Mängelbehebung an Schiebetür soll nochmals bezahlt werden

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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315163125
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Mängelbehebung an Schiebetür soll nochmals bezahlt werden

Beitrag von 315163125 »

Guten Tag,

ein Handwerker verbaut vor etwa 4 Monaten eine Fensterschiebetür zur Terrasse im Wohnzimmer. Zum Zeitpunkt des Einbaus war bereits eine Ausgleichsmasse eingebracht. Dem Handwerker wurde mündlich mitgeteilt das der zu diesem Zeitpunkt bereits bestellte Parkett 15mm hat und nochmals 2-3 mm Parkettkleber hinzukommen. Der Abstand zur Ausgleichsmasse liegt nun unter 16mm sodass das Parkett jetzt nicht verlegt werden kann.

Die Behebung der Mängel möchte er nochmals in Rechnung stellen und diese frühstens im Januar beheben.
Er lässt hier auch nicht mit sich reden und bleibt stur.
Wie ist hier zu Handeln und welche Tipps können Sie mir geben?

Mit besten Grüßen