21, 14:27 Das dürfte aber nicht helfen. Bei einer Ein-Mann-GmbH mag vielleicht die GmbH einen Anspruch auf Erstattung der Lohnkosten ihres geschäftsführenden Gesellschafters haben. Die Folgeschäden die entstehen weil dessen Arbeitskraft ausfällt, dürften aber unternehmerisches Risiko der GmbH sein.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
in BayernGammaflyer hat geschrieben: ↑10.05.21, 16:06Natürlich kann man diskutieren. Es gibt ja durchaus Ausnahmen.
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Re: Quarantaene in Einzelbuero
Bevor keiner mehr in Krankenhaus oder Pflegeheim arbeitet wird es sicher auch in Bayern Anordnungen einer Arbeitsquarantäne geben. Aber die kenne ich halt nur im Umfeld von kritischen Infrastrukturen und nicht für eine frisch gegründete Feld-Wald-und.Wiesen-GmbH.ktown hat geschrieben: ↑10.05.21, 16:33in BayernGammaflyer hat geschrieben: ↑10.05.21, 16:06Natürlich kann man diskutieren. Es gibt ja durchaus Ausnahmen.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Kaum noch nötig. In einem mir gut bekannten bayerischen Krankenhaus, das eines der größten im Freistaat ist, sind bereits 90 % des Personals geimpft. Die machen das sehr flott, nur mit Biontech, und nach 3 Wochen die zweite Impfung.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Das dürfte aber bundesweit der Fall sein das das Personal ausreichend durchgeimpft ist und damit die Begründung der Arbeitsquarantäne (Sicherstellung des Betriebs) nicht mehr gegeben ist.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Danke! Ist schon viel Info!
In Heimbüro ist es kaum möglich etwas zu machen, wenn ein 3 Jähriger rumturnt und eine 8 Jährige dann in Homeschooling betreut werden muss. Es sei denn ich sperre mich mit dem Laptop in der Garage oder so... Dazu sind die gesamten Papierkrams-Sachen wie Buchhaltung und Steuer eh ausgelagert an eine Steuerkanzlei.
Naja, mal hoffen, dass der Kleine sich nicht angesteckt hat.
Wg. Vorsorgen für Ausfall von A - die Firma ist ja gerade 3 Wochen alt, und die Anstellung der Mitarbeiter läuft. Noch ist aber keiner da. Wenn die 3D Drucktechniker/innen und der Akquise-Mitarbeiter/in da wären, könnte man es an diese auslagern.
In Heimbüro ist es kaum möglich etwas zu machen, wenn ein 3 Jähriger rumturnt und eine 8 Jährige dann in Homeschooling betreut werden muss. Es sei denn ich sperre mich mit dem Laptop in der Garage oder so... Dazu sind die gesamten Papierkrams-Sachen wie Buchhaltung und Steuer eh ausgelagert an eine Steuerkanzlei.
Naja, mal hoffen, dass der Kleine sich nicht angesteckt hat.
Wg. Vorsorgen für Ausfall von A - die Firma ist ja gerade 3 Wochen alt, und die Anstellung der Mitarbeiter läuft. Noch ist aber keiner da. Wenn die 3D Drucktechniker/innen und der Akquise-Mitarbeiter/in da wären, könnte man es an diese auslagern.
Re: Quarantaene in Einzelbuero
Dann kann die GmbH ihrem Angestellten die Gehaltszahlung wegen Quarantäne einstellen und ihm stattdessen im Auftrag der Behörde die Entschädigung nach dem IfSG zahlen, die sie von der Behörde wieder ersetzt bekommt.
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