WEG: Gutachter bei Wasserschaden

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charles1
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WEG: Gutachter bei Wasserschaden

Beitrag von charles1 »

A ist Eigentümer einer ETW, die er selbst bewohnt.

Vor einem Jahr hat sich durch eine defekte WC-Spülung in der darüber liegenden Wohnung ein
Wasserschaden in der Wohnung des A. ereignet. Zuständig für den Wasserschaden ist allein die
Wohngebäudeversicherung der WEG.

Der Schaden wurde wenige Wochen nach Eintritt durch eine von der Wohngebäudeversicherung
beauftragte Sachverständige (mit Prüfstellen-Zertifizierung, welcher Hintergrund sonst, ist unbekannt)
begutachtet. A. hat damals die Sachverständige darauf angesprochen, dass sich der geflieste
Badezimmerboden in einem Teilbereich von ca. 1/4 des Badezimmers abgesenkt hat.

Die Sachverständige war damals der Meinung, dass der Wasserschaden dafür nicht die Ursache ist.

A. hat dann während des letzen Jahres, zahlreiche Angebote zur Beseitigung des Wasserschadens,
von dem 3 Zimmer betroffen sind, eingeholt. Bei der Besichtigung durch Handwerker, die teilweise
auch über eine Qualifikation als Bausachverständiger verfügen, hat sich herausgestellt, dass es
sehr gut möglich ist, dass der Wasserschaden Ursache für den abgesenkten Fußboden im Bad ist.

A. hat diese Sachverständige erneut auf diese Angelegenheit, diesmal schriftlich, angesprochen, es
gab wieder eine Verneinung des Wasserschadens als Ursache.

Definitiv ist, dass sich der unter den Fliesen befindliche Estrich abgesenkt hat.

Der Estrich ist Gemeinschaftseigentum. A. hat sich nun an die Hausverwaltung gewandt und diese
wiederum an die Wohngebäudeversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung hat daraufhin dieselbe Sachverständige beauftragt, den Fußboden
zu öffnen und die Ursache des abgesenkten Estrichs zu klären.

Die Hausverwaltung hat für die Öffnung und Begutachtung einen Termin festgelegt und angekündigt,
dass der Boden nach Öffnung nicht am selben Tag wieder verschlossen???? wird.


A hat nun massive Probleme im Kopf:

Zum einen fürchtet er, dass er nach Öffnung des Bodens und Begutachtung des Bodens das Badezimmer
nicht (uneingeschränkt) benutzen kann.

Die Hausverwaltung wollte auf seine Nachfrage dbzgl. nicht eingehen.

Zudem wird das Badezimmer nach Begradigung des Estrichs neu verfliest werden müssen.

Sollte sich herausstellen, dass der Wasserschaden nicht Ursache für den abgesenkten Estrich ist,
hat die WEG die Begradigung des Estrichs und die Neuverfliesung des Badezimmerbodens
als TOP auf der nächsten Eigentümerversammlung zu beschliessen. Ergebnis evtl. auch fraglich.


Zudem ist A der Meinung, dass er einen Anspruch darauf hat, dass ein
Öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger für Estrichboden

den Fliesenboden öffnet und den Estrich begutachtet.

Wie sollte sich A verhalten und welche Ansprüche hat dieser?
Zuletzt geändert von ktown am 21.02.22, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WEG: Gutachter bei Wasserschaden

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

so wie ich es sehe, hat A seinen Ansprechpartner im Verwalter der WEG.
Dieser hat sich um die Schadensfeststellung zu sorgen.

Hat sich der Boden ohne Wasserschaden gesetzt, sorgt der Verwalter für die Wiederherstellung.
Hat sich der Boden durch den Wasserschaden gesetzt, sorgt der Verwalter in Verbindung mit der Versicherung für die Wiederherstellung.

A könnte den Verwalter beauftragen, einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen, nur für den Fall, dass es zu keiner kurzfristigen Lösung des Problemes kommt.

MfG
uwe
ktown
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Re: WEG: Gutachter bei Wasserschaden

Beitrag von ktown »

charles1 hat geschrieben: 19.02.22, 14:49 Zudem ist A der Meinung, dass er einen Anspruch darauf hat, dass ein
Öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger für Estrichboden
den Fliesenboden öffnet und den Estrich begutachtet.
Aus welcher Grundlage soll dieser Anspruch entspringen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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