Hallo,
ich habe vor dem Familiengericht einen Antrag auf Umgang gestellt. Das Gericht hat auch bereits einen Erörterungstermin festgelegt. Nun ist seit Antragsstellung in diesem Fall etwas Wesentliches passiert, was wichtig für das Verfahren ist bzw. habe ich eine Sache noch vergessen zu erwähnen, die aus meiner Sicht wichtig ist. Jetzt meine Fragen:
1) Was ist der beste Weg dem Gericht den neuen bzw. ergänzenden Sachverhalt mitzuteilen? Einen zweiten Schriftsatz noch mal hinterherschicken oder das erst im Erörterungstermin anbringen?
2) Ich würde den Antrag, den ich eingangs gestellt habe noch mal ändern. Sollte beim Familiengericht doch kein Problem sein, da die Gerichte ja nicht an den Antrag gebunden sind, sondern an das Kindeswohl gebunden sind.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
Schriftsatz vor Eröterungstermin nachreichen, Antragsänderung
Moderator: FDR-Team
Re: Schriftsatz vor Eröterungstermin nachreichen, Antragsänderung
Gilt nicht vor dem Familiengericht Anwaltszwang? Dann müsste einem doch die Frage der eigene Anwalt beantworten können.
Re: Schriftsatz vor Eröterungstermin nachreichen, Antragsänderung
Nicht bei Umgangs- und Sorgerechtssachen. Aber bei mir ist es eher so, dass der Anwalt sehr träge ist und versucht Arbeit zu vermeiden. Das kann ich bei dem geringen Honorar und der Aufwand in solchen Verfahren auch verstehen.
Re: Schriftsatz vor Eröterungstermin nachreichen, Antragsänderung
Na ja, man hätte ja eine Honorarvereinbarung treffen können. Vielleicht ist er ja aber einfach nur träge, weil die "Vorschläge" seines Mandanten das Verfahren nicht fördern, sondern eher kontraproduktiv sind. Jedenfalls sieht es kein Anwalt gerne, wenn der Mandant an ihm vorbei direkt mit dem Gericht kommuniziert und dadurch vielleicht auch was zertrümmert.
Chavah
Chavah
-
- Letzte Themen