Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

Der Internationale
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1329
Registriert: 17.02.05, 08:29
Wohnort: Im sonnigen Süden

Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Beitrag von Der Internationale »

Nehmen wir einmal an, dass ein Arzt, der vor einiger Zeit seine Praxis aufgegeben hat, da er einen vielversprechenden Traum hatte :mrgreen:

Wenn er aus diesem nun plötzlich erwacht und jetzt wieder als Arzt arbeiten will stellen sich die folgenden Fragen:

1. Was hat es für Folgen, wenn er sein Punktekonto nicht erfüllt hat? Was darf er, was darf er nicht?
2. Was hat es für Folgen, wenn gegen ihn vollstreckt wird?
3. Was hat es für Folgen, falls er in die Insolvenz gehen muss.

Zu 2. und 3. glaube ich, dass dies keine standrechtlichen Folgen hat (ansonsten würden uns ja tausende von Ärzten verloren gehen. :christmas Zu 1. weiss ich gar nichts und wäre für jede Info dankbar.
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Beitrag von Chavah »

Welches Punktekonto? Die Zulassung als Arzt ist normalerweise von anderen Voraussetzungen abhängig. Die Infos gibt es bei der Ärztekammer.

Chavah
Der Internationale
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1329
Registriert: 17.02.05, 08:29
Wohnort: Im sonnigen Süden

Re: Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Beitrag von Der Internationale »

Chavah hat geschrieben: 20.12.21, 16:33 Welches Punktekonto? Die Zulassung als Arzt ist normalerweise von anderen Voraussetzungen abhängig.
Nehmen wir mal an, es handle sich um einen langjährig und erfahrenen Facharzt, der seine eigene Praxis im Coro-Frühjahr 2020 geschlossen hätte. Er hätte mehr als 30 Jahre Erfahrung.

Durch ein Punktekonto sollen doch gem. SGB 5 Qualitätssicherungen in puncto "Fortbildung" jeweils für 5 Jahre gesichert werden. :?: Oder habe ich da etwas missverstanden?

Die diesbezüglichen Punkte hätte dieser Doc nicht erfüllt und er glaubt, dass er deshalb die Zulassung verloren hätte. Dies kann ICH mir nicht vorstellen, da Art. 12 GG sicherlich ein so leichtes Berufsverbot nicht zulassen sollte. Deshalb frage ich - WAS sind denn dann die Folgen, wenn eine nachzuweisende Fortbildung NICHT vorgenommen wurde?
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Beitrag von FM »

Der Internationale hat geschrieben: 20.12.21, 16:03 1. Was hat es für Folgen, wenn er sein Punktekonto nicht erfüllt hat? Was darf er, was darf er nicht?
2. Was hat es für Folgen, wenn gegen ihn vollstreckt wird?
3. Was hat es für Folgen, falls er in die Insolvenz gehen muss.

Zu 2. und 3. glaube ich, dass dies keine standrechtlichen Folgen hat
Standrechtliche Folgen sicher nicht, da Standgerichte abgeschafft wurden. Er wird also nicht umgehend erschossen.

Als Privatarzt dürfte er sicherlich arbeiten, das dürften sogar Prof. Lauterbach, Helge Braun oder Ursula v.d. Leyen.

Wenn er pleite ist kann es halt sein, dass er sich keine Praxisräume und deren Ausstattung leisten kann und kein Personal und die Versicherungen bezahlen kann. Dann wäre derzeit eine Möglichkeit, als Impfarzt tätig zu sein. Das macht sogar Lauterbach, der seit ca. 20-30 Jahren nicht mehr praktiziert.
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14608
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Beitrag von Gammaflyer »

Am besten kontaktiert er mit seinen Fragen einfach die zuständige Ärztekammer. Das müsste er früher oder später sowieso.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Welche Folgen haben für einen Arzt .....

Beitrag von FM »

Hier geht es wohl weniger um die Approbation, die dürfte er noch haben, als um die Zulassung als Vertragsarzt. Dafür ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen