Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Waldmeister83
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Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von Waldmeister83 »

Hallo,

angenommen ein Patient ist in einer Klinik. Die zuständige Ärztin muss einen Fragenbogen der Deutschen Rentenversicherung über diesen Patienten ausfüllen und sie gibt hier hinten ihre eigene Bankverbindung an, um die Pauschale von 40,- € zu bekommen.

Ist dies korrekt? So ist sie schließlich Angestellte der Klinik und erhält von dort ihr normales Gehalt. Eventuell hat sie somit doppelt abkassiert. Hätte sie nicht die Bankverbindung der Klinik angeben müssen? 40,- € sind auch nicht die Welt, aber sicherlich macht sie dies nicht nur bei diesem Patienten.

Dem Patienten kann es eigentlich egal sein. Aber es passt zu dem Verhalten der Ärztin, da sie wohl denkt, dass sie über dem Gesetz steht und sich alles erlauben kann.

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt und wünsche eine schöne Zeit sowie alles Gute.
lottchen
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von lottchen »

Woher weißt Du, dass die Ärztin Angestellte der Klinik ist (und nicht freiberuflich tätig)? Woher weißt Du, dass sie ihre private Bankverbindung angegeben hat? Es bleibt jedem Patienten unbenommen seine Krankenkasse über mögliche Unregelmäßigkeiten zu informieren. Die wird dann prüfen.
Dummerchen
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von Dummerchen »

Woher weisst du, dass der Arbeitgeber das nicht erlaubt hat?
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Waldmeister83
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von Waldmeister83 »

Die Ärztin ist jeden Tag zu den normalen Arbeitszeiten in der Klinik. Zudem hat sie mir auch gesagt, dass sie eine normale Angestellte sei. Ich weiß, dass sie ihre private Bankverbindung genommen hat, da sie mir das Formular gezeigt hat. Sie dachte wohl, dass ich nur einen kurzen Blick auf die Vorderseite werfen würde. Ich kenne mich in diesem Bereich nicht so aus und frage deshalb, was sonst üblich ist. Sie hat jedoch die Meinung, dass sie sich alles erlauben kann (was auch andere Patienten empfinden) und daher würde das Ganze schon passen.
FM
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von FM »

lottchen hat geschrieben: 09.12.21, 19:53 Woher weißt Du, dass die Ärztin Angestellte der Klinik ist (und nicht freiberuflich tätig)?
Ein Arzt im normalen Klinikbetrieb kann nicht freiberuflich tätig sein, da er dem Weisungsrecht des Chefarztes untersteht, Eine Ausnahme wären Belegärzte, die lediglich Ressourcen der Klinik mieten, aber in eigener Regie den Patienten behandeln.

Es wäre aber denkbar, dass die Ärztin zwar als Angestellte die Behandlung durchführt, aber in ihrer Freizeit (und das kann der Patient kaum beurteilen) Gutachten erstellt.

Wer wurde denn von der DRV beauftragt? Das Krankenhaus oder die Ärztin?
40,- € sind auch nicht die Welt,
Ich ahne: der Patient war mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht so recht zufrieden. Ihm ging es eigentlich um einen Rentenanspruch. Richtig vermutet?
Czauderna
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass beispielsweise bei Reha-Anträgen bei der Rentenversicherung auch Fragebogen für die behandelnden Ärzte dabei waren und auch eine "Honorarabrechnung" für den Arzt/Ärztin - damals waren das noch ca. 30,00 €.
Ob allerdings angestellte Arzt/innen dieses "Honorar" selbst kassieren durften oder ob da der Arbeitgeber als Empfänger anzugeben war, das kann ich nicht mehr sagen.
Gruß
Czauderna
Waldmeister83
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von Waldmeister83 »

Leider falsch vermutet.

Das Gutachten half sehr Rente zu bekommen und es lief alles nach meinen Wünschen.

Die Ärztin hat aber so ein arrogantes Auftreten und meint sich alles erlauben zu können, wodurch es passen würde.
FM
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von FM »

Ok, dann war die Ahnung diesmal ein Irrtum.

Man könnte die Ärztin einfach mal fragen, warum sie das so macht.
blackylein
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von blackylein »

Waldmeister83 hat geschrieben: 10.12.21, 18:52 Leider falsch vermutet.

Das Gutachten half sehr Rente zu bekommen und es lief alles nach meinen Wünschen.

Die Ärztin hat aber so ein arrogantes Auftreten und meint sich alles erlauben zu können, wodurch es passen würde.
Selbstschutz vielleicht?
Hantago
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Re: Ging es hierbei mit rechten Dingen zu

Beitrag von Hantago »

Das ist in vielen Kliniken so üblich, dass Versicherungsgutachten, Blutentnahmen für die Polizei etc. von den durchführende Klinikangestellten privat abgerechnet werden dürfen. Wahrscheinlich weil bei diesen Kleinbeträgen der Erlös in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht.
Leichenschauen als angestellter Kliniknotarzt konnten bis vor kurzem auch privat durch den Notarzt abgerechnet werden, erst als Anfang 2020 die Leichenschaugebühren deutlich angehoben wurden haben die Kliniken das verboten und rechnen jetzt selbst ab.
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