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Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 12.06.22, 09:22
von ClaraFall
Text zum Buch:
Der Rechtsstaat bricht sein zentrales Versprechen
Das Versprechen lautet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Aber sie sind nicht gleich. Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind; es benachteiligt die, die wenig oder nichts haben. Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt schwarzfahren, enden hart und immer härter.
Ein Jurist packt aus.
In einer beunruhigenden Reportage deckt der Jurist Ronen Steinke systematische Ungerechtigkeit im Strafsystem auf. Er besucht Haftanstalten, recherchiert bei Staatsanwälten, Richtern, Anwälten und Verurteilten.
Und er stellt dringende Forderungen, was sich ändern muss.
Systematische Ungerechtigkeit im Strafsystem
Gerichtsverfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt schwarzfahren, enden hart und immer härter.
Die Gründe dafür hängen mit den Gesetzen zusammen. Und mit dem, was die Gerichte heute aus diesen Gesetzen machen. Das mag man achselzuckend hinnehmen: Es gibt halt Oben und Unten. Wer Geld hat, der hat es überall leichter. Aber wenn sich der Rechtsstaat so etwas nachsagen lassen muss, dann ist das kein Recht.
Es sind angespannte, gereizte Zeiten in Deutschland. Die sozialen Gegensätze verschärfen sich. Arm und Reich entfernen sich immer mehr voneinander. Und die Justiz steht mittendrin - und versucht, die Wogen zu glätten? Die Gleichheit zu verteidigen?
Nein, sie macht leider mit beim Auseinandertreiben.
Zitat Ende
s. buchkatalog.de

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 12.06.22, 11:09
von Evariste
Hm, es wäre schön, nicht einfach nur den Klappentext zu kopieren, sondern auch etwas Eigenes über das Buch zu sagen. Oder haben Sie das Buch noch gar nicht gelesen?

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 12.06.22, 11:43
von ClaraFall
Ich fand es sehr interessant, deswegen hier die "Werbung" für das Buch
(bei einem -vermeintlich?- am Thema interessiertem Publikum).

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 12.06.22, 22:56
von Evariste
ClaraFall hat geschrieben: 12.06.22, 11:43 Ich fand es sehr interessant
Das Buch oder den Klappentext?

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 14.06.22, 06:53
von blackylein
ClaraFall hat geschrieben: 12.06.22, 11:43 Ich fand es sehr interessant, deswegen hier die "Werbung" für das Buch
(bei einem -vermeintlich?- am Thema interessiertem Publikum).
Was genau lohnt sich, dieses Buch zu kaufen?

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 14.06.22, 08:05
von ClaraFall
Wo war hier von "kaufen" die Rede ?
Es geht ums Lesen!
(der Unterschied ist vielen aber offensichtlich nicht bekannt
- woher sonst der Erfolg von XX und co.?)

Nur zur Erinnerung (oder Aufklärung?):
Es gibt Büchereien, die Bücher verleihen.
Und zuvor sogar extra besorgen, falls nicht im Bestand.

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 12.07.22, 10:42
von Chavah
Nur aufgrund des hier zitierten Klappentextes lohnt sich weder das kaufen noch das lesen. Eine Buchvorstellung ist mehr als das.

Chavah

Re: Buchvorstellung: Steinke, Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Verfasst: 12.07.22, 14:18
von Tastenspitz
Wenn man gleiche Fälle vergleicht (wenn es sowas überhaupt gibt) dürfte die Ungleichheit gering sein.
Kritikpunkt ist hier eher, das da:
ClaraFall hat geschrieben: 12.06.22, 09:22 Die Gründe dafür hängen mit den Gesetzen zusammen. Und mit dem, was die Gerichte heute aus diesen Gesetzen machen.
Die Ungleichheit die ich immer wieder ankreide, ist der "Mengenrabatt" im Strafrecht. Bsp: Ein Raub - 3 Jahre. 5 x Raub - mglw. 5 Jahre und nicht 5 x 3 Jahre, was ja von der Logik her geboten wäre. Verbot der Summierung siehe §54 Abs. 2 StGB.
Ebenso ist nmE. der § 46a im StGB einer, der klar dem Vermögenden Täter zuarbeitet.
Aber ich bin schon wieder www vom topic.... :|
Und nein, ich habe das Buch nicht gelesen. Werd ich wohl auch nicht.