Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
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Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Ich weiss leider nicht ob ich in der richtigen Kategorie bin. Gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestdauer bzw. gesetzlich festgelegte Inhalte?
Ich bitte um direkt ausführlich erklärende Antworten.
Ich bitte um direkt ausführlich erklärende Antworten.
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Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Welches Vorgespräch?
Man wird kurz vor der Impfung gefragt, ob Vorerkrankungen und Allergien vorhanden sind und ob Medikamente eingenommen werden.
Dann bekommt man die Impfung, wartet ein paar Minuten und geht wieder.
Man wird kurz vor der Impfung gefragt, ob Vorerkrankungen und Allergien vorhanden sind und ob Medikamente eingenommen werden.
Dann bekommt man die Impfung, wartet ein paar Minuten und geht wieder.
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Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Ich meine die vollständige Aufklärung über die Impfung an sich.
Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Moderationsbeitrag
Hab es mal ins Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht verschoben.
Mit Strafrecht hat das, meines Erachtens am wenigsten zutun.
Mit Strafrecht hat das, meines Erachtens am wenigsten zutun.
Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Also ich habe das Blatt mit einem kurzen Gespräch des Arztes bekommen. Dieses begann mit den Worten des Arztes: "Haben Sie noch Fragen?"
Was braucht es noch?
Was braucht es noch?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Na das detaillierte Beschreiben der Impfung und Gefahren durch sie inklusive der Langzeitrisiken. Ist das irgendwie gesetzlich festgelegt?
Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Dafür gibt es das von ktown verlinkte Merkblatt des RKI. Das bekommt man natürlich optimalerweise schon deutlich vor dem Termin damit man auch eine Chance hat dieses zu lesen und sich ggf Fragen zu überlegen.
Wobei gerade mit Blick auf Langzeitrisiken zumindest für die mRNA Imfpstoffe keine Aussage wird möglich sein, da es keine entsprechenden Langzeiterfahrungen gibt.
Wobei gerade mit Blick auf Langzeitrisiken zumindest für die mRNA Imfpstoffe keine Aussage wird möglich sein, da es keine entsprechenden Langzeiterfahrungen gibt.
Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Also im Impfzentrum hier in RLP ca. 14 Tage vorher per Post.
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Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Ja, hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/630e.htmlKnightForRight hat geschrieben: ↑05.07.21, 09:29 Na das detaillierte Beschreiben der Impfung und Gefahren durch sie inklusive der Langzeitrisiken. Ist das irgendwie gesetzlich festgelegt?
(wobei allerdings in einem Impfzentrum kein Behandlungsvertrag abgeschlossen wird)
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Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Allerdings nicht inhaltlich detailliert gesetzlich geregelt und auch zeitlich nicht definiert.
Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Da die Aufklärungspflicht für ärztliche Behandlungen aller Art gilt, kann es kaum detaillierter sein. Und eine Zeitvorgabe wäre völliger Unsinn. Ich hatte eine einzige Frage, andere die z.B. Erkrankungen mit Bezug auf die Immunität haben werden sehr viel speziellere Infos brauchen, müssen vielleicht sogar zu einem anderen Facharzt deshalb geschickt werden. Was man bisher hört, sind die Risiken (sowohl der Impfung als auch der Krankheit) für Männer anders als für Frauen, für Junge alters als für Alte. Und wenn vier Impfstoffe zur Auswahl stehen muss der Arzt über alle 4 aufklären, gibt es aber ohnehin nur einen dann nur über den.
Sollte der Patient sich nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, kann er bis zum Einstich die Aktion abbrechen und sich an einen anderen Arzt seiner Wahl wenden. Kann dann halt etwas dauern.
Sollte der Patient sich nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, kann er bis zum Einstich die Aktion abbrechen und sich an einen anderen Arzt seiner Wahl wenden. Kann dann halt etwas dauern.
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Re: Corona Impfung Vorgespräch: Festlegungen?
Das war auch keine Kritik an Ihrer Antwort, sondern sollte nur dem Fragesteller nochmal verdeutlichen, dass es nicht in der Art geregelt ist, wie er sich das offenbar vorstellt/wünscht.
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