Fehler des Betreuers, Verjährung

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AndreasHL
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Fehler des Betreuers, Verjährung

Beitrag von AndreasHL »

Hallo,

ein ehrenamtlicher Betreuer hat vergessen, Landesblindengeld zu beantragen. Und zwar seit mindestens 2002 bis 2021. Der Schaden der Betreuten beträgt ca. 80.000 €.

Ist für einen Teil der Forderung Verjährung eingetreten?

Viele Grüße

Andreas
Jdepp
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Re: Fehler des Betreuers, Verjährung

Beitrag von Jdepp »

ExDevil67
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Re: Fehler des Betreuers, Verjährung

Beitrag von ExDevil67 »

AndreasHL hat geschrieben: 03.01.23, 13:55 Ist für einen Teil der Forderung Verjährung eingetreten?
Würde ich mal bejahen für alles was vor 2019 liegt, da sind die üblichen 3 Jahre nach BGB rum.

Frage dürfte aber auch sein wie weit
AndreasHL hat geschrieben: 03.01.23, 13:55 ein ehrenamtlicher Betreuer
überhaupt für Schäden aufkommen muss die er aus Unwissenheit verursacht.
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