Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Dw131
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Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von Dw131 »

Hallo,

angenommen ein Mann bewohnt mit seiner Ex-Frau (seit 7 Jahren geschieden)ein Haus mit unterschiedlichen Wohneinheiten., beide sind Eigentümer. Auf dem Haus läuft noch ein Kredit. Die beiden teilen sich die Kredit- und Nebenkosten. Der Mann zahlt seit Jahren Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. Plötzlich fällt der Frau ein sich nicht mehr an den Kreditraten, sowie den Nebenosten beteiligen zu wollen. Kann der Mann den Unterhalt reduzieren (das Kind wohnt ja schließlich auch in dem Haus)?

Wie ist die Rechtslage?
CruNCC
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von CruNCC »

Nein, das ist nicht möglich. Kindesunterhalt kann nicht "verrechnet" werden.
Dw131
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von Dw131 »

Und wenn man nur noch den Mindestunterhalt überweisen würde, da die Belastung größer geworden ist?
Hertha1892
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von Hertha1892 »

Wenn kein Titel besteht, ja.

Grüße Hertha1892
ktown
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von ktown »

Ist der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht schon nur der Mindestunterhalt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von ExDevil67 »

AFAIK ist der Mindestunterhalt die unterste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Je nach Einkommen steigen dann ja die Unterhaltssätze.
Hertha1892
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von Hertha1892 »

ExDevil67 hat geschrieben: 04.01.23, 18:40 AFAIK ist der Mindestunterhalt die unterste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Je nach Einkommen steigen dann ja die Unterhaltssätze.
Genau, die DDT staffelt den zu zahlenden Unterhalt nach Einkommen.

Blöderweise wird sich der Unterhalt nicht so verringern, dass er der ausbleibenden Zahlung gleich kommt.

Grüße Hertha1892
hambre
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von hambre »

Dw131 hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Wenn die Wohnkosten vollständig vom Unterhaltspflichtigen übernommen werden, kann der Kindesunterhalt um 20% gekürzt werden, da ein Teil des Unterhaltes bereits als Naturalunterhalt geleistet wird.
ktown hat geschrieben:Ist der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nicht schon nur der Mindestunterhalt?
Nein, der Mindestunterhalt ergibt sich aus der Mindestunterhaltsverordnung. Auf dieser Verordnung basiert dann die Düsseldorfer Tabelle.
Dw131
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von Dw131 »

hambre hat geschrieben: 05.01.23, 13:12 Wenn die Wohnkosten vollständig vom Unterhaltspflichtigen übernommen werden, kann der Kindesunterhalt um 20% gekürzt werden, da ein Teil des Unterhaltes bereits als Naturalunterhalt geleistet wird.
Vielen Dank! Gibt es dazu eine Quelle, bzw. eine einschlägige Rechtssprechung?
hambre
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von hambre »

Eine Quelle für die Aussage ist z.B. hier zu finden
https://www.fachanwaeltin-familienrecht ... _enthalten
Old Piper
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Re: Kann man Kindesunterhalt mit Hauskosten verrechnen

Beitrag von Old Piper »

hambre hat geschrieben: 05.01.23, 13:12Wenn die Wohnkosten vollständig vom Unterhaltspflichtigen übernommen werden, kann der Kindesunterhalt um 20% gekürzt werden, da ein Teil des Unterhaltes bereits als Naturalunterhalt geleistet wird.
Wobei natürlich auch hier wieder gilt: Einfach so von sich aus kürzen geht nicht, so lange ein Titel besteht. Ein Titel ist zu bedienen, bis er aufgehoben wird. Bei der hier geschilderten Konstellation sollten die Chancen, einen neuen Titel zu erwirken, recht gut stehen.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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