Frage wie man das Recht nennt

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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DJSmith
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Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von DJSmith »

Hallo Community,

ich wollte nur schnell mal wissen, wie man die Pflicht nennt, einen später ausgemachten Kaufpreis zu zahlen. Nicht im Nachhinein sondern wärend des Reparaturprozesses. Und die Pflicht das Gerät seitens einer Firma zu reparieren. (Es geht um eine Reparatur eines Laptops)

Vielen Dank!
ExDevil67
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von ExDevil67 »

Wieso sollte im Rahmen einer Reparatur ein Kaufpreis anfallen?
Einen Kaufpreis zahle ich damit ein Gegenstand in mein Eigentum übergeht, Reparaturkosten fallen als Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen (Reparatur gegen Zahlung der Summe X) auf Seiten des Auftraggeber an.
DJSmith
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von DJSmith »

Beispielsweise für einen kleineren Laden, der sich um die Reparatur von Handys kümmert. Da werden ja auch Preise gemacht. Stimmt, keinen Kaufpreis. (Sorry dafür)
Tastenspitz
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von Tastenspitz »

Man gibt einen Laptop zur Reparatur und bekommt dafür später (vermutlich nach der Fehlersuche) einen Preis genannt. Daraufhin beauftragt man die Reparatur für diesen Preis und möchte nun wissen, ob man diesen Preis zahlen muss?
Trifft es das in etwa?
DJSmith
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von DJSmith »

Ja, nur das der Betrieb auf den Kunden mit einem Preis kontaktiert und dieser dann entscheidet, ob er für XY€ das und das reparieren lässt oder nicht.
Tastenspitz
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von Tastenspitz »

DJSmith hat geschrieben: 31.05.21, 14:59 und dieser dann entscheidet, ob er für XY€ das und das reparieren lässt oder nicht.
Und?
Hat er entschieden es für den Preis machen zu lassen?
DJSmith
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von DJSmith »

In dem Fall ja und um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen gibt es doch sicherlich irgendwelche Begriffe dafür das der Betrieb die Pflicht hat, das produkt für den ausgemachten preis zu reparieren und ein begriff dafür das der Kunde die Pflicht hat das Geld zu zahlen oder auf welchen recht da zurückgegriffen wird
Tastenspitz
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von Tastenspitz »

Nennt man "Vertragsrecht".
Ist im Wesentlichen was die Rechte des privaten Kunden anbelangt im BGB zu finden.
Eine Reparatur ist ein Werkvertrag. Die dort speziell geltenden Regelungen siehe BGB § 631 und nachfolgende.
Speziell die Frage nach Leistung und Gegenleistung siehe den § 631:
§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
ktown
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von ktown »

Geht es hier jetzt um B2B oder um B2C?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Celestro
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von Celestro »

DJSmith hat geschrieben: 31.05.21, 15:19 In dem Fall ja und um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen gibt es doch sicherlich irgendwelche Begriffe dafür das der Betrieb die Pflicht hat, das produkt für den ausgemachten preis zu reparieren und ein begriff dafür das der Kunde die Pflicht hat das Geld zu zahlen oder auf welchen recht da zurückgegriffen wird
Also ich sehe einen Kostenvoranschlag:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenvoranschlag
Tastenspitz
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Re: Frage wie man das Recht nennt

Beitrag von Tastenspitz »

Hier ist der Auftrag zur Instandsetzung ist schon erteilt:
Tastenspitz hat geschrieben: 31.05.21, 15:04 Hat er entschieden es für den Preis machen zu lassen?
DJSmith hat geschrieben: 31.05.21, 15:19 In dem Fall ja
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