Angenommen folgender Fall:
Einem Patienten bricht einige Wochen nach einer Wurzelkanalbehandlung am 2. Backenzahn oben links die ganze Zahnvorderseite ab, wobei der Bruch bis ca. 5 mm unterhalb des Zahnfleischrandes ginge und dabei auch eine Zahnwurzel gebrochen sei und die Wurzelfüllung herausgerissen sei.
Nach Wiedervorstellung stuft der Zahnarzt den Zahn als nicht erhaltenwürdig ein und empfiehlt eine Extraktion.
Nach einer Recherche im Internet findet der Patient anschließend heraus, das wurzelbehandelte Zähne durch Überkronung vor Zahnbruch geschützt werden können.
Eine Überkronung hätte der Zahnarzt dem Patienten aber nicht angeboten und auch nicht erwähnt, das es diese Möglichkeit überhaupt gibt.
Dem Patienten sei durch den Zahnbruch neben dem persönlichem Schaden auch ein riesiger finanzieller Schaden entstanden, wenn man bedenkt, was eine Wiederherstellung kostet.
Kann der Zahnarzt für den Schaden haftbar gemacht werden, weil er nichts zum Schutz des Zahnes vor Zahnbruch nach der Wurzelkanalbehandlung unternommen hat und noch nicht mal erwähnt hat, das das möglich ist?
Wie ist hier die Rechtslage?
Zahnbruch nach Wurzelkanalbehandlung
Moderator: FDR-Team
Re: Zahnbruch nach Wurzelkanalbehandlung
Das wird ein Gutachter prüfen müssen, ob im konkreten Einzelfall eine andere Versorgung notwendig gewesen wäre. Man kann die Krankenkasse fragen, ob sie ein solches Gutachten, das sie auch für eigene Zwecke gebrauchen kann, in Auftrag geben will.
Re: Zahnbruch nach Wurzelkanalbehandlung
Welche Vorgehensweise empfiehlt sich denn dann?
Z. B. die Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu kontaktieren oder den medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder zunächst bei einem Rechtsanwalt
einen Termin zu vereinbaren?
Z. B. die Schlichtungsstelle der Ärztekammer zu kontaktieren oder den medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder zunächst bei einem Rechtsanwalt
einen Termin zu vereinbaren?
Re: Zahnbruch nach Wurzelkanalbehandlung
Die Ärztekammer ist für Zahnärzte nicht zuständig und der MDK nimmt keine Aufträge von Privatpersonen an.
Also entweder die eigene Krankenkasse oder selbst einen Gutachter beauftragen. Rechtsanwalt kann man natürlich immer nehmen.
Also entweder die eigene Krankenkasse oder selbst einen Gutachter beauftragen. Rechtsanwalt kann man natürlich immer nehmen.
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Re: Zahnbruch nach Wurzelkanalbehandlung
Was ist wenn der Zahnarzt sagt, eine Aufklärung hat stattgefunden, der Patient wollte kein Schutz auf den Zahn(weiß jetzt nicht den Fachbegriff) .
Wie soll der Patient dann das beweisen?
Sehe da keine großen Chancen. Wobei ich da ganz der gleichen Meinung bin,.Der Zahnarzt hätte das erwähnen müssen.
Es stellt sich für mich eher eine andere Frage, muss ein Zahnarzt mit seiner Erfahrung nicht sehen, das dieser Zahn einen "Schutz" benötigt? Ich bin da sehr sicher, das ein Zahnarzt sowas sehen kann.
Am Ende muss es eben ein Gutachter klären. Es gibt immer ein Restrisko aber nach wenigen Wochen...
Ist nur meine persönliche Meinung.
Wie soll der Patient dann das beweisen?
Sehe da keine großen Chancen. Wobei ich da ganz der gleichen Meinung bin,.Der Zahnarzt hätte das erwähnen müssen.
Es stellt sich für mich eher eine andere Frage, muss ein Zahnarzt mit seiner Erfahrung nicht sehen, das dieser Zahn einen "Schutz" benötigt? Ich bin da sehr sicher, das ein Zahnarzt sowas sehen kann.
Am Ende muss es eben ein Gutachter klären. Es gibt immer ein Restrisko aber nach wenigen Wochen...
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