Säugling ohne Gesundheitskarte

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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hambre
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von hambre »

Chavah hat geschrieben: 28.06.21, 15:20 Ich kenne es so, dass man dann vom Arzt aus bei der Krankenkasse anruft und diese per Fax dem Arzt bestätigt, dass der Betroffene versichert ist. Geht das heute nicht mehr?
Doch, auch das geht noch. Die kann man sich bei manchen Krankenkassen sogar elektronisch beschaffen.

Konkret habe ich selbst in so einem Fall im Dezember 2020 per Smartphone aus dem Wartezimmer des Arztes bei meiner Krankenkasse angerufen und der Arzt hatte die Ersatzbescheinigung 15 Min. später in seinem Fax liegen.
winterspaziergang hat geschrieben:wenn der in den nächsten beiden Tagen ist, ist der Arzt nicht verpflichtet ohne Abrechnungsmöglichkeit zu behandeln.
Das ist nicht richtig. Der Arzt muss dann vielmehr das Ersatzverfahren anwenden. Vielleicht haben die Vorzimmerdamen darauf keine Lust, weil das nicht automatisch per Computer geht, sondern noch Handarbeit ist.
Dummerchen
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Dummerchen »

hambre hat geschrieben: 28.06.21, 16:18
Chavah hat geschrieben: 28.06.21, 15:20 Ich kenne es so, dass man dann vom Arzt aus bei der Krankenkasse anruft und diese per Fax dem Arzt bestätigt, dass der Betroffene versichert ist. Geht das heute nicht mehr?
Doch, auch das geht noch. Die kann man sich bei manchen Krankenkassen sogar elektronisch beschaffen.
Das wird dank Datenschutz nicht mehr funktionieren. Der Versicherte kann sich möglicherweise mit seinen Daten in sein Konto bei der KK einloggen und die Ersatzbescheinigung anfordern und kriegt diese Ersatzbescheinigung vielleicht auch nach telefonischer Aufforderung an ein Fax-Gerät seiner Wahl geschickt.
Der Arzt ist aber nicht der Versicherte und kann dies daher nur unter Vorlage einer Vollmacht des Versicherten. Da das aufwendig und zeitinitensiv ist, wird sich meist der Versicherte selbst um seine Angelegenheiten kümmern müssen.
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hambre
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von hambre »

Dummerchen hat geschrieben:Der Versicherte kann sich möglicherweise mit seinen Daten in sein Konto bei der KK einloggen und die Ersatzbescheinigung anfordern und kriegt diese Ersatzbescheinigung vielleicht auch nach telefonischer Aufforderung an ein Fax-Gerät seiner Wahl geschickt.
Genau dieser Weg war gemeint.
Der Arzt ist aber nicht der Versicherte und kann dies daher nur unter Vorlage einer Vollmacht des Versicherten.
Der Arzt kann das nicht und muss das auch nicht.

Das Ersatzverfahren nach 2.5 im Anhang 1 der Anlage 4a des BMV-Ä sieht auch gar nicht vor, dass sich der Arzt irgendwelche Daten beschaffen muss.

Vielmehr muss der Arzt einen Abrechnungsschein (Vordruck Nr. 5) ausfüllen und sich vom Patienten, bzw. hier der Mutter unterschreiben lassen.

Die Vordrucke findet der Arzt hier https://www.kbv.de/media/sp/02_Mustersammlung.pdf für den Fall, dass er wirklich nicht weiß, was in so einem Fall zu tun ist.
Zuletzt geändert von hambre am 28.06.21, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
Chavah
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Chavah »

In meinem Fall hab ich angerufen, vom Arzt aus, konnte meine Vers.-Nr. und alles durchgeben, dann kam per Fax zum Arzt ein paar Minuten später die Bestätigung. So geschehen vor etwa einem Jahr.

Chavah
Stefanie145
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Re: Säugling ohne Gesundheitskarte

Beitrag von Stefanie145 »

Das ist auch heute noch gängige Praxis.
Zudem habe ich mitbekommen, dass unsere Kollegen aus der Familienversicherung bei Neugeborenen eine entsprechende Bescheinigung regelmäßig zusammen mit der Bestätigung der Familienversicherung automatisch versenden.

Unter Umständen, kann auch eine entsprechende Bescheinigung an einen gesicherten Zugang von der Krankenkasse (Online-Konto, App, etc.) hinterlegt werden, von wo der Versicherte (in diesem Fall die Eltern) auf die Bescheinigung zugreifen können.
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