Hallo,
ein ehrenamtlicher Betreuer hat vergessen, Landesblindengeld zu beantragen. Und zwar seit mindestens 2002 bis 2021. Der Schaden der Betreuten beträgt ca. 80.000 €.
Ist für einen Teil der Forderung Verjährung eingetreten?
Viele Grüße
Andreas
Fehler des Betreuers, Verjährung
Moderator: FDR-Team
Re: Fehler des Betreuers, Verjährung
Würde ich mal bejahen für alles was vor 2019 liegt, da sind die üblichen 3 Jahre nach BGB rum.
Frage dürfte aber auch sein wie weit
überhaupt für Schäden aufkommen muss die er aus Unwissenheit verursacht.
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