Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Grantaire
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Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Beitrag von Grantaire »

Hallo liebe Experten,

ein etwas vertracktes Konstrukt, hier nur der Kern. Mal angenommen, es gab eine Behandlung, die von der privaten Krankenkasse nicht gedeckt war und die Klinik stellt die nun in Rechnung. Reicht die rein mündliche Aussage des Arztes, dass der Patient darüber aufgeklärt wurde, dass die Kosten unter Umständen selbst zu tragen sind? Muss das nicht schriftlich festgehalten werden? Der Patient kann leider nicht mehr befragt werden, ob die Aufklärung stattfand. Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank!
ktown
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Re: Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Beitrag von ktown »

Grantaire hat geschrieben: 09.02.22, 11:30 Muss das nicht schriftlich festgehalten werden?
und woher weiß man, dass nichts schriftlich festgehalten wurde?
Ansonsten zeige ich hier mal Beispielhaft den §612 BGB auf. Diese Formulierung gibt es in jeder Vertragsart. Daher könnte man max. sich über die Höhe der Rechnung streiten.
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Grantaire
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Re: Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Beitrag von Grantaire »

Das weiß man nicht genau, aber gehen wir mal davon aus, dass das Krankenhaus sagt „Unser Arzt kann das bezeugen.“ und nicht „Das wurde doch vom Patienten hier unterschrieben.“.

Mein (zugegebenermaßen zusammengegoogeltes) Verständnis ist, dass ein Krankenhaus einen Patienten aufklären muss, ehe eine Behandlung gemacht wird, die unter Umständen nicht von der Krankenkasse erstattet wird.

Vielleicht müsste sich da erstmal klären, ob ich die Rechtslage richtig interpretiere und das überhaupt der Fall ist. Falls grundsätzlich gilt Behandlung erfolgt = Zahlung fällig, sind jegliche weiteren Gedanken eigentlich hinfällig.
FM
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Re: Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Beitrag von FM »

Dazu gibt es:
§ 630c BGB
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
Textform reicht also, und er muss dann auch nur die voraussichtlichen Kosten nennen (inwieweit das eine Versicherung übernimmt, kann er auch gar nicht entscheiden).
Grantaire
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Re: Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Beitrag von Grantaire »

Das ist sehr hilfreich! Also das heißt, Zettel übereicht ist vollkommen ausreichend, es ist keine Bestätigung vom Patienten nötig, dass er den Zettel erhalten hat?
Kerstin_K
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Re: Nicht von Krankenkasse gedeckte Leistung: Mündliche Aussage ausreichend?

Beitrag von Kerstin_K »

Verantwortlich für den Zugangsnachweis ist immer der Absender.
Viel Grüße aus Hannover
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