Schäden an Neufahrzeug

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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simonade
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Schäden an Neufahrzeug

Beitrag von simonade »

Hallo,
habe ein Neufahrzeug übernommen, bei dem sich nun herausgestellt hat, dass ein wohl größerer Schaden vorliegt. Bei der Übergabe war nur eine kleine eingedrückte Stelle am Kotflügel zu sehen, welches durch den Verkäufer als "Normale Qualitätsschwankung" abgetan wurde. Bei der Rückfahrt fiel mir zudem auf, dass ein Lenkradschiefstand vorlag. Eine andere Werkstatt vor Ort stellte danach fest, dass es sich bei dem eingedrückten Kotflügel wohl um einen nicht zu vernachlässigenden Schaden handeln würde. Das Fahrzeug befindet sich nun im Auslieferungsbetrieb zur Reparatur. Nun müssen Kotflügel und Achsteile komplett gewechselt werden. Habe ich nun irgendwelche Rechte (Minderung, Rückgabe,...). Es handelt sich ja nicht mehr um ein fabrikneues Fahrzeug, Art und Umfang des Schadens scheint ja nicht unerheblich zu sein. Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus! MfG, Simon
FM
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Re: Schäden an Neufahrzeug

Beitrag von FM »

Das sollte man bevor die Reparatur beginnt durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Danach dann noch einmal.
ktown
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Re: Schäden an Neufahrzeug

Beitrag von ktown »

Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016)

Ich hätte den Wagen schon gar nicht angenommen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
simonade
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Re: Schäden an Neufahrzeug

Beitrag von simonade »

Danke für eure Einschtzungen.

Hätte ich gewusst, dass sich der Schadensumfang so entwickelt, dann hätte ich das Fahrzeug nicht abgenommen. Ich wohne mehrere 100km vom Auslieferungsort entfernt und wollte den optischen Mangel vor Ort bei meinem Freundlichen beheben lassen. Habe ich nun eine Handhabe gegenüber dem auslieferndem Autohaus?
hawethie
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Re: Schäden an Neufahrzeug

Beitrag von hawethie »

Da ich das Geschäftsgebaren der Fa. nicht kenne, würde ich einmalig die Fa. anschreiben und Ansprüche (zumindest Reparatur und Wertminderung; evtl.- Rücktritt) geltend machen. Wenn sich da nix tut: Anwalt.
(meine Ex-Verlobte hatte einen Fall, wo sich die Fa. nichts von dem Schaden annehmen wollte, bis ein Anwalt mit Klage drohte - eine Woche Später waren alle Ansprüche erfüllt)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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