Hallo zusammen,
ich habe eine zivilprozessrechtliche Frage. Was bedeutet es, wenn das Gericht schreibt, dass bestimmte Zeugen "prozessleitend geladen" werden. Bedeutet es, dass eine Partei diese Personen als Zeugen ausdrücklich benannt hat, oder kann das Gericht auch von sich aus Zeugen laden, ohne dass dies ausdrücklich von einer der Parteien verlangt wurde?
Ich bedanke mich.
Frage zur Zeugenladung
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Re: Frage zur Zeugenladung
Ich hatte keine Ahnung, aber nach 2 Minuten Googeln finde ich den § 273 Abs. 2 Nr. ZPO. Demnach...
Ja.MannDerMieter hat geschrieben: ↑21.01.23, 15:14 kann das Gericht auch von sich aus Zeugen laden, ohne dass dies ausdrücklich von einer der Parteien verlangt wurde?
Re: Frage zur Zeugenladung
Wie sollte das Gericht sonst einen Gutachter zu einzelnen Fragestellungen bestellen können? Das werden ja auch nur Zeugen im Sinne der jeweiligen xPO sein.
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