Was macht ein Basiskonto aus?

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

GrandDessert
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 02.09.21, 09:56

Was macht ein Basiskonto aus?

Beitrag von GrandDessert »

Hallo!
Eine Bank bietet ein Girokonto mit Debitkarte an, welches nicht überzogen werden kannalso nur auf Guthabenbasis (Bank bietet keine Kredite an).
Jetzt habe Ich gelesen:

Ein Guthabenkonto kann nicht überzogen werden.
Es wird auch als Girokonto auf Guthabenbasis, Konto für Jedermann und Basiskonto bezeichnet.
Ein normales Girokonto kann durch die Einrichtung eines Dispokredits oder durch eine geduldete Überziehung ins Minus gebracht werden.

Stimmt das oder kann mir jemand erklären was ein Basiskonto ist.

Weiter würde Ich gerne wissen was es mit dem § 850k Abs.7 ZPO P-Konto § 31 ZKG
Schließt ZPO den Zkg aus?
Es geht darum das ein P-Konto Eröffnung nach § 850k Abs.7 ZPO durch die Bank gekündigt wurde und dagegen mit einem Schreiben der Verbraucherzentrale mit Bezug auf § 31 ZKG geantwortet.
Hier mal die Vorlage der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/site ... -Konto.pdf



Vielen Dank für eure Antworten
Das GrandDessert