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Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 08:41
von papamoll
Wenn ich richtig informiert bin, hat der Vermieter einer Wohnung das Recht, im Notfall mit einem Schlüssel in seine Wohnung zu kommen. Wenn man als Mieter die Schlösser tauscht, hat man dem VM einen Ersatzschlüssel zu geben. Was ist, wenn VM und M im Rechtsstreit liegen und der M befürchtet, dass der VM seine zeitweise Abwesenheit wegen bspw. Krankheit oder Urlaub ausnutzen wird, sich in der Wohnung mal umsieht und bspw. nach Akten oder Anwaltskorrespondenz sucht?

Einerseits hat man kein Recht, den Zugang zur Wohnung im Notfall zu verwehren, andererseits ist es bestimmt strafbar, wenn man ohne Notfall als VM in die Wohnung des M geht (muß aber auch erst jemand merken und dem M mitteilen!!). Wie könnte eine rechtssichere Lösung für M hier aussehen? Schloß austauschen, dem Nachbarn den Schlüssel geben und Hinweis an der Wohnungstür anbringen, dass eine Vertrauensperson in der Nähe den Wohnungsschlüssel hat?

Re: Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 09:10
von ktown
papamoll hat geschrieben: 06.08.22, 08:41 Wenn ich richtig informiert bin, hat der Vermieter einer Wohnung das Recht, im Notfall mit einem Schlüssel in seine Wohnung zu kommen. Wenn man als Mieter die Schlösser tauscht, hat man dem VM einen Ersatzschlüssel zu geben.
Da hat sich der Vermieter wohl falsch informiert. Dem Vermieter steht während Zeitraums einer Vermietung kein Schlüssel zu.

Re: Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 09:38
von ExDevil67
papamoll hat geschrieben: 06.08.22, 08:41 Schloß austauschen, dem Nachbarn den Schlüssel geben
Das wäre eine Möglichkeit.
Und selbst wenn der der nicht da ist, wenn es ein echter Notfall ist gibt's noch die Alternative das Polizei und Feuerwehr die Tür öffnen. Was nebenbei selbst mit Schlüssel beim Vermieter wohl die üblichste Varianten sein dürfte, oder steht der Vermieter 24/7 mit dem Schlüssel in der Hand vor'm Haus?

Re: Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 09:49
von papamoll
ktown hat geschrieben: 06.08.22, 09:10 Da hat sich der Vermieter wohl falsch informiert. Dem Vermieter steht während Zeitraums einer Vermietung kein Schlüssel zu.
O.k., dann war ich möglicherweise falsch informiert. Mir sagte es zumindest mal ein Bekannter, der Wohnungen vermietet, dass ihm als VM rechtlich immer ein Wohnungsschlüssel zustehen würde. Dann hatte der sich wohl getäuscht und mir etwas falsches gesagt. Soll vorkommen...

Re: Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 09:55
von papamoll
ExDevil67 hat geschrieben: 06.08.22, 09:38
Und selbst wenn der der nicht da ist, wenn es ein echter Notfall ist gibt's noch die Alternative das Polizei und Feuerwehr die Tür öffnen. Was nebenbei selbst mit Schlüssel beim Vermieter wohl die üblichste Varianten sein dürfte, oder steht der Vermieter 24/7 mit dem Schlüssel in der Hand vor'm Haus?
Das ist klar, dass im Notfall die Feuerwehr die Tür öffnet, wenn die Hütte brennt und nicht nachfragt. Ich hatte Bedenken, dass der VM möglicherweise das Recht hat, sein Eigentum jederzeit betreten zu dürfen, indem er sich einen Notfall ausdenkt, wie bspw. er hätte Gas oder Rauch gerochen und meinte, es käme aus seiner Wohnung...

Re: Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 09:59
von ktown
Dann hat der Bekannte wohl bisher noch keinen Mieter gehabt der das Mietrecht kennt.

Re: Wohnungschlüssel für Eigentümer bei Rechtsstreit mit ihm

Verfasst: 06.08.22, 12:49
von papamoll
Danke für den Link, ist schon weitergeleitet.