Nachehelicher Unterhalt - Weshalb denn das?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Starwars2001
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Nachehelicher Unterhalt - Weshalb denn das?

Beitrag von Starwars2001 »

Hallo zusammen,

am 01.04.2022 endet das Trennungsjahr von A (Mann) und B (Frau). Nun machen sich A und B im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung Gedanken, wie es weitergeht.
Einig ist man sich über den Zugewinnausgleich - nun geht es um den nachehelichen Unterhalt.
B argumentiert, dass ein nachehelicher Unterhalt für 1/3 - 1/4 der Gesamtehedauer zu zahlen ist. A argumentiert, dass nach der Scheidung jeder "auf eigenen Füßen zu stehen hat".
B hat während der Ehe keine beruflichen Nachteile erlitten - seit mehreren Monaten arbeitet sie in einer deutlich höher eingruppierten Stelle als vor der Ehe. Das Bruttogehalt von B liegt bei rd. 4.000€ (bei einer 80% Stelle). Hinzu kommen noch Kindergeld und Kindesunterhalt. Das Gehalt von A liegt bei rd. 6.500€.
Weiter hat B dem Vorgesetzten signalisiert, auf 100% aufstocken zu wollen. Dadurch steigt das Gehalt auf rd. 5.000€.
A argumentiert, dass man sowohl mit der 80% stelle als auch mit einer 100% Stelle auf "eigenen Beinen" stehen kann und es keinen Grund für einen nachehelichen Unterhalt gibt.

Wie ist die Einschätzung in diesem fiktiven Fall?
lottchen
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Re: Nachehelicher Unterhalt - Weshalb denn das?

Beitrag von lottchen »

Wie lange waren beide verheiratet? Gibt es Kinder, andere Verpflichtungen? Gab es Trennungsunterhalt?Haben beide während der Ehe gearbeitet?
Ohne die Besonderheiten dieser Ehe / den Standart zu kennen würde ich zumindest theoretisch sagen dass sowohl 6500€ auf der einen Seite und 5000€ Bruttoeinkommen auf der anderen Seite reichen sollten sein Leben zu finanzieren und den bisherigen Standart zu halten. Ehebedingte Nachteile die auszugleichen wären scheint es ja nicht zu geben.
Evariste
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Re: Nachehelicher Unterhalt - Weshalb denn das?

Beitrag von Evariste »

Starwars2001 hat geschrieben: 07.03.22, 13:01 B argumentiert, dass ein nachehelicher Unterhalt für 1/3 - 1/4 der Gesamtehedauer zu zahlen ist.
Von so einer "Formel" habe ich noch nie gehört. Wenn die Ehe nur kurz war (< 3 Jahre), gibt es gar keinen Aufstockungsunterhalt. Ansonsten ist das immer so ein bisschen Glückssache, wie der Richter entscheidet. Wahrscheinlich wird es aber bei einer Einkommensdifferenz von ca. 30% Aufstockungsunterhalt geben.

In diesem Zusammenhang immer an die "Unterhaltskette" denken. Angenommen, der unterhaltsberechtigte Expartner wird wärend der Frist arbeitslos und findet keine Arbeit mehr, dann entsteht ein neuer Unterhaltstatbestand und der unterhaltspflichtige Expartner muss zum einen mehr zahlen und zum anderen länger (bis der Expartner wieder auf die Füße kommt).
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