Quarantaene in Einzelbuero

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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PetrOs
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Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von PetrOs »

Hallo,

Folgende Frage hätte ich

A hat vor kurzem eigene GmbH gegründet. Noch hat er keine Mitarbeiter, und ist in einem eigenem abschließbaren Büroraum in einem Bürohaus.
Sollte es dazu kommen, dass in Familie von A ein Corona-Fall gäbe - ist es dann A erlaubt, mit privatem PKW dann zum Buero zu fahren? Es gibt ja dann keine Kontakte mit irgendjemandem, ob auf dem Arbeitsweg oder im Buero. So könnte er dann die Maschinenmontage, usw. weiter machen, und nicht die Zeit verlieren. Ware sowas in Bayern möglich?
Gammaflyer
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von Gammaflyer »

Eine sog. Arbeitsquarantäne ist meines Wissens nur in Ausnahmefällen möglich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsqu ... prov=sfti1

Normale Bürotätigkeit wird da nicht zu zählen.
PetrOs
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von PetrOs »

Reines Buero ist es nicht, es ist eine Produktionstaette in 3D Druck...

Sollte so etwas nicht möglich sein - kann A dann irgendwelche Hilfegelder wg. Produktionsausfall beantragen? Gehalt von A, usw, wird ja weiterhin von seiner GmbH bezahlt...
Zafilutsche
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von Zafilutsche »

PetrOs hat geschrieben: 10.05.21, 13:35 Sollte es dazu kommen, dass in Familie von A ein Corona-Fall gäbe -
Ich gehe davon aus, das Sie ein Haushalt meinen- quasi ein "Nahkontakt" einer Hochinfektiösen Person über eine gewisse Zeitdauer!
Die Wahrscheinlichkeit als "Wirt" unterwegs zu sein, wäre m.E. nicht so abwegig.
Sollte man also selber ansteckend sein, könnte bei der Fahrt mit dem Auto durchaus eine (gewollte oder ungewollte) Fahrtunterbrechung
sich abzeichnen. Das Risiko andere zu infizieren steigt damit.
Auch im Bürogebäude laufen gelegentlich Reinigungskräfte/Servicekräfte durch. Vielleicht auch ein Hausmeister/Feuerwehr/Gewerbeamt/Zoll/...
Vielleicht ist die Idee nach dem Motto "wird schon eh nix passieren" nicht die Beste? :oops:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
FM
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von FM »

Ob es in der Quarantäneanordnung eine Ausnahme für die Benutzung eines PKW gibt, müsste man die anordnende Behörde (Gesundheitsamt) fragen.

Wenn man wegen einer solchen Anordnung Einkommensausfall hat, gibt es einen Ersatz nach: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Zuständig sind je nach Land festgelegte Behörden, z.B. in Bayern die Regierungen.
ExDevil67
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 10.05.21, 14:11 Wenn man wegen einer solchen Anordnung Einkommensausfall hat, gibt es einen Ersatz nach: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Zuständig sind je nach Land festgelegte Behörden, z.B. in Bayern die Regierungen.
Das dürfte aber nicht helfen. Bei einer Ein-Mann-GmbH mag vielleicht die GmbH einen Anspruch auf Erstattung der Lohnkosten ihres geschäftsführenden Gesellschafters haben. Die Folgeschäden die entstehen weil dessen Arbeitskraft ausfällt, dürften aber unternehmerisches Risiko der GmbH sein.
ktown
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von ktown »

Der Verordnungsgeber spricht von häuslicher Quarantäne und nicht von Büroquarantäne. Da erübrigt sich jedwede Diskussion.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Gammaflyer
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von Gammaflyer »

ktown hat geschrieben: 10.05.21, 15:46Da erübrigt sich jedwede Diskussion.
Natürlich kann man diskutieren. Es gibt ja durchaus Ausnahmen.
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von FM »

ExDevil67 hat geschrieben: 10.05.21, 14:27 Das dürfte aber nicht helfen. Bei einer Ein-Mann-GmbH mag vielleicht die GmbH einen Anspruch auf Erstattung der Lohnkosten ihres geschäftsführenden Gesellschafters haben. Die Folgeschäden die entstehen weil dessen Arbeitskraft ausfällt, dürften aber unternehmerisches Risiko der GmbH sein.
Es ist auch nicht jede Arbeit unmöglich. Der Allein-Geschäftsführer kann vielleicht in seiner Wohnung nicht 3-D-drucken, aber er kann die Buchhaltung machen, Kunden suchen, was eben so im home office geht. Allerdings gibt es dann auch keinen Verdienstausfall. Nachteile des Unternehmens wie z.B. nicht rechtzeitig ausführbare Aufträge sind letztlich selbst in kauf genommen mit einer so dünnen Personaldecke. Ein unerwarteter Ausfall des einzigen Mitarbeiters ist ja auch sonst immer möglich, z.B. durch Krankheit. Wenn man als Unternehmen da nicht vorsorgt, bleibt eben ein Risiko.
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von ktown »

Gammaflyer hat geschrieben: 10.05.21, 16:06
ktown hat geschrieben: 10.05.21, 15:46Da erübrigt sich jedwede Diskussion.
Natürlich kann man diskutieren. Es gibt ja durchaus Ausnahmen.
in Bayern :shock:
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 10.05.21, 16:33
Gammaflyer hat geschrieben: 10.05.21, 16:06Natürlich kann man diskutieren. Es gibt ja durchaus Ausnahmen.
in Bayern :shock:
Bevor keiner mehr in Krankenhaus oder Pflegeheim arbeitet wird es sicher auch in Bayern Anordnungen einer Arbeitsquarantäne geben. Aber die kenne ich halt nur im Umfeld von kritischen Infrastrukturen und nicht für eine frisch gegründete Feld-Wald-und.Wiesen-GmbH.
FM
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von FM »

ExDevil67 hat geschrieben: 10.05.21, 18:55 Bevor keiner mehr in Krankenhaus oder Pflegeheim arbeitet wird es sicher auch in Bayern Anordnungen einer Arbeitsquarantäne geben.
Kaum noch nötig. In einem mir gut bekannten bayerischen Krankenhaus, das eines der größten im Freistaat ist, sind bereits 90 % des Personals geimpft. Die machen das sehr flott, nur mit Biontech, und nach 3 Wochen die zweite Impfung.
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von ExDevil67 »

Das dürfte aber bundesweit der Fall sein das das Personal ausreichend durchgeimpft ist und damit die Begründung der Arbeitsquarantäne (Sicherstellung des Betriebs) nicht mehr gegeben ist.
PetrOs
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von PetrOs »

Danke! Ist schon viel Info!

In Heimbüro ist es kaum möglich etwas zu machen, wenn ein 3 Jähriger rumturnt und eine 8 Jährige dann in Homeschooling betreut werden muss. Es sei denn ich sperre mich mit dem Laptop in der Garage oder so... Dazu sind die gesamten Papierkrams-Sachen wie Buchhaltung und Steuer eh ausgelagert an eine Steuerkanzlei.

Naja, mal hoffen, dass der Kleine sich nicht angesteckt hat.

Wg. Vorsorgen für Ausfall von A - die Firma ist ja gerade 3 Wochen alt, und die Anstellung der Mitarbeiter läuft. Noch ist aber keiner da. Wenn die 3D Drucktechniker/innen und der Akquise-Mitarbeiter/in da wären, könnte man es an diese auslagern.
FM
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Re: Quarantaene in Einzelbuero

Beitrag von FM »

Dann kann die GmbH ihrem Angestellten die Gehaltszahlung wegen Quarantäne einstellen und ihm stattdessen im Auftrag der Behörde die Entschädigung nach dem IfSG zahlen, die sie von der Behörde wieder ersetzt bekommt.
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