Privatperson A. schließt mit Leasinggeber B. einen Leasingvertrag, in dessen Rahmen ein Fahrzeug bei Hersteller C. in einer bestimmten Ausstattungslinie zu einem bestimmten Preis bestellt wird.
A. leistet eine Teilanzahlung. Daraufhin wird das Fahrzeug bestellt. Die Produktions- und Lieferzeit wird mit 12 Monaten angegeben.
Nach 4 Monaten stellt C. die Produktion der bestellten Ausstattungslinie ein, noch bevor das Fahrzeug produziert wird, und informiert hierüber B.
B. informiert A. und sendet diesem eine Bestelländerung. Gegenstand dieser Änderung ist der Umstieg auf die nächsthöhere Ausstattungslinie zu einem höheren Preis. A. soll die Bestelländerung unterzeichnen.
A. möchte nicht unterzeichnen, da mit der Bestelländerung ein deutlicher finanzieller Nachteil einhergehen würde.
A. vermutet, dass die ursprüngliche Bestellung nichtig ist und er daher die geleistete Teilanzahlung zurückfordern kann.
Auch vermutet A., dass der Leasingvertrag für das bestellte Fahrzeug nichtig ist.
Liegt A. mit seinen Vermutungen richtig?
Leasingvertrag nichtig? Hersteller stellt Ausstattungslinie ein, bevor Fzg. produziert wird.
Moderator: FDR-Team
Re: Leasingvertrag nichtig? Hersteller stellt Ausstattungslinie ein, bevor Fzg. produziert wird.
Verträge sind einzuhalten. Kann eine Seite das nicht, dann stehen der anderen Vertragspartei alle Möglichkeiten des BGB zu und da gehört auch der Rücktritt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- Letzte Themen