Sehr geehrte Damen und Herren,
was ist juristisch unter einem "Polizeiverdacht" zu verstehen und wie kommt dieser zustande?
"Polizeiverdacht"
Moderator: FDR-Team
Re: "Polizeiverdacht"
Moderationsbeitrag
Keine Ahnung, was das im Ausländerrecht zu suchen hat. Habe es mal hierher verschoben.
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Re: "Polizeiverdacht"
Ich kenne den Begriff nicht, aber "Polizeiverdacht" legt nahe, dass die Polizei einen verdächtigt, eine Straftat (OWi,....) begangen zu haben.
Bspw. ein PKW wurde angefahren und beschädigt. Am Tatort liegt ein PKW-Kennzeichen rum. Dann wird die Polizei aufgrund des Verdachts der Fahrerflucht erst mal den dazugehörigen Halter + Fahrzeug suchen.
Kann sein er war es, dann hat sich der Verdacht bestätigt und es kommt zur Anzeige - kann aber auch sein, er hat nur sein Kennzeichen da verloren und freut sich über die Anlieferung frei Haus und die Polizei muss weiter ermitteln.
Bspw. ein PKW wurde angefahren und beschädigt. Am Tatort liegt ein PKW-Kennzeichen rum. Dann wird die Polizei aufgrund des Verdachts der Fahrerflucht erst mal den dazugehörigen Halter + Fahrzeug suchen.
Kann sein er war es, dann hat sich der Verdacht bestätigt und es kommt zur Anzeige - kann aber auch sein, er hat nur sein Kennzeichen da verloren und freut sich über die Anlieferung frei Haus und die Polizei muss weiter ermitteln.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: "Polizeiverdacht"
Möglicherweise verdächtigt er die Polizei, zu schnell geparkt zu haben oder falsch gefahren zu sein?
Oder auch umgekehrt - egal, Verdacht ist Verdacht.
Oder auch umgekehrt - egal, Verdacht ist Verdacht.

Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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