Man nehme an:
In der Satzung eines gemeinnützigen Vereines sei eine Übertragung des Stimmrechtes auf der MV nicht hinterlegt, also sei es nach BGB nicht zulässig. Zumindest sei dies in der Vergangenheit so kommuniziert worden.
Die Abstimmungen/Wahlen einer MV seien mit Hilfe eines Online-Abstimmungstools durchgeführt worden, und jedem Mitglied sei von diesem Tool per Email sein spezieller Zugangscode zugesandt worden.
Man nehme nun an, einzelne Mitglieder hätten ihre Emailadresse und den Zugangscode an andere an der MV teilnehmende Mitglieder gegeben, und diese hätten mit diesen Daten quasi stellvertretend abgestimmt.
Wären damit die Wahlen und die Beschlüsse ungültig?
Danke...
Gruß doromi
Zugangscode für Wahlen auf einer MV weitergegeben, obwohl Stimmrechtsabtretung unzulässig
Moderator: FDR-Team
Re: Zugangscode für Wahlen auf einer MV weitergegeben, obwohl Stimmrechtsabtretung unzulässig
Das ist zumindest denkbar. Derjenige der dagegen klagt wird eben nachweisen müssen, dass die falschen Leute abgestimmt haben. Und dass das relevant war (bei einer Abstimmung mit 50 Ja- und 10-Nein-Stimmen wird es nicht relevant sein, , wenn es nur um bis zu 19 fragwürdige Stimmabgaben ging).
Viele Vereine haben es so gemacht, dass die online-Abstimmung danach noch per Briefwahl bestätigt werden musste. Ab Beginn der Corona-Krise gab es auch vereinsrechtlich bestimmte Sonderregelungen zu solchen Fragen.
Re: Zugangscode für Wahlen auf einer MV weitergegeben, obwohl Stimmrechtsabtretung unzulässig
Hallo FM,
danke für deine schnelle Antwort!
Der Kläger müsste also nachweisen, dass da die falschen Leute abgestimmt haben, und nicht der Vorstand müsste nachweisen, dass es da niemanden gegeben hat, der für jemand anderes abgestimmt hat?
danke für deine schnelle Antwort!
Der Kläger müsste also nachweisen, dass da die falschen Leute abgestimmt haben, und nicht der Vorstand müsste nachweisen, dass es da niemanden gegeben hat, der für jemand anderes abgestimmt hat?
Re: Zugangscode für Wahlen auf einer MV weitergegeben, obwohl Stimmrechtsabtretung unzulässig
Ich vermute mal, allen Mitgliedern wurde bei der Zusendung der Zugangsdaten mitgeteilt, dass sie diese nur selbst verwenden dürfen?
Re: Zugangscode für Wahlen auf einer MV weitergegeben, obwohl Stimmrechtsabtretung unzulässig
Ja, das wurde ihnen mitgeteilt.
„ Geben Sie Ihren Authentifizierungs-Code nicht weiter! Dieser ist für Sie ausgestellt und identifiziert Sie persönlich bei der Abstimmung.“
„ Geben Sie Ihren Authentifizierungs-Code nicht weiter! Dieser ist für Sie ausgestellt und identifiziert Sie persönlich bei der Abstimmung.“
Re: Zugangscode für Wahlen auf einer MV weitergegeben, obwohl Stimmrechtsabtretung unzulässig
Auch in diesem Rechtskreis dürfte der Grundsatz der objektiven Beweislast gelten: Derjenige, der eine Tasache behauptet bzw. irgendwelche Rechte daraus herleiten will, muss sie auch beweisen (vereinfacht ausgedrückt).
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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