Flurbereinigung Widerspruch vorläufige Besitzeinweisung

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Thomas68!
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Flurbereinigung Widerspruch vorläufige Besitzeinweisung

Beitrag von Thomas68! »

Hallo Zusammen, folgender Sachverhalt:

Eigentümer A ist in Miteigentümer (2 Eigentümer) einer landwirtschaftlichen Fläche, die verpachtet ist. Seit längerer Zeit läuft ein Flurbereinigungsverfahren. Um die Erbengemeinschaft aufzulösen, hat sich Eigentümer A mit dem zuständigen Sachbearbeiter SB (Amt für regionale Landesentwicklung) im Juni 2020 in Verbindung gesetzt um zu erfahren, ob die im Miteigentum befindliche Fläche evtl. verlegt wird. Eigentümer A teilte dem SB (ArL) mit, dass es sein Wunsch ist, dass die Fläche nicht verlegt wird. Auch der Pächter dieser Fläche möchte diese weiternutzen. Der Pächter teilte dann auch dem SB mit, das er die Fläche behalten möchte. Daraufhin sicherte der SB mündlich und schriftlich zu, das die Fläche nicht verlegt wird und alles beim alten bleibt.
Unmittelbar danach hat Eigentümer A beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragt, das Gutachten ist mittlerweile erstellt worden, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen.

In unmittelbarer Nähe, also direkt neben der landwirtschaftlichen Fläche von Eigentümer A, befindet sich eine ehemalige Mülldeponie eines Bauern, der diese einfach mit Erdreich zugeschüttet hat. Sowohl der Pächter wie auch Eigentümer A, wiesen den SB im Juni 2020 daraufhin, dass dieses Erdreich mit Altlasten kontaminiert ist.

Vor ca. 3 Wochen erhielt nun Eigentümer A die Mitteilung, dass dieser ein neues Flurstück erhalten hat und zwar genau anteilig der früheren Mülldeponie entgegen aller früheren Zusagen des SB. Ab dem 1.9. wird also das gute Land von Eigentümer A vermutlich von dem Bauern bewirtschaftet, der das ganze angeleiert hat und schon immer scharf auf die landwirtschaftliche Fläche des Eigentümers A war. Natürlich hat Eigentümer A sofortigen Widerspruch gegen die vorläufige Zuweisung gemacht, aber die finale Stellungnahme lässt auf sich warten. Die vorliegende Stellungnahme des SB lässt den Schluss zu, nichts daran ändern zu wollen, da das mit der Mülldeponie ja alles nur Vermutungen sind. Sowohl der Pächter wie auch Eigentümer A wissen, dass das Land kontaminiert ist.
Auch fragt sich Eigentümer A, was jetzt das Amtsgericht machen wird oder ob dieser später ein neues Gutachten für ein neues Landstück beauftragen muss. Die Begutachtung für das zu versteigernde Landstück hat Eigentümer A 1500 gekostet. Eigentümer A geht nicht davon aus, das es nicht zu einer Versteigerung kommen wird und vorher eine Einigung erzielt wird.
Nun die Frage von Eigentümer A; was kann, was soll er tun? kann man eine einstweilige Verfügung/Anordnung vor Gericht einreichen, so dass diese Neuzuweisung rückgängig gemacht werden muss, da der SB ja vorher mündlich und schriftlich zugesichert hat, das das Flurstück von Eigentümer A nicht verlegt wird? Der SB versucht JETZT wohl auch zu ergründen, ob das Flurstück wirklich von Altlasten, hätte der SB diese nicht 2020 machen müssen? Könnte man Klage mit Einstellung einreichen, weil es unzumutbar ist, das kontaminierte Flurstück zu bearbeiten?