Krankenversicherung fordert Geld zurück

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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skillor40
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Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von skillor40 »

Hallo zusammen,

Für meine Behandlung beim bei Arzt muss ich zunächst alle ausgestellten Rechnungen selbst zahlen, im Anschluss reiche ich diese bei meiner Krankenversicherung ein und erhalte 75% von der Gezahlten Summe zurück.

Meine Krankenkasse hat in der Vergangenheit versehentlich 2x 100% erstattet.
Heute kriege ich einen Anruf (4Monate nach Auszahlungen), mit der Bitte die zu viel gezahlte Summe zurück zu überweisen.

Wie ist die Rechtslage?
ExDevil67
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von ExDevil67 »

Was für eine (Wunsch)Antwort erwarten Sie hier?
Wenn der Vertrag mit der PKV(?) nur eine Erstattung von 75% der Kosten vorsieht, dann hat man unberechtigt Geld erhalten und muss die Überzahlung erstatten.
Tastenspitz
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von Tastenspitz »

Es geht hier vermutlich um eine PKV.
Dann sollte man den Betrag wohl zurück überweisen. Zum einen, weil es fälschicherweise erstattet wurde. Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung.
Und zum anderen weil dies durchaus ein Grund zur Kündigung des Vetrages sein kann. Ob und wie man da weiter versichert sein wird kann also auch Teil der Konsequenz sein.
Man kann auch Anfragen und darum bitte, es mit der nächsten Rechnung zu verrechnen. Das wäre dann Kulanz seitens der PKV.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
skillor40
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von skillor40 »

Tastenspitz hat geschrieben: 20.05.22, 11:10 Es geht hier vermutlich um eine PKV.
Dann sollte man den Betrag wohl zurück überweisen. Zum einen, weil es fälschicherweise erstattet wurde. Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung.
Und zum anderen weil dies durchaus ein Grund zur Kündigung des Vetrages sein kann. Ob und wie man da weiter versichert sein wird kann also auch Teil der Konsequenz sein.
Man kann auch Anfragen und darum bitte, es mit der nächsten Rechnung zu verrechnen. Das wäre dann Kulanz seitens der PKV.
Vielen Dank für deine Antwort.

Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine gesetzliche Krankenversicherung.
Die Leistung, welches in Anspruch genommen wurde, wird 75% von der Krankenversicherung übernommen.
GS
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von GS »

Hallo skillar40
Du schreibst:
Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine gesetzliche Krankenversicherung.
Die Leistung, welches in Anspruch genommen wurde, wird 75% von der Krankenversicherung übernommen.V
Geht es hier wirklich um eine deutsche gesetzliche Krankenkasse? Wenn nein, wäre es hilfreich gewesen, das gleich zu Anfang zu schreiben, denn in diesem Forum geht es um deutsches Recht..
Wenn ja, handelt es sich eventuell um eine satzungsgemäß mögliche Kostenerstattungsvereinbarung gem § 13 (2) SGB V? Aber auch dann ist ein fixer Erstattungsprozentsatz von 75 % eher ungewöhnlich, und noch dazu ungewöhnlich hoch.

Gruß
von GS
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Czauderna
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von Czauderna »

GS hat geschrieben: 20.05.22, 16:54 Hallo skillar40
Du schreibst:
Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine gesetzliche Krankenversicherung.
Die Leistung, welches in Anspruch genommen wurde, wird 75% von der Krankenversicherung übernommen.V
Geht es hier wirklich um eine deutsche gesetzliche Krankenkasse? Wenn nein, wäre es hilfreich gewesen, das gleich zu Anfang zu schreiben, denn in diesem Forum geht es um deutsches Recht..
Wenn ja, handelt es sich eventuell um eine satzungsgemäß mögliche Kostenerstattungsvereinbarung gem § 13 (2) SGB V? Aber auch dann ist ein fixer Erstattungsprozentsatz von 75 % eher ungewöhnlich, und noch dazu ungewöhnlich hoch.

Gruß
von GS
Hallo,
ich kenne so eine Regelung, die aber schon uralt ist und kaum noch Anwendung finden dürfte. bei uns gab es in grauer Vorzeit mal einen Kreis von freiwillig Versicherten Angestellten, die nicht auf "Krankenschein" zur Behandlung gingen und uns die Privatrechnung für Medikamente/Arzneien zur Erstattung einreichten. Damals waren das 75% vom Rechnungsbetrag. die Versicherungsklassen wurden allerdings schon vor meiner Zeit, also vor 1968, geschlossen, sodass dort niemand mehr hereinkam.
die schon dort eingestuft waren, konnten aber dieses "Privileg" aufrechterhalten - ich denke nicht, dass es davon heute noch Versicherte gibt. Vielleicht ist es bei dieser Kasse hier so ähnlich. Zum Kostenerstattungsverfahren in der heutigen zeit hier eine fachliche Erläuterung - https://www.aok.de/pk/versichertenservi ... rstattung/
Gruss
Czauderna
GS
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von GS »

Hallo Czauderna,
ich erinnere mich noch dunkel an das Phänomen der sog. DO-Angestellten (DO für "Dienstordnung"), Dabei handelte es sich um bestimmte Kassenmitarbeiter, eher in den oberen Etagen angesiedelt. Deren Leistungsanspruch gegen ihre Kasse (diejenige, bei der sie auch beschäftigt waren) war vom Umfang her in etwa vergleichbar war mit dem von PKV-versicherten Beamten, die damals durch die Bank z. B. Beihilfe für Krankenhauswahlleistungen hatten (Ausnahme Einbettzimmer sowie generell Post-A).
Im Ergebnis hatten die DOler es nicht nötig, deswegen bei der privaten Konkurrenz anklopfen zu müssen.

Aber hier sieht es nach etwas anderem aus, denn an einen 25%igen Selbstbehalt für die DOler kann ich mich nicht erinnern - was natürlich nichts zu sagen hat. Und sollte dieser Selbstbehalt keinen absulten DM- oder €-Deckel (gehabt)haben, wäre er natürlich ein heißes Eisen im kostspieligen Ernstfall.

Gruß
von GS
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Chavah
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von Chavah »

Czauderna, irgendwas stimmt da nicht bei dem, was du schreibst. Ich war lange nach 1968 freiwillig versichert in der GKV. Ich konnte mich immer auch privat behandeln lassen, incl. Klinikaufenthalten bei der Geburt meiner Kinder, hab die Rechnungen dann bei der GKV eingereicht und den Anteil erstattet bekommen, der Rest lief dann über die Beihilfe. Das war aber nie ein Thema bei meiner Krankenkasse.

Chavah
Czauderna
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von Czauderna »

Chavah hat geschrieben: 21.05.22, 18:01 Czauderna, irgendwas stimmt da nicht bei dem, was du schreibst. Ich war lange nach 1968 freiwillig versichert in der GKV. Ich konnte mich immer auch privat behandeln lassen, incl. Klinikaufenthalten bei der Geburt meiner Kinder, hab die Rechnungen dann bei der GKV eingereicht und den Anteil erstattet bekommen, der Rest lief dann über die Beihilfe. Das war aber nie ein Thema bei meiner Krankenkasse.

Chavah
Hallo,
was du "erlebst" hast, das gilt ja heute noch - das ist das Verfahren "Kostenerstattung" - natürlich sehr beliebt bei Beamten bzw. Personen mit Beihilfeanspruch.
Das, was ich beschrieben habe, war etwas anders - hier mal ein Beispiel - wenn es das heute noch gäbe.
1. Privatrezept für "Viagra" (kein Kassenmittel)
und auf dem gleichen Rezept ein "normales" Medikament, welches auch über Kassenverordnung hätte bezogen werden können.
Nach der heutigen Regelung, die auch schon damals galt, würde die Kasse nur das "Kassenmedikament" erstatten, den Rest eben nicht.
Bei den Fällen, die ich erwähnt habe, würde nach dieser Regelung vom Rezeptgesamtpreis 75% erstattet, auch dann, wenn nur "Viagra" verordnet worden wäre.
Wie gesagt, das war einmal und ich habe es auch nur erwähnt, weil im Eingangsbeitrag von einer 75% Erstattung die Rede war.
Gruss
Czauderna
GS
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von GS »

Chavah schreibt:
Czauderna, irgendwas stimmt da nicht bei dem, was du schreibst. Ich war lange nach 1968 freiwillig versichert in der GKV. Ich konnte mich immer auch privat behandeln lassen, incl. Klinikaufenthalten bei der Geburt meiner Kinder, hab die Rechnungen dann bei der GKV eingereicht und den Anteil erstattet bekommen, der Rest lief dann über die Beihilfe. Das war aber nie ein Thema bei meiner Krankenkasse.
Chavah
Die Kombination "GKV+Beihilfe" war besonders beliebt in NRW, zumindest so lange, wie dort der Bemessungssatz "stationär" auch für Erwachsene 80 % war. Die fehlenden 20% bei den Wahlleistungen waren kein Problem, da die allg. Krankenhausleistungen (Regelleistungen) zu 180 % gedeckt waren (100% Kasse + 80% Beihilfe, keine Begrenzung auf 100%).

Als dann (1994) der Bemessungssatz auf den Bundesbeihilfestandard (80% nur für Kinder, sonst 50 oder immerhin 70%) geändert wurde, ging diese Rechnung zumindest bei 50% nicht mehr auf. Auch bei 70% war es eine knappe Kiste.
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Evariste
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von Evariste »

Irgendwie ist da jetzt die Ausgangsfrage in Vergessenheit geraten...

Würde mich auch interessieren: Wenn die GKV versehentlich zuviel erstattet, muss man das dann immer zurückzahlen, bzw. unter welchen Voraussetzungen nicht?

Auch kommt mir das komisch vor:
skillor40 hat geschrieben: 20.05.22, 10:54 Heute kriege ich einen Anruf
Müsste es da nicht einen schriftlichen Bescheid o. ä. geben?
Czauderna
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von Czauderna »

Evariste hat geschrieben: 22.05.22, 09:46 Irgendwie ist da jetzt die Ausgangsfrage in Vergessenheit geraten...

Würde mich auch interessieren: Wenn die GKV versehentlich zuviel erstattet, muss man das dann immer zurückzahlen, bzw. unter welchen Voraussetzungen nicht?

Auch kommt mir das komisch vor:
skillor40 hat geschrieben: 20.05.22, 10:54 Heute kriege ich einen Anruf
Müsste es da nicht einen schriftlichen Bescheid o. ä. geben?
Hallo,
da hast du natürlich recht - bei einer Leistungsüberzahlung kommt es in der Praxis auf Details an, z.B. in diesem Falle, wie sind die Vertragsbedingungen, also sind die 75% festgeschrieben und hätte der Versicherte direkt merken müssen, dass die Erstattung zu hoch war und um welche Beträge handelt es sich hier.
Wenn die beiden ersten Fragen mit "ja" beantwortet werden können und die Summe den ganzen Aufwand lohnt, also schätzungsweise über 50€ liegt, dann würde ich als Krankenkasse schon eine Rückforderung durchführen, natürlich mit schriftlichem Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung.
Gruss
Czauderna
GS
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Re: Krankenversicherung fordert Geld zurück

Beitrag von GS »

Evariste schreibt:
Irgendwie ist da jetzt die Ausgangsfrage in Vergessenheit geraten...
Da ist was dran, liegt aber auch daran, dass der TE salamitaktisch vorgegangen ist und sich dann gar nicht mehr meldet, um die Unklarheiten, die er hinterlassen hat, zu beseitigen. Aber vllt. kommt er ja noch mal zurück.

Bis dahin können die solchermaßen Düpierten zumindest unter sich die Beiträge, die so entstanden sind, diskutieren, meinetwegen auch vertiefen. Dann haben sie ihren Senf wenigstens nicht ganz umsonst dazugetan. Aber klar - irgendwann wird es dann komplett O.T.
Evariste schreibt:
Auch kommt mir das komisch vor:
skillor40 hat geschrieben: ↑20.05.22, 09:54
Heute kriege ich einen Anruf
Müsste es da nicht einen schriftlichen Bescheid o. ä. geben?
Sicher eine rhetorische Frage, denn die Antwort lautet "ja". Vermutlich hat bei der Kasse jemand seinen Fehler entdeckt und probiert es mit dem Anruf nach der Methode "Schwamm drüber".
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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