Frist für Nebenkostenabrechnung

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BlackFly
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Frist für Nebenkostenabrechnung

Beitrag von BlackFly »

Die Frist für die Erstellung (und damit die Möglichkeit der Nachforderung) der Nebenkostenabrechnung beträgt (gesetzlich?) 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum. Sollte die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb der Frist erstellt worden sein, so hat der Vermieter keinen Anspruch auf Nachzahlungen (mit ausnahmen falls er selber z.B. die Rechnung erst verspätet bekommen hat und darum die NK Abrechnung nicht früher erstellen konnte), soweit hat Dr Google mich schon gebracht.

Wie ist es allerdings wenn im Mietvertrag eine kürzere Frist festgelegt wurde? Wenn im Mietvertrag z.B. steht das die NK Abrechnung bis zum 30.06. des folge Jahres (also bereits nach 6 Monaten erstellt sein muss)? Wenn der Vermieter nun "grundlos" die Nebenkostenrechnung erst Mitte Dezember zustellt weil er das aus gewohnt bei allen seinen Objekten so macht, hat er dann noch einen Anspruch auf etwaige Nachzahlungen oder ist dieser Anspruch bereits mit der Frist 30.06. erloschen (sofern er keine guten Gründe für die Verzögerung vorweisen kann)?