Nachbarbalkon
Moderator: FDR-Team
Nachbarbalkon
In einem Reihenhaus hat der in der Mitte liegende Nachbar die Überdachung des Balkons entfernt.
OTon: dann ist es im Zimmer heller.
Weiterhin wurde der Bodenbelag des Balkons entfernt und neuer Estrich aufgebracht.
Die Ränder zu den Mauern wurden mit Schaumstoff ausgekleidet.
Leider wurde kein neuer Bodenbelag aufgebracht, so dass bei jedem Regen das Wasser an den Rändern in den Schaumstoff eindringt.
Die beiden Nachbarn befürchten dadurch eine Schädigung ihrer Bausubstanz.
Schwerwiegende Wasserschäden am Balkon selbst sind erkennbar.
Eigentümer würde schon mehrfach, auch in Schriftform zur Behebung des Mangels aufgefordert.
Welche Optionen gibt es?
Dürfen die anderen Eigentümer selbst tätig werden, nach dem Motto
Bitumen drauf, dann ist dicht, egal wie es aussieht?
OTon: dann ist es im Zimmer heller.
Weiterhin wurde der Bodenbelag des Balkons entfernt und neuer Estrich aufgebracht.
Die Ränder zu den Mauern wurden mit Schaumstoff ausgekleidet.
Leider wurde kein neuer Bodenbelag aufgebracht, so dass bei jedem Regen das Wasser an den Rändern in den Schaumstoff eindringt.
Die beiden Nachbarn befürchten dadurch eine Schädigung ihrer Bausubstanz.
Schwerwiegende Wasserschäden am Balkon selbst sind erkennbar.
Eigentümer würde schon mehrfach, auch in Schriftform zur Behebung des Mangels aufgefordert.
Welche Optionen gibt es?
Dürfen die anderen Eigentümer selbst tätig werden, nach dem Motto
Bitumen drauf, dann ist dicht, egal wie es aussieht?
Re: Nachbarbalkon
Schäden an der trennenden Mauer sind nur dann zu vermeiden, wenn sie gemeinschaftseigentum ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nachbarbalkon
???
Wenn das Wasser in die Wand eindringt und die danebenliegenden Eigentümer schädigt.
Was hat das dann mit einer Gemeinschaft zu tun?
Da gibt's eine Trennwand zu den Nachbarhäusern
Wenn das Wasser in die Wand eindringt und die danebenliegenden Eigentümer schädigt.
Was hat das dann mit einer Gemeinschaft zu tun?
Da gibt's eine Trennwand zu den Nachbarhäusern
Re: Nachbarbalkon
Wenn die Wand dem Nachbarn gehört, hat man kein Mitspracherecht. Nur wenn eigenes Eigentum beschädigt wird, hat man Schadensersatzansprüche.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nachbarbalkon
Wie das halt so üblich ist, eine gemeinsame Wand.
Wenn das getrennt wäre, wären die anderen Eigentümer ja nicht beunruhigt.
Es geht ja weniger um Schadensersatz.... Der bestimmt schon vorhandene, nur noch nicht auf der Innenseite der Nachbar Häuser soll ja minimiert werden, am besten bevor der Winter beginnt....
Wenn das getrennt wäre, wären die anderen Eigentümer ja nicht beunruhigt.
Es geht ja weniger um Schadensersatz.... Der bestimmt schon vorhandene, nur noch nicht auf der Innenseite der Nachbar Häuser soll ja minimiert werden, am besten bevor der Winter beginnt....
Re: Nachbarbalkon
Mal abgesehen davon, dass der TE dies nun aufgeklärt hat. Wieso soll das baulich nicht möglich sein?
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Re: Nachbarbalkon
Aha. Ich darf als als Architekt keine Reihenhausanlage so bauen, dass zur rechten Haushälfte als abschließendes Element eine Wand nach außen fortgeführt wird und somit eine Trennung zum Nachbarn bildet? In der Abfolge hätte somit jedes Gebäude zu seinem rechten Nachbarn eine Außenwand die rechtlich auf seinem Grundstück liegt und somit sein Eigentum.
Wäre mir neu wenn sowas nicht geht. Aber man lernt nie aus.
Neu ist für mich auch, dass man zwingend in einer Reihenhausanlage einer WEG angehört.
Wäre mir neu wenn sowas nicht geht. Aber man lernt nie aus.
Neu ist für mich auch, dass man zwingend in einer Reihenhausanlage einer WEG angehört.
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Re: Nachbarbalkon
Nichts von dem, was du hier wiedergibst habe ich behauptet. Ich hatte nur überlesen, daß es hier gar nicht um eine WEG geht, nachdem du diese anfangs ins Spiel gebracht hattest.
Re: Nachbarbalkon
Ich habe dem TE nur aufgezeigt, dass seine einzigste Möglichkeit nur dann bestünde wenn es eine WEG wäre und die Trennwand somit Gemeinschaftseigentum.
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Re: Nachbarbalkon
Wobei jetzt immer noch nicht aufgezeigt wurde ob eine "Selbsthilfe" erlaubt wäre oder eventuell sogar eine Anzeige wegen "Sachbeschädigung" nach sich ziehen könnte....
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- FDR-Mitglied
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- Wohnort: Hamburg
Re: Nachbarbalkon
Selbsthilfe eindeutig nein, das ist erst möglich, wenn Gefahr im Verzug ist, beim Nachbarn Feuer ausbricht oder ein Rohr platzt, was die eigene Behausung unter Wasser setzt. Anzeige wegen Sachbeschädigung halte ich auch für fragwürdig und vor allem nicht zielführend, was nutzt ihnen eine Strafe gegen den Nachbarn. Was die Nachbarn hier brauchen ist eine zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung, dazu wäre vermutlich als erstes mal ein Gutachter nötig, der das fachlich kundig bewertet und dann ein Anwalt für .. Baurecht? Nachbarrecht?
Woraus leitet sich das Wissen ab, das das fachlicher Murks ist und schadensträchtig? Vielleicht ist das ein Kompriband / Fugendichtband? Wurde mit dem Nachbarn mal das Gespräch gesucht?
Woraus leitet sich das Wissen ab, das das fachlicher Murks ist und schadensträchtig? Vielleicht ist das ein Kompriband / Fugendichtband? Wurde mit dem Nachbarn mal das Gespräch gesucht?
Re: Nachbarbalkon
Natürlich würde viiiieeeel geredet und versprochen...
Das ganze wurde auch schriftlich angemahnt...., nach dem letzten von diesem Haus ausgehenden Wasserschaden.
Die Anzeige des Selbsthilfennachbarn war gemeint vom Eigentümer des Schäden verursachenden Hauses.....
Außer viel bla Bla, natürlich muss das gemacht werden... Ich kümmere mich....
PASSIERT IST GAR NIX
Das ganze wurde auch schriftlich angemahnt...., nach dem letzten von diesem Haus ausgehenden Wasserschaden.
Die Anzeige des Selbsthilfennachbarn war gemeint vom Eigentümer des Schäden verursachenden Hauses.....
Außer viel bla Bla, natürlich muss das gemacht werden... Ich kümmere mich....
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