Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

Moderator: FDR-Team

papamoll
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 126
Registriert: 21.01.15, 14:46

Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von papamoll »

Seit einigen Jahren müssen Internethändler, die Software in der Elektronischen Software Distribution (ESD; also per eMail) verkaufen, dem Kunden die MwSt. berechnen, die im Endkunden-Land gilt. Ein dt. Händler berechnet dem österr. Kunden 20% österr. MwSt., wenn er den Lizenzkey per eMail schickt. BTW, schickt er die Software als Paket, sind 19% dt. MwSt. fällig. Nicht-EU-Händler müssen sich UST.-IDs in europ. Ländern beantragen, wenn sie in der EU Software über ESD verkaufen.

Was würde passieren, wenn eine Nicht-EU-Firma, bspw. aus den USA, in Dtl. und anderen EU-Ländern Software verkauft, ohne dem dt./europ. Endkunden die landesgültige MwSt. in Rechnung zu stellen? Aus meiner rechtlichen Sicht, sollte das internationale Steuerhinterziehung sein. Die US-Firma hat damit zumindest 19% mehr Marge als der dt. Händler bzw. kann dt. Händler nicht mehr kostendeckend arbeiten, wenn der Amerikaner bspw. mit 15% Marge arbeitet. Wie könnte sich ein dt. Händler gegen den US-Händler wehren? Bestimmt kann man das als unlauteren Wettbewerb bezeichnen, aber den US-Händler bekommt man doch sicherlich an einem dt. Gericht verklagt oder abgemahnt. Am meisten geschädigt sind mit Sicherheit die EU-Finanzämter. Können die EU-Finanzbehörden überhaupt irgendwas gegen den US-Händler ausrichten, der in EU-Länder verkauft, aber keine MwSt. an die EU-Finanzämter abführt? Welche dt. oder europ. Finanzbehörde würde sowas denn strafrechtlich verfolgen können?
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3461
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von Niemand2000 »

papamoll hat geschrieben: 21.09.22, 16:57 Seit einigen Jahren müssen Internethändler, die Software in der Elektronischen Software Distribution (ESD; also per eMail) verkaufen, dem Kunden die MwSt. berechnen, die im Endkunden-Land gilt. Ein dt. Händler berechnet dem österr. Kunden 20% österr. MwSt., wenn er den Lizenzkey per eMail schickt. BTW, schickt er die Software als Paket, sind 19% dt. MwSt. fällig. Nicht-EU-Händler müssen sich UST.-IDs in europ. Ländern beantragen, wenn sie in der EU Software über ESD verkaufen.

Was würde passieren, wenn eine Nicht-EU-Firma, bspw. aus den USA, in Dtl. und anderen EU-Ländern Software verkauft, ohne dem dt./europ. Endkunden die landesgültige MwSt. in Rechnung zu stellen? Aus meiner rechtlichen Sicht, sollte das internationale Steuerhinterziehung sein. Die US-Firma hat damit zumindest 19% mehr Marge als der dt. Händler bzw. kann dt. Händler nicht mehr kostendeckend arbeiten, wenn der Amerikaner bspw. mit 15% Marge arbeitet. Wie könnte sich ein dt. Händler gegen den US-Händler wehren? Bestimmt kann man das als unlauteren Wettbewerb bezeichnen, aber den US-Händler bekommt man doch sicherlich an einem dt. Gericht verklagt oder abgemahnt. Am meisten geschädigt sind mit Sicherheit die EU-Finanzämter. Können die EU-Finanzbehörden überhaupt irgendwas gegen den US-Händler ausrichten, der in EU-Länder verkauft, aber keine MwSt. an die EU-Finanzämter abführt? Welche dt. oder europ. Finanzbehörde würde sowas denn strafrechtlich verfolgen können?
wurde denn in dem fiktiven Beispiel die EUSt in Rechnung gestellt?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von FM »

papamoll hat geschrieben: 21.09.22, 16:57 Was würde passieren, wenn eine Nicht-EU-Firma, bspw. aus den USA, in Dtl. und anderen EU-Ländern Software verkauft, ohne dem dt./europ. Endkunden die landesgültige MwSt. in Rechnung zu stellen? Aus meiner rechtlichen Sicht, sollte das internationale Steuerhinterziehung sein.
Das dürfte davon abhängen, welche zwischenstaatlichen Vereinbarungen es dazu zwischen dem jeweiligen Drittstaat und Deutschland oder der EU gibt. Fall es zu der Frage keine gibt, kann dem ausländischem Unternehmen ziemlich egal sein, welches Steuerrecht in Deutschland gilt. Dem Kunden aber nicht, wenn er in Deutschland ist.

Bei Warensendungen ist das relativ einfach: der deutsche Zoll erhebt die Einfuhrumsatzsteuer z.B. im Hamburger Hafen oder am Flughafen Frankfurt. Bei online erbrachten Dienstleistungen dürfte es für den Zoll schwieriger sein, davon etwas zu erfahren.
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3461
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von Niemand2000 »

Genauere Infos bekommt man bei https://www.zoll.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=5. Sollten die E-Mail-Adressen in dieser pdf nicht mehr aktuell sein, könnte auch https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenf ... _node.html hilfreich sein.
Tom998
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 501
Registriert: 30.07.13, 16:47

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von Tom998 »

Für die Umsatzbesteuerung der in den USA ansässigen Unternehmer ist das FA Bonn-Innenstadt zuständig:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustz ... 00001.html
papamoll
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 126
Registriert: 21.01.15, 14:46

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von papamoll »

Niemand2000 hat geschrieben: 21.09.22, 19:00 wurde denn in dem fiktiven Beispiel die EUSt in Rechnung gestellt?
Nein, es wird die dt./europ. MwSt. nicht berechnet. War eigentlich klar dargestellt, dass die ausländische Firma die MwSt. nicht berechnet und damit einen Preisvorteil gegenüber den dt. Händler sich "ergaunert".
papamoll
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 126
Registriert: 21.01.15, 14:46

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von papamoll »

FM hat geschrieben: 21.09.22, 20:29 Das dürfte davon abhängen, welche zwischenstaatlichen Vereinbarungen es dazu zwischen dem jeweiligen Drittstaat und Deutschland oder der EU gibt. Fall es zu der Frage keine gibt, kann dem ausländischem Unternehmen ziemlich egal sein, welches Steuerrecht in Deutschland gilt. Dem Kunden aber nicht, wenn er in Deutschland ist.
Wenn der US-Händler gar keine dt. UST-ID hat, laufen möglicherweise irgendwelche steuerlichen Vereinbarungen zwischen den Ländern ins Leere. Dann kommt vielleicht niemand auf die Idee, dass er doch hätte europ. USt. hätte in die EU abführen müssen (außer ein Eingeweihter zeigt es an). Dann kann höchstens das US-FinAmt bei ihren Betriebsprüfungen feststellen, dass es EU-Rechnungen gibt und der US-Händler hätte EU-USt. vereinnahmen und in die EU abführen müssen. Ob das US-FinAmt so viel Lust hat, ein inländ. Unternehmen zu verknacken, nur damit die FinÄmter der EU Geld bekommen? Gut, vielleicht die USA, weil sie von der EU bestimmt auch Unterstützung bei internat. Steuerhinterziehung haben wollen, aber wenn der Händler seine Firma in einem Steuerparadies hat, sieht's ggfs. schlecht aus, dass die dortigen Finanzbehörden das energisch genug verfolgen.

Dem dt. Kunde kann es doch auch egal sein. Er ist doch nicht verantwortlich, wenn der US-Händler ihm keine MwSt. berechnet.
FM hat geschrieben: 21.09.22, 20:29 Bei Warensendungen ist das relativ einfach: der deutsche Zoll erhebt die Einfuhrumsatzsteuer z.B. im Hamburger Hafen oder am Flughafen Frankfurt. Bei online erbrachten Dienstleistungen dürfte es für den Zoll schwieriger sein, davon etwas zu erfahren.
Richtig, Paketlieferungen aus dem Nicht-EU-Ausland entgehen dem Zoll nicht eins. Bei ESD müßte der Zoll ja den kompletten Onlinedatenverkehr überwachen. Da dürfte wohl auch die NSA an die Grenzen ihrer Möglichkeiten kommen.
papamoll
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 126
Registriert: 21.01.15, 14:46

Re: Nicht-EU-Firma berechnet europäischen Kunden keine Umsatzsteuer

Beitrag von papamoll »

Tom998 hat geschrieben: 22.09.22, 06:07 Für die Umsatzbesteuerung der in den USA ansässigen Unternehmer ist das FA Bonn-Innenstadt zuständig.
Ah, besten Dank.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen