Mietverhältnis, Einzug Flüchtling - Einzug Lebensgefärte (in)

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Hotte Trotte
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Mietverhältnis, Einzug Flüchtling - Einzug Lebensgefärte (in)

Beitrag von Hotte Trotte »

Hallo

Mich würde folgende Situation interessiern.
Ich mache mir schon eine Weile Gedanken, Flüchtling(e) aus der
Ukraine bei mir aufzunehmen (Platztechnisch kein Problem)!
Darf Ich das so einfach, muss Ich meinen Vermieter vorab fragen?

Wie sieht es aus, wenn ein Single eine neue Beziehung eingeht. Und man gerne
zusammen ziehen möchte.

Muss Ich in beiden Fällen um Erlaubnis fragen?

H.
ktown
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Re: Mietverhältnis, Einzug Flüchtling - Einzug Lebensgefärte (in)

Beitrag von ktown »

Rein formal ist der Vermieter zu fragen.
Hotte Trotte hat geschrieben: 11.04.22, 14:38 Muss Ich in beiden Fällen um Erlaubnis fragen?
Nein. Lebensgemeinschaften sind vom Vermieter zu akzeptieren.

Wenn man natürlich mit den Ukrainern eine Kommune eröffnen will, dann sollte man das vielleicht von einem Anwalt abklopfen lassen. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Mietverhältnis, Einzug Flüchtling - Einzug Lebensgefärte (in)

Beitrag von lottchen »

Über den Einzug von Ehepartnern / Kindern ist der Vermieter lediglich zu informieren. Die hat er hinzunehmen.
Beim Einzug von Lebensgefährte / Lebensgefährtin ist die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Die kann dieser normalerweise nicht verweigern.
Beim Einzug von Flüchtlingen / Untermietern ist der Vermieter ebenfalls um Erlaubnis zu fragen.

Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner gelten mietrechtlich nicht als Dritte im Sinne des § 540 BGB. Lebensgefährten, Flüchtlinge und Untermieter schon (§ 553 BGB).
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