Hallo,
gegeben sei folgender fiktiven Sachverhalt:
P ist von Tag 1 18:00 Uhr bis zum Tag 3 14:00 Uhr durchgehend im Schlaflabor des Krankenhauses K, er nimmt hierzu an diversen Konsultationen mit Ärzten, an Vorträgen sowie Frühstück, Mittagessen und Abendessen teil und erhält auch WLAN-Zugang. Den Ablauf regelt ein detaillierter Tagesplan.
Nach Abschluss der Behandlung erhält P einen Arztbrief, aus dem eine "ambulante" Behandlung im angegebenen Zeitraum hervorgeht. Da P von seiner Zusatzversicherung nur dann eine Erstattung pauschaler Leistungen erhalt, wenn er eine "stationäre" Krankenhausaufenthalt nachweisen kann fordert P die K auf, den Krankenhausaufenthalt entsprechend der tatsächlichen Ausgestaltung zu bestätigen.
K ist der Ansicht, dass es sich um eine ambulante Behandlung handelt, die auch so abgerechnet worden sei. Eine außerhalb des Arztbriefes und der Abrechnung mit der KV ausgestellte Bescheinigung mit den P zu einem stationären Aufenthalt will K nicht ausstellen.
1. Ist die Behandlung stationär oder ambulant ?
+ Durchgehender Klinikaufenthalt mit Verpflegung
+ Andere KV als die des P sehen den Aufenthalt im Schlaflabor als stationäre
Behandlung und akzeptieren auch entsprechende Abrechnung
- KV des P lässt für das Schlaflabor Abrechnung nur als ambulante Behandlung zu
2. Verhält sich K rechtskonform ?
- K hat P nicht darauf hingewiesen, dass er trotz der typischen stationären
Aufnahmeprozeduren nur ambulant behandelt wird
3. Hätte eine Feststellungsklage des P gegen K vor dem zuständigen Amtsgericht hinsichtlich der Feststellung
eines stationären Krankenhausaufenthalts Erfolg ?
o Entscheidend Antwort zu Frage 1.
4. Hätte eine Schadensersatzklage des P gegen K vor dem zuständigen Amtsgericht hinsichtlich des entstandenen Schadens aus der von der Zusatzversicherung mangels Nachweis des stationären Krankenhausaufenthalts versagten Erstattung Erfolg ?
o Entscheidend Antwort zu Frage 1.
Dankeschön für konstruktive Beiträge dazu und Viele Grüsse,
Ulf
Stationäre oder ambulante Behandlung ?
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Re: Stationäre oder ambulante Behandlung ?
In Anbetracht dieser Entscheidung:
https://www.ecovis.com/medizin/ein-tag- ... den-haben/
würde ich im genannten Fall eine stationäre Behandlung bejahen, da offenbar sowohl ein über 24-stündiger Behandlungsplan als auch ein Eingebundensein in einen stationären Alltag vorlagen.
https://www.ecovis.com/medizin/ein-tag- ... den-haben/
würde ich im genannten Fall eine stationäre Behandlung bejahen, da offenbar sowohl ein über 24-stündiger Behandlungsplan als auch ein Eingebundensein in einen stationären Alltag vorlagen.
Re: Stationäre oder ambulante Behandlung ?
Hallo,
so, wie geschildert handelt es sich hier wohl um eine PKV-Versicherung.
Bei einer GKV-Versicherung wäre es einwandfrei eine stationäre Behandlung.
Bei der PKV kommt es wahrscheinlich auch auf die Versicherungsbedingungen bzw. den Versicherungsvertrag an.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert handelt es sich hier wohl um eine PKV-Versicherung.
Bei einer GKV-Versicherung wäre es einwandfrei eine stationäre Behandlung.
Bei der PKV kommt es wahrscheinlich auch auf die Versicherungsbedingungen bzw. den Versicherungsvertrag an.
Gruss
Czauderna
Re: Stationäre oder ambulante Behandlung ?
Nach meinem Kenntnisstand ist das nicht der Fall. Die Krankenkassen stehen auf dem Standpunkt, dass die entsprechenden Untersuchungen eine ambulante Leistung sind und auch nur entsprechend vergütet werden müssen.
Dazu gibt es sogar Rechtsprechung, z. B. SG Braunschweig 40. Kammer, Urteil vom 07.09.2010, S 40 KR 504/07:
Ich finde das auch sehr merkwürdig, aber so ist wohl die Rechtslage.Seit der Änderung/Ergänzung der GBA-Richtlinie zum 11.11.2004 kann auch die Polysomnographie in zugelassenen Schlaflaboren (§ 2 Anlage I Nr. 3) ambulant durchgeführt werden und nicht mehr wie davor nur vollstationär in Krankenhäusern. Die streitgegenständliche, 2007 durchgeführte Untersuchung hätte ambulant erfolgen müssen (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
NIchts für ungut, aber dass an dieser Stelle immer der Hinweis auf die Versicherungsbedingungen erfolgt... Derartige Streitfragen werden selten detailliert in den Versicherungsbedingungen geregelt. Warum auch? Was hat die Versicherung davon?
Re: Stationäre oder ambulante Behandlung ?
Hallo zusammen,
@Ulf,
1) was steht denn in den * Papieren, die vor dem * Behandlungsbeginn von Dir * durchgelesen und * unterschrieben wurden?
2) Wurde auch die angebotene Vollverpflegung berechnet? Wenn ja, nach welcher GOÄ-Ziffer ?
Gruß
von GS
* fiktiv(en)
@Ulf,
1) was steht denn in den * Papieren, die vor dem * Behandlungsbeginn von Dir * durchgelesen und * unterschrieben wurden?
2) Wurde auch die angebotene Vollverpflegung berechnet? Wenn ja, nach welcher GOÄ-Ziffer ?
Gruß
von GS
* fiktiv(en)
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Stationäre oder ambulante Behandlung ?
Hallo,
es handelt sich offensichtlich nicht um eine GKV-Kasse. Ich habe dazu noch das gefunden -https://schlafapnoe.de/schlaflabor-kos ... n-rechnen/
Gruss
Czauderna
es handelt sich offensichtlich nicht um eine GKV-Kasse. Ich habe dazu noch das gefunden -https://schlafapnoe.de/schlaflabor-kos ... n-rechnen/
Gruss
Czauderna
Re: Stationäre oder ambulante Behandlung ?
Hallo,
ich habe mich bezgl. GKV nochmal schlau gemacht und nachgefragt bei einem aktiven Kollegen. demnach wird heute eine Schlaflaborbehandlung im Krankenhaus mit 2 Übernachtungen tatsächlich nicht als vollstationär, sondern als teilstationär abgerechnet, was zur Folge hat, dass der Patient bzw. die Patientin keine Zuzahlung leisten muss.
Gruss
Czauderna
ich habe mich bezgl. GKV nochmal schlau gemacht und nachgefragt bei einem aktiven Kollegen. demnach wird heute eine Schlaflaborbehandlung im Krankenhaus mit 2 Übernachtungen tatsächlich nicht als vollstationär, sondern als teilstationär abgerechnet, was zur Folge hat, dass der Patient bzw. die Patientin keine Zuzahlung leisten muss.
Gruss
Czauderna
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