Wohnung Sozialbindung sowie Wohnung vom JobCenter

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

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Janaline
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Wohnung Sozialbindung sowie Wohnung vom JobCenter

Beitrag von Janaline »

Hallo!

Ich habe mehrere Fragen.

1) Wie lange besteht eine Sozialbindung bei einer Wohnung? In diesem Fall ist eine Wohnung vor 20 Jahren gekauft worden. Damals sollte sie an sozial Schwache vermietet werden, d.h. die Vermietung war ein eine Sozialbindung geknüpft. Wie lange besteht solch eine Sozialbindung? Gibt es hierzu konkrete Angaben?

2) Wie lange und unter welchen Umständen bekommt man vom JobCenter (Agentur für Arbeit) eine Wohnung komplett bezahlt? Muss diese Wohnung eine Sozialbindung vorweisen, oder kann jede beliebige Wohnung vom Antragsteller gewählt und um Kostenübernahme gebeten werden?
In unserem konkreten Fall zahlt das JobCenter der Mieterin seit mehr als 15 Jahre eine Wohnung. Mittlerweile ist die Mieterin im Ausland und hat den Vermieter gefragt, ob sie die Wohnung weitervermieten darf. Der Vermieter möchte das natürlich nicht. Vor allem aber steht der Vermieter nun vor der Frage/Aufgabe, die Mieterin beim JobCenter anzuzeigen, da es seines Wissens strafbar ist, Sozialleistungen zu kassieren, ohne unter der angegebenen Adresse zu wohnen (sogar nicht einmal in Deutschland). Die Mieterin nutzt nur die Adresse der (finanziell komplett unterstützten) Wohnung, um Sozialleistungen zu kassieren und lebt davon im Ausland.

Vielen Dank vorab für Ihre Antworten zu diesen Themen!

A. Hofmann
FM
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Re: Wohnung Sozialbindung sowie Wohnung vom JobCenter

Beitrag von FM »

Wenn die Mieterin im Ausland wohnt, hat sich die Frage nach der sozialrechtlichen Anerkennung ohnehin erledigt.

Ob der Vermieter verpflichtet ist dies dem JC mitzuteilen, hängt von weiteren Umständen ab. Zumindest wenn er die Mietzahlungen unmittelbar vom JC erhält wäre denkbar, dass sie wegen ungerechtfertigter Bereicherung von ihm selbst zurück gefordert werden, wenn er die Umstände kennt. Er darf auch keine für das JC bestimmten Bestätigungen erstellen aus denen hervorgeht, die Mieterin würde dort wohnen.

Der Anspruch auf Zahlung der Miete gegen die Mieterin selbst bleibt natürlich erhalten, wenn nicht gekündigt wurde. Das dürfte aber schwer zu verwirklichen sein, wenn sie wenig Geld hat und im Ausland noch deutlich schwieriger.
Janaline
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Re: Wohnung Sozialbindung sowie Wohnung vom JobCenter

Beitrag von Janaline »

Das ist schon einmal sehr hilfreich, danke!

Kann das JC rückwirkend für all die Jahre die Miete zurückverlangen? Der Vermieter weiß erst seit dieser Woche von den Umständen, dass sich die Mieterin im Ausland aufhält. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung erhält die Miete direkt vom JC.

Zu Ihrem ersten Satz: Sobald jemand im Ausland wohnt, verfällt der Anspruch auf Sozialleistungen, verstehe ich das korrekt? Die Mieterin möchte also allem Anschein nach den Eindruck erwecken, sie würde weiterhin in Deutschland wohnen, indem sie die Adresse und somit die angemietete Wohnung behält bzw. die Wohnung sogar untervermietet, um dafür Geld zu kassieren.

Ich würde mich auch sehr über Antworten zur Dauer der Sozialbindung freuen.

Danke vorab!
ktown
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Re: Wohnung Sozialbindung sowie Wohnung vom JobCenter

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
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