Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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ktown
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von ktown »

Dummerchen hat geschrieben: 13.12.22, 08:44Er täuscht über seine Identität und den Willen, die Waren zu bezahlen,
Nochmal mein Frage. Woher wissen wir das? Laut Sachverhalt wurden alle Bestellungen nur mit Vorkasse durchgeführt. Daher gehe ich derzeit davon aus, dass bezahlt wurde und/oder noch nichts geliefert wurde.
Dummerchen hat geschrieben: 13.12.22, 08:44Als Privatperson B hätte er beim Fachgroßhändler nicht bestellen können.
und das könnte auch der einzige Grund sein, wieso er es tat.
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Dummerchen
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von Dummerchen »

ktown hat geschrieben: 13.12.22, 08:55 Nochmal mein Frage. Woher wissen wir das? Laut Sachverhalt wurden alle Bestellungen nur mit Vorkasse durchgeführt.
Aus dem Ursprungsbeitrag:
Erst durch Emails mit Vorkassenrechnungen usw. wurde Person A bewusst wo seine Firma alles angemeldet ist.
Das legt schon den Verdacht nahe, dass B nie selbst zahlen wollte und darauf gesetzt hat, dass A die Rechnungen ungeprüft bezahlt. Hätte er selbst zahlen wollen, hätte er das vorher mit A abgesprochen oder eine andere Email-Adresse für die Vorkasserechnungen angegeben. Möglicherweise hat er auch auf Abbuchungen gehofft, die Bankverbindungen von Firmen finden sich ja oft auf dem Geschäftspapier.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von ktown »

Das ist mir alles zu spekulativ. Klar gab es Mails, aber es ist heutzutage nicht unüblich, dass Rechnungen elektronisch versendet und auch in Papierform übergeben werden.
Jetzt spekuliere ich: Das Vorkassenrechnungen versendet wurden kann eventuell auch ein Fehler gewesen sein der von B nicht so gewollt war.
Dummerchen hat geschrieben: 13.12.22, 13:07oder eine andere Email-Adresse für die Vorkassenrechnungen angegeben
Damit würde doch ein Verkäufer grundsätzlich stutzig werden.
Also ich gehe mit Ihnen mit, dass eventuell ein Anfangsverdacht vorliegen könnte. Der Beweis wäre aber sicherlich schwierig und auch wackeligen Füßen.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von Tastenspitz »

Letztlich alles zu vage.
Es geht darum, dass Person B das was er tut, unterlässt. Und dafür gibt es - Überraschung - die Unterlassungsklage oder Unterlassungserklärung.
Zuletzt geändert von Tastenspitz am 13.12.22, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von Dummerchen »

ktown hat geschrieben: 13.12.22, 13:22 Also ich gehe mit Ihnen mit, dass eventuell ein Anfangsverdacht vorliegen könnte. Der Beweis wäre aber sicherlich schwierig und auch wackeligen Füßen.
Ob der Beweis wirklich schwierig ist, hängt von vielen Faktoren ab, die wir - aber auch A - nicht kennen. Als betroffener Firmeninhaber würde ich aber Anzeige erstatten, dann soll sich die Polizei drum kümmern. Evtl. hält ein Ermittlungsverfahren einen Wannabe-Betrüger schon davon ab, die Masche mit A noch bei siebzehn weiteren Großhändlern zu probieren.

Eine Unterlassungsklage wäre sicherlich zivilrechtlich der mögliche nächste Schritt. Wirklich stoppen kann man den B nur, wenn ihm die rechtlichen Konsequenzen zu viel Ärger bereiten.
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Froggel
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von Froggel »

Dummerchen hat geschrieben: 13.12.22, 14:29Als betroffener Firmeninhaber würde ich aber Anzeige erstatten, dann soll sich die Polizei drum kümmern.
Das sehe ich ebenso. Das Problem bei dem Ganzen ist, dass B locker mit öffentlich einsehbaren Daten bei Gewerbetreibenden Bestellungen tätigen kann – ob er selbst in den Genuss kommen oder Firma A schädigen will, sei dahingestellt – die den Anschein erwecken, dass die Anmeldung und die Bestellung rechtmäßig getätigt wurden. Das ist mit Vorsicht zu genießen, denn bei Verträgen B2B gelten oft andere Verhältnismäßigkeiten als bei B2C. Zum Beispiel kann es passieren, dass per AGB Rücknahmen von Gewerblichen komplett ausgeschlossen werden, womit A gezwungen wäre, Ware abzunehmen und zu bezahlen, die er gar nicht bestellt hat, sofern er nicht beweisen kann, dass er es nicht selbst war. Schlimmer noch, wenn die Ware nicht an ihn, sondern an B geliefert wird, aber der Versender der Ware auf die Bezahlung durch A besteht. Mit so einer Anzeige im Hintergrund hat er dagegen schon mal etwas in der Hand, das seine Aussage bekräftigt, Opfer eines Eingehungsbetruges geworden zu sein.
Ferner sollte A unbedingt einen Anwalt beauftragen, um eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Zumindest § 858 BGB (verbotene Eigenmacht) sollte hier erfüllt sein.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von FM »

Froggel hat geschrieben: 14.12.22, 08:56 Zum Beispiel kann es passieren, dass per AGB Rücknahmen von Gewerblichen komplett ausgeschlossen werden, womit A gezwungen wäre, Ware abzunehmen und zu bezahlen, die er gar nicht bestellt hat, sofern er nicht beweisen kann, dass er es nicht selbst war.
Wieso sollte A beweisen müssen, es nicht bestellt zu haben?
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von lottchen »

Da B bezahlt werden möchte müsste B nachweisen, dass sich A ordnungsgmäß angemeldet hatte und somit auch ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Wenn B dann nur eine unleserliche Unterschrift vorweisen kann dürfte er schlechte Karten haben.

Wir melden uns auch ab und an bei Großhändlern an. Ist teilweise schon ziemlich umfangreich, was die an Angaben wollen und was die vorgelegt haben wollen. Manchen reicht z.B. auch nicht die HR-Nummer, die wollen einen HR-Auszug sehen. Und meist muss die Anmeldung auch Chefchen persönlich unterschreiben.
cooperraser
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von cooperraser »

Ein wunderschönen guten Tag,

nach dem Sichten der Kommentare ist mir allerdings immer noch unklar an welchen Anwalt(Fachbereich) sich Person A wenden kann.

Mfg
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von Tastenspitz »

Alles BGB Recht.
Person A = Firma kann sich an den sonst auch für die Firma tätigen Anwalt wenden. Falls eine Rechtschutz besteht, kann ggf. diese hier auch vermitteln.
cooperraser
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von cooperraser »

Danke erstmal für die vielen Kommentare und Hinweise.

Der Sachverhalt ist jetzt, das B sich bei einem mir unbekannten Fachhandel mit seiner Adresse und Meinem Namen angemeldet hat. Dort wurde auf Rechnung bestellt.

Ich selbst hab erst durch ein Inkassounternehmen davon erfahren...

Strafanzeige wegen Betruges wurde gestellt.

Die Frage ist, was A noch machen kann? A ist richtig sauer....

Lg
lottchen
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von lottchen »

cooperraser hat geschrieben: 13.02.23, 17:04 mit seiner Adresse und Meinem Namen angemeldet Dort wurde auf Rechnung bestellt.
Selber schuld (der Fachhandel) wenn er nicht mal querprüft, ob Name und Adresse übereinstimmen und dann sogar noch Rechnungskauf ermöglicht wird.
cooperraser hat geschrieben: 13.02.23, 17:04 Strafanzeige wegen Betruges wurde gestellt. Die Frage ist, was A noch machen kann?
Nichts.
cooperraser
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von cooperraser »

Hier nochmal den ganzen Sachverhalt in Kurzfassung mit den mir bekannter Fakten.

Forenregeln beachten
Zuletzt geändert von ktown am 15.02.23, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag korrigiert
Tastenspitz
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von Tastenspitz »

Vorab. Ich lese das nicht durch. Zum einen der Masse wegen und zum anderen weil wir hier ziemlich sicher in die unerwünschte Rechtsberatung abrutschen. Wohnsitze usw.. Sie sehen es ja selber.
Es lohnt der Gang zum Anwalt.
cooperraser hat geschrieben: 15.02.23, 16:06 Vermittlung von Wissen/geistigem Know-how
Und dafür gab es einen Vertrag?
FM
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person

Beitrag von FM »

Wenn man schon die kompletten Geschäftsvorgänge darlegt, ist das keine allgemeine Rechtsfrage mehr. Die Handwerkskammer oder Innung wird dem Herrn B sicherlich sagen können, welcher örtliche Rechtsanwalt da geeignet ist.
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