Anforderung Arztbericht Krankenhaus
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Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Moin,
Mutter verstorben und man will als Sohn an ein Bericht des KH (Krankenhaus) bzgl. Todesursache bekommen. Das KH verweist auf den Hausarzt, den es nicht mehr gibt. Welche Wege hat man wie erwähnt als Sohn einen ausführlichen Bericht aus dem KH zu bekommen? Anschreiben inkl. Ausweis Kopie bisher ohne Erfolg.
Danke !!
Mutter verstorben und man will als Sohn an ein Bericht des KH (Krankenhaus) bzgl. Todesursache bekommen. Das KH verweist auf den Hausarzt, den es nicht mehr gibt. Welche Wege hat man wie erwähnt als Sohn einen ausführlichen Bericht aus dem KH zu bekommen? Anschreiben inkl. Ausweis Kopie bisher ohne Erfolg.
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Wieso gibt es den nicht mehr? Hat der just am Tag vorher seine Praxis geschlossen? Auch wenn die Mutter nun als Tote verständlicherweise keinen Hausarzt mehr hat, sie wird ja vorher einen gehabt haben und den dürfte es noch geben. Stünde also den Kindern als Ansprechpartner zur Verfügung.DonCorleone hat geschrieben: ↑28.09.21, 21:22 Das KH verweist auf den Hausarzt, den es nicht mehr gibt.
Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Aus § 630 g BGB:DonCorleone hat geschrieben: ↑28.09.21, 21:22 Mutter verstorben und man will als Sohn an ein Bericht des KH (Krankenhaus) bzgl. Todesursache bekommen. Das KH verweist auf den Hausarzt, den es nicht mehr gibt. Welche Wege hat man wie erwähnt als Sohn einen ausführlichen Bericht aus dem KH zu bekommen? Anschreiben inkl. Ausweis Kopie bisher ohne Erfolg.
Aus einer Ausweiskopie geht weder hervor, dass man Erbe ist noch dass man Sohn der Verstorbenen ist. Bestenfalls ist erkennbar, dass man denselben Nachnamen hat. Und das jeweilige Interesse müsste man auch noch darlegen (neugierig reicht nicht). Abgesehen davon, dass eine einfache Kopie geringen Beweiswert hat. Besser: Original oder beglaubigte Kopie, aber eben nicht nur vom Ausweis.(3) 1Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. 2Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. 3Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Leute, die Paragraphen Angabe sind toll. Aber ich will nur ein Schreiben oder Bericht, ja deine Mutter ist an xy verstorben! Das muss mir das KH doch schriftlich beantworten?
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Das Krankenhaus muss zuerst mal das Arztgeheimnis beachten.
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Ich bin der Sohn !!
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Kann jeder behaupten.
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Ganz toll. Aber trotzdem danke für die Antworten
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch engsten Angehörigen gegenüber und über den Tod hinaus. Du wirst also nachweisen müssen, dass du in der Tat ein Angehöriger bist und ein berechtigtes Interesse an der Information hat. Oftmals ist es wesentlich einfacher die gewünschten Informationen in einem persönlichen Gespräch zu erfragen, vor allem, wenn man aufgrund regelmäßiger Besuche bei der Verstorbenen dem Personal bereits als sich sorgender Angehöriger bekannt ist.
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Wie lange war die Mutter im Krankenhaus? Waren schon Vorerkrankungen bekannt?
Was hat sie denn selbst gesagt, wieso sie im Krankenhaus ist?
Was hat sie denn selbst gesagt, wieso sie im Krankenhaus ist?
Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Stand deine Mutter unter Betreuung? Wenn ja: warst du der Betreuer? Weiß das KrHs das?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Das dürfte belanglos sein, da die Betreuung mit dem Tod endet.
Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
heißt das, dass der Sohn (wenn nicht Betreuer) zu Lebzeiten der Mutter keinerlei Unterlagen bekommt, nach dem Tod aber doch?
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Re: Anforderung Arztbericht Krankenhaus
Siehe obiges Zitat aus dem BGB: wenn er ein ausreichendes Interesse darlegt.
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