Säugling ohne Gesundheitskarte

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Tee-Age
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Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Tee-Age »

Hallo,
Können denn Ärzte eine Behandlung verweigern wenn eine Gesundheitskarte noch nicht vorliegt?
In dem Fall wurde kurz nach der Geburt (1,5Wochen) ein Termin beim Facharzt gemacht. Die Schwester des Arztes hat schon am Telefon gesagt, wenn für das Kind keine eigene Gesundheitskarte vorliegt, brauchen die Eltern gar nicht erst hin kommen. Die Krankenkasse hat am Telefon gesagt, dass der Arzt dennoch behandeln muss und über die Karte der Eltern abrechnen muss. Die Beantragung der Karte dauert deutlich länger, sodass dies unmöglich ist vorm Termin des Facharztes zu haben.
Nach kurzer Recherche im Internet habe ich nur §19 vom Bundesmantelvertrag Ärzte gefunden, darin steht was von Ersatzabrechnung über Eltern bis zum vollendeten 3. Lebensmonat bei Vertragsärzten. Nun weiß ich weder ob ein Facharzt ein Vertragsarzt ist, noch ob Ärzte allgemein verpflichtet sind jemanden zu behandeln. Das einzige was die Eltern haben ist eben ein Termin.

Wäre über Hilfe und rechtlichen Hintergrund dankbar.
ktown
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von ktown »

Wenn ein Termin beim Facharzt erfolgt, dann hat man doch sicherlich eine Überweisung zur Mitbehandlung vom Kinderarzt.

Es ist üblich, dass es bis zu 3 Wochen dauert, bis die Karte der Kasse vorliegt. Sollen die Eltern den schon vor der Geburt die Karte beantragen? :lachen: :lachen:
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Tee-Age
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Tee-Age »

Ja die liegt vor, der Facharzt will dennoch nicht ohne die Krankenkarte des Säuglings behandeln
hambre
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von hambre »

Tee-Age hat geschrieben: 28.06.21, 09:35 Die Schwester des Arztes hat schon am Telefon gesagt, wenn für das Kind keine eigene Gesundheitskarte vorliegt, brauchen die Eltern gar nicht erst hin kommen.
Das ist natürlich Unsinn.
darin steht was von Ersatzabrechnung über Eltern bis zum vollendeten 3. Lebensmonat bei Vertragsärzten.
Nein, darin steht, dass das Ersatzverfahren anzuwenden ist.

Das Ersatzverfahren ist im Anhang 1 der Anlage 4a des Bundesmantelvertrages Ärzte unter 2.5. geregelt.

Unter 2.7. ist dann festgelegt, dass die Gesundheitskarte nachgereicht werden muss, wenn sie noch im gleichen Quartal verfügbar ist. Sollte der Arzttermin also nicht in den nächsten beiden Tagen sein, sondern frühestens am 01.07., dann ist das doch alles kein Problem. Bis zum 30.09. sollte die Gesundheitskarte für das Kind vorliegen.
Nun weiß ich weder ob ein Facharzt ein Vertragsarzt ist, noch ob Ärzte allgemein verpflichtet sind jemanden zu behandeln.
Ein Vertragsarzt ist jeder Arzt, der gesetzlich Versicherte behandelt und seine Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet.
winterspaziergang

Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von winterspaziergang »

hambre hat geschrieben: 28.06.21, 09:58
Unter 2.7. ist dann festgelegt, dass die Gesundheitskarte nachgereicht werden muss, wenn sie noch im gleichen Quartal verfügbar ist. Sollte der Arzttermin also nicht in den nächsten beiden Tagen sein, sondern frühestens am 01.07., dann ist das doch alles kein Problem. Bis zum 30.09. sollte die Gesundheitskarte für das Kind vorliegen.
vielleicht ist ja das der Grund, weshalb die Schwester des Arztes (?) diese Auskunft gegeben hat, dass der Termin noch in diesem Quartal stattfinden soll
Tee-Age hat geschrieben: 28.06.21, 09:35 Nach kurzer Recherche im Internet habe ich nur §19 vom Bundesmantelvertrag Ärzte gefunden, darin steht was von Ersatzabrechnung über Eltern bis zum vollendeten 3. Lebensmonat bei Vertragsärzten. Nun weiß ich weder ob ein Facharzt ein Vertragsarzt ist,
ein Facharzt ist erstmal ein Facharzt für sein Fach. Ist er auch Vertragsarzt, kann er seine Leistungen mit der GKV abrechnen bzw. bekommt von dort sein Honorar.
noch ob Ärzte allgemein verpflichtet sind jemanden zu behandeln. Das einzige was die Eltern haben ist eben ein Termin.
wenn der in den nächsten beiden Tagen ist, ist der Arzt nicht verpflichtet ohne Abrechnungsmöglichkeit zu behandeln. Er dürfte auch keine Leistungen, die den Säugling betreffen, über die Eltern abrechnen können.
Tee-Age
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Tee-Age »

Der Termin ist Anfang Juli, also im nächstem Quartal. Wie schon geschrieben liegt auch die Überweisung schon vor. Was macht man dann, wenn man zum Termin kommt und die Schwestern einen dann sozusagen einfach raus schmeißen weil keine Karte da ist?
winterspaziergang

Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von winterspaziergang »

Tee-Age hat geschrieben: 28.06.21, 12:49 Der Termin ist Anfang Juli, also im nächstem Quartal. Wie schon geschrieben liegt auch die Überweisung schon vor. Was macht man dann, wenn man zum Termin kommt und die Schwestern einen dann sozusagen einfach raus schmeißen weil keine Karte da ist?
Ist es so dringend, dass man die Zeit bis die KK da ist, nicht abwarten kann? Gibt es eine Vorgeschichte in der Praxis?
Evariste
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Evariste »

Tee-Age hat geschrieben: 28.06.21, 12:49 Der Termin ist Anfang Juli, also im nächstem Quartal. Wie schon geschrieben liegt auch die Überweisung schon vor. Was macht man dann, wenn man zum Termin kommt und die Schwestern einen dann sozusagen einfach raus schmeißen weil keine Karte da ist?
Machen kann man dann wenig, außer sich bei der Krankenkasse (oder auch der Kassenärztlichen Vereinigung) über den Arzt beschweren.

Es gab früher in Fällen, wo die Gesundheitskarte noch nicht vorlag, die Möglichkeit, eine schriftliche Bestätigung über die Mitgliedschaft von der Krankenkasse zu erhalten, gibt es das nicht mehr? Bei meiner Krankenkasse könnte ich so eine Bestätigung sogar direkt online herunterladen.
FM
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von FM »

Dass das Kind überhaupt gesetzlich versichert ist, muss wohl schon nachgewiesen werden. Andernfalls ist der Bundesmantelvertrag gar nicht anwendbar.
ktown
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von ktown »

Das kann mit Vorlage der Karte der Mutter schon belegt werden.
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FM
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 28.06.21, 14:23 Das kann mit Vorlage der Karte der Mutter schon belegt werden.
Nein, damit ist nur nachgewiesen, dass die Mutter gesetzlich versichert ist.
ktown
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von ktown »

Dann scheint Wikipedia hier falsch informiert zu sein.

Dort heißt es:
Eine Nachversicherung ist für Neugeborene nicht nötig, solange die Mutter – beziehungsweise bei verheirateten Eltern beide Elternteile – in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Somit sollten mit Vorlage der Krankenkassenkarte der gesetzl. Krankenkasse der Mutter die ersten Bedenken ausgeräumt sein.
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von FM »

Aus der Versichertenkarte der Mutter ist nicht ersichtlich, ob der Vater gesetzlich versichert ist und wie hoch sein Einkommen ist. Und das zu prüfen ist auch nicht Aufgabe der Ärzte.
Chavah
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Chavah »

Ich kenne es so, dass man dann vom Arzt aus bei der Krankenkasse anruft und diese per Fax dem Arzt bestätigt, dass der Betroffene versichert ist. Geht das heute nicht mehr?

Chavah
blackylein
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von blackylein »

Daten von der Krankenkasse zu bekommen wird Dank DSGVO immer schwerer.
Da ist es einfacher Privatrechnungen zu schreiben, die dann der Patient bei der entsprechenden Krankenkasse einreicht
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