Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Peters Kaffe-Kapselmaschine weist nach gut einem Jahr einen Defekt auf.
Der Hersteller des Kapselsystems bietet für sämtliche Maschinen eine Garantieabwicklung an, auch wenn diese nicht bei ihm erworben wurden.
Als Reparaturdauer wurden telefonisch "ca. 14 Tage" angegeben. Entsprechend sandte Peter seine Maschine an den Reparatur-Servicepartner ein. Von dort erfolgt die Rückmeldung, es fehlten Ersatzteile, die Beschaffung dauere mindestens 4 Wochen, eher länger.
Auf Nachfrage beim Kundenservice des Kaffeeherstellers versteht man Peters Problem nicht, dies sei eine übliche Reparaturdauer, auch zwei bis drei Monate seien möglich und angemessen.
Inzwischen trat Peter mit dem Verkäufer der Maschine in Kontakt, dieser bot an, das Gerät im Rahmen der Gewährleistung auszutauschen, sobald Peter sie einsendet.
Entsprechend bat Peter den Kundenservice des Kaffeherstellers, zu veranlassen, dass ihm seine Maschine unrepariert zurückgesendet wird.
Dies lehnt man ab, man sende keine unreparierten Geräte zurück. Sämtliche Argumente Peters blieben ungehört.
Darf man Peter sein Eigentum vorenthalten?
Danke und beste Grüße
rechtsfragen
Garantie: Sehr lange Reparaturdauer, Hersteller verweigert Rückgabe des Gerätes
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