Fiktiver Fall: Ein Azubi bezieht BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) während der Ausbildung und muss nach der ersten Ausbildungshälfte einen Weiterbewilligungsantrag stellen, bei dem wieder Leistungsnachweise der Eltern erforderlich sind. Der Vater des Azubis reicht alle Leistungsnachweise ein, außer die des aktuellen Jahres, da ihm diese nach eigenen Angaben noch nicht vorliegen.
Anhand der bereits eingereichten Unterlagen ermittelt das Arbeitsamt vorläufig, dass dem Azubi wahrscheinlich kein BAB mehr zusteht, da der Vater zu viel verdient und sie von einem ähnlichen Verdienst im aktuellen Jahr ausgehen.
Dem Azubi wird angeboten, auf eigene Gefahr weiter das BAB zu beziehen und es eventuell zurückzahlen zu müssen, wenn der Vater die fehlenden Unterlagen eingereicht hat. Dies geschieht schließlich ein halbes Jahr später und wie das Arbeitsamt ahnte, ist das Einkommen des Vaters zu hoch. Der Azubi muss das Geld zurückzahlen, was er im Zeitraum nach dem Weiterbewilligungsantrag noch erhalten hat und der Vater muss von nun an Unterhalt als BAB-Ersatz zahlen.
Frage: Wer müsste jetzt finanziell für das "BAB" aufkommen, dass der Azubi noch ein halbes Jahr erhalten hat? Er muss es ja jetzt an das Arbeitsamt zurückzahlen, was heißt, dass er quasi für diesen Zeitraum ohne Sozialleistungen gelebt hat. Das Arbeitsamt sagt, der Vater muss nicht rückwirkend für den Zeitraum aufkommen. Was meint ihr dazu?
Ich finde das etwas seltsam. Dem Azubi wird mitgeteilt, er kann weiter BAB beziehen, bis die Leistungsnachweise vollständig sind und dann muss er es eventuell zurückzahlen. Aber dem Vater wird nicht mitgeteilt (weil es wohl nicht so ist), dass er rückwirkend Unterhalt an seinen Sohn für den Zeitraum zahlen muss, wenn das eigene Einkommen zu hoch ist.
Bestehen die Unterhaltsansprüche für diesen Zeitraum tatsächlich nicht? Wenn der Azubi weder BAB erhält, noch Unterhalt von dem Vater für den Zeitraum, dann muss er diese Zeit aus eigener Tasche finanzieren (die leer ist)?
BAB - Gehalt der Eltern zu hoch & keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche?
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Re: BAB - Gehalt der Eltern zu hoch & keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche?
Unterhaltsansprüche bestehen - wenn überhaupt - grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie geltend gemacht werden.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Re: BAB - Gehalt der Eltern zu hoch & keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche?
Heißt das, der Azubi hätte schon Unterhalt fordern können/sollen, während dem Weiterbewilligungsantrag?
Falls das so ist, ist es schade, dass das Arbeitsamt nicht darüber aufklärt. Schließlich ist es doch in ihrem Interesse, dass die Ausbildung problemlos absolviert werden kann. Gibt es andere Möglichkeiten, oder muss ein Azubi dieses halbe Jahr durch die Rückzahlungen an das Amt selbst finanziell auskommen?
Falls das so ist, ist es schade, dass das Arbeitsamt nicht darüber aufklärt. Schließlich ist es doch in ihrem Interesse, dass die Ausbildung problemlos absolviert werden kann. Gibt es andere Möglichkeiten, oder muss ein Azubi dieses halbe Jahr durch die Rückzahlungen an das Amt selbst finanziell auskommen?
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Re: BAB - Gehalt der Eltern zu hoch & keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche?
Heißt das, der Azubi hätte schon Unterhalt fordern können/sollen, während dem Weiterbewilligungsantrag?
Falls das so ist, ist es schade, dass das Arbeitsamt nicht darüber aufklärt. Schließlich ist es doch in ihrem Interesse, dass die Ausbildung problemlos absolviert werden kann. Gibt es andere Möglichkeiten, oder muss ein Azubi dieses halbe Jahr durch die Rückzahlungen an das Amt selbst finanziell auskommen?
Falls das so ist, ist es schade, dass das Arbeitsamt nicht darüber aufklärt. Schließlich ist es doch in ihrem Interesse, dass die Ausbildung problemlos absolviert werden kann. Gibt es andere Möglichkeiten, oder muss ein Azubi dieses halbe Jahr durch die Rückzahlungen an das Amt selbst finanziell auskommen?
Re: BAB - Gehalt der Eltern zu hoch & keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche?
JaBenutzer50 hat geschrieben: ↑28.11.21, 10:28Heißt das, der Azubi hätte schon Unterhalt fordern können/sollen, während dem Weiterbewilligungsantrag?
Nun ja, BAB steht ja vom Grundgedanken her denen zu, die wegen fehlender oder zu geringer Unterhaltsansprüche die Ausbildung sonst nicht wuppen können. Wenn also ein Sachbearbeiter einem schon sagt, dass man evtl. keinen Anspruch hat und zurückzahlen muss, dann könnte man wohl auch selber auf diese Idee kommen. Weitergehende Hinweise könnten dann schon in die Grauzone der unerlaubten Rechtsberatung geraten.Benutzer50 hat geschrieben: ↑28.11.21, 10:28Falls das so ist, ist es schade, dass das Arbeitsamt nicht darüber aufklärt.
Ja.Benutzer50 hat geschrieben: ↑28.11.21, 10:28Gibt es andere Möglichkeiten, oder muss ein Azubi dieses halbe Jahr durch die Rückzahlungen an das Amt selbst finanziell auskommen?
Die meisten Eltern würden sich vermutlich hilfsbereit zeigen, um ihre Sprösslinge nicht im Regen stehen zu lassen.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, die Stundung der Rückzahlung mit oder ohne Ratenzahlung zu beantragen
MfG
Old Piper
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Re: BAB - Gehalt der Eltern zu hoch & keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche?
BAB ist zwar nicht unbedingt mein Gebiet, trotzdem mal ein Hinweis. Bei BaföG ist die Berechnungsweise des Elternanteils am Unterhalt für das Kind abweichend vom Familienecht. Es kann also sein, dass die Fördergelder unter Hinweis auf das Elterngehalt abgelehnt werden, ein familienrechtlicher Anspruch aber nicht besteht. Auch das wäre zu prüfen.
Chavah
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